Beschlussvorschlag:
Dem Betriebsausschuss wird gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des Betriebsausschusses.
Der Jahresabschluss 2016 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2016 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Buchstabe c EigVO NRW in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 06.07.2017 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW, Herne) festgestellt.
Mit Schreiben vom 09.08.2017 wurde der abschließende Vermerk der GPA NRW übersandt. Hiernach übernimmt die GPA NRW vollinhaltlich den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus ihrer Sicht nicht erforderlich. Die Öffentliche Bekanntmachung des abschließenden Vermerkes der GPA NRW zur Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen zum 31.12.2016 erfolgte am 29.08.2017 im Amtsblatt der Stadt Kamen.