Betreff
Wahl der/des stellvertretenden Bürgermeisters/in
Vorlage
062/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen wählt in geheimer Abstimmung für den Rest seiner Wahlzeit zum/zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in:


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Wahl des stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeisters erfolgt gem. § 67 Abs. 1 GO NRW ohne Aussprache aus der Mitte des Rates. Es ist somit nur ein Ratsmitglied wählbar. Diese Norm gilt auch für eine während der Wahlzeit notwendig gewordene Ersatzwahl.

 

Frau Bettina Werning hat am 02.05.2017 ihr Ratsmandat niedergelegt. Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlzeit aus, ist der Nachfolger für den Rest der Legislaturperiode ohne Absprache in geheimer Abstimmung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Die Fraktionen können sich im Vorfeld auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag einigen. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so ist die Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.