Betreff
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kamen
Vorlage
064/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kamen vom einschließlich der Anlage wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Um eine Gebühr für Trauungen außerhalb des Rathauses und für die Prüfung der örtlichen Voraussetzungen für Trauungen in Privaträumen (Widmung) rechtssicher zu regeln, ist die Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kamen erforderlich.

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat im September 2013 eine überarbeitete Fassung des Musters für eine Verwaltungsgebührensatzung veröffentlicht. Auszugsweise wurden Gebühren aus dem Gebührentarif der Mustersatzung der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung zugrunde gelegt. Zur Berücksichtigung der Personalkosten fanden jedoch die aktuelleren Kosten aus dem KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes 2016/2017“ Anwendung.

 

Abweichend von den Gebührentarifen der bisherigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kamen und von der Mustersatzung, waren außerdem insbesondere aus technischen Gründen individuelle Anpassungen bei den Gebührentarifen erforderlich. So werden Großkopien größer als DIN A3 nicht durch die Datenverarbeitung gefertigt. In diesem Format werden ausschließlich Plots durch den Fachbereich 60 erstellt, die wiederum in einem Format kleiner als DIN A2 nicht wirtschaftlich sind und insofern in diesem Format nicht gefertigt werden. Farbausdrucke, welche größer als DIN A3 sind, werden ebenfalls nicht durch die Datenverarbeitung gefertigt. Diese sind mittlerweile durch den Plotter des FB 60 produzierbar. (Tarifnummern 1 und 7) Weiter wurde in der Tarifnummer 3 die Auskunft für ein Grundstück über ggf. anstehende Erschließungs- oder Straßenbaubeiträge (z. B. im Rahmen einer Wertermittlung) aufgenommen.

 

Da die Tarife seit 2008 nicht verändert wurden, schlägt die Verwaltung eine Anpassung vor, um die allgemeinen Preissteigerungen aufzufangen.

 

Auf Grundlage des § 4 Landesgleichstellungsgesetzes werden die Bezeichnungen in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kamen in weiblicher und männlicher Form geführt.