hier: Planungsauftrag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Kamen beschließt, die GSW zu beauftragen, eine Planung für ein neues „Kombibad“
am Standort des jetzigen Freibades, Am Schwimmbad 6, in Auftrag zu geben,
welches modernen energetischen Anforderungen entspricht und ökologische Aspekte
berücksichtigt.
Grundlage für die Planung
ist die Variante 2 des GMF-Gutachtens (Basisvariante und Erhalt des 50 m
Außenbeckens), ergänzt um eine 6. Bahn für das zu planende Hallenbad.
Nutzerorientierte
Ausstattungsdetails werden nach Vorlage der Planung abgestimmt.
Die nach konkreter
Planung berechneten Investitionskosten sowie der daraus resultierende
kalkulierte jährliche Aufwand sind dem Rat der Stadt Kamen zur endgültigen
Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die
Grundsatzdiskussion über die Bäderlandschaft in der Stadt Kamen sowie der Stadt
Bergkamen und der Gemeinde Bönen wurde ausgelöst durch den hohen und immer
weiter steigenden jahresbezogenen Aufwand sowie den in einem Gutachten der
Firma Constrata ermittelten voraussichtlichen Investitionsbedarf der
Folgejahre, bis zum Jahr 2028. Es geht um eine Ertüchtigung der Altanlagen für
25 – 30 Jahre.
Die GSW als
kommunales Unternehmen haben gem. Konsortialvertrag (§ 5, Abs. 3 „Im Rahmen
ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten verpflichtet sich die GSW, die
übernommenen Einrichtungen im Bereich der Bäder und anderer Sportanlagen zu
betreiben.“) klargestellt, dass unter den gravierend veränderten Bedingungen
durch die Energiewende der laufende Aufwand von z.Zt.ca. 6 Mio. € nicht
dauerhaft finanziert werden kann.
Angesichts der
Konsolidierung der kommunalen Haushalte sowie der Situation der GSW aufgrund
des sich verändernden Energiemarktes besteht dringender Handlungsbedarf. In
verschiedenen Schritten wurde die Entscheidung für die Stadt Kamen vorbereitet.
Das von der GSW beauftragte Modulare Strategiekonzept der Unternehmensberatung
Altenburg wurde am 02.09.2015 in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanz-
sowie des Schul- und Sportausschusses vorgestellt.
Zur
Entscheidungsfindung für die Stadt Kamen
waren unterschiedliche Kriterien zu berücksichtigen.
Ziel ist die
Errichtung eines zukunftsorientierten Bades (Frei- und Hallenbad) unter
Berücksichtigung der drei verschiedenen Nutzergruppen in den Bereichen
Schulsport, öffentliches Schwimmen (einschl. Gesundheitsvorsorge) und Vereinsschwimmen.
Am 08.12.2015 wurde
im Haupt- und Finanzausschuss (mit
einer Gegenstimme und einer Enthaltung)
gegen ein Zentralbad votiert und der Beschluss gefasst, die Stadtverwaltung
Kamen zu beauftragen, unter Beteiligung der Geschäftsführung der
Gemeinschaftsstadtwerke Kamen/Bergkamen/Bönen zu überprüfen, welcher
Bäderstandort in Kamen-Mitte für ein „Kombibad“ in Frage kommt.
Das Ergebnis der
Standortanalyse (vorgestellt am 08.03.16) wies das Gelände des bisherigen
Freibades in Kamen-Mitte als best-geeigneten Standort aus.
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschloss am 10.05.2016 in seiner Sitzung:
1.
Als
potentieller Standort für ein „Kombibad“ mit nebenliegendem Freibad wird das
Freibadgelände in Kamen-Mitte, Am
Schwimmbad, festgelegt.
2.
Die
Gemeinschaftsstadtwerke GSW Kamen-Bönen-Bergkamen werden beauftragt, für diesen
Standort eine Grundlagenplanung für ein „Kombibad“ zu erarbeiten, die
Planungsvarianten modellhaft aufzeigt, z.B. durch den Einbezug des vorhandenen
Wettkampfschwimmbeckens sowie eine darauf gestützte erste Investitions- und
Betriebskostenschätzung vorzunehmen.
In der gemeinsamen
Sitzung des Haupt- und Finanz- und des Schul- und Sportausschusses am
08.11.2016 erfolgte unter dem Tagesordnungspunkt „Neuausrichtung der
Bäderlandschaft in Kamen“ die Vorstellung und Erörterung des weiterführenden
Gutachtens von GMF mbH & Co. KG, Kompetenz für Bäder und Thermen durch den
Verfasser, Herrn Wolfgang Debus.
Bürgermeister Hupe
stellte die Grundlagenermittlung dar, dass nach Abfrage der Bedarfe der
Badnutzer (Öffentlichkeit, Schulen und Vereine) sowie unter Einbeziehung der
Ist-Nutzung die Daten über die GSW als Grundlage für den Gutachter zur
Verfügung gestellt worden waren. Demographische Entwicklungen seien nicht
eingeflossen.
Nutzerkonzept/Beteiligung
Bereits frühzeitig
wurden die Hauptnutzer in die Diskussion um die Bäderlandschaft in Kamen mit
einbezogen (Schulleiterbesprechungen, Gespräche mit schwimmsporttreibenden
Vereinen und dem Sportverband Kamen) und
bildeten bereits die Grundlage der unterschiedlichen Gutachten.
Hierbei ist
hervorzuheben, dass der Nutzungsschwerpunkt in Kamen neben dem Schulschwimmen
und der öffentlichen Nutzung gerade im Bereich der Vielzahl der
schwimmsporttreibenden Vereine liegt.
Um deren Belange in
besonderer Weise aufzunehmen, fand nach Vorstellung des GMF-Gutachtens ein
gesondertes Arbeitsgespräch statt, in dem die Vereine nochmals deutlich den
Bedarf nach einer 6. Bahn und dem Erhalt des 50 m Außenbeckens betonten. Dieses
halten sie für die Zukunft des Kamener Schwimmsports für unerlässlich. Die
Stellungnahme des Sportverbandes Kamen in enger Kooperation mit den schwimmsporttreibenden
Vereinen liegt vor und wird als Anlage beigefügt.
Finanzierung
Aufgrund der bislang
vorliegenden Kostenschätzungen wurden Gespräche mit der Aufsichtsbehörde und
Banken geführt. Ziel war zu klären, wie eine Finanzierung darstellbar ist. Nach
diesen Gesprächen zeigt sich, dass eine Finanzierung über ein
Investitionsdarlehen der geeignetste Weg ist.
Nach den heute
bekannten Konditionen steht dem jährlichen Finanzierungsaufwand der Stadt Kamen in Höhe von ca. 700 T€ die
jährliche Gewinnausschüttung – möglicherweise gemehrt durch ersparte
Unterhaltungsaufwendungen - entgegen.
Um den
Entscheidungsprozess voranzutreiben und eine zukunftsorientierte Bädersituation
in Kamen zu gestalten, sind in zwei
Bereichen Entscheidungen zu treffen.
1.
Die
Entscheidung für eine konkrete Variante eines Kombibades. Daran geknüpft
braucht es eine Kalkulation von Investitionen und dem daraus sich ergebenden
jahresbezogenen Aufwand. Neben ökologischen und energetischen Aspekten sind
insbesondere auch die Bedingungen für den steuerlichen Querverbund zu
berücksichtigen.
2. Eine Einigung mit den Konsortialpartnern
Bergkamen, Bönen und Kamen hinsichtlich einer gemeindescharfen Abrechnung in
den Bereichen Ausschüttungen und Bäderkosten unter Beibehaltung der
Spartenlösung im Konsortialvertrag.
Anlagen:
-
Stellungnahme
Stadtsportverband