Betreff
Neuausrichtung der Bäderlandschaft in Kamen
hier: Planungsauftrag
Vorlage
061/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, die GSW zu beauftragen, eine Planung für ein neues „Kombibad“ am Standort des jetzigen Freibades, Am Schwimmbad 6, in Auftrag zu geben, welches modernen energetischen Anforderungen entspricht und ökologische Aspekte berücksichtigt.

 

Grundlage für die Planung ist die Variante 2 des GMF-Gutachtens (Basisvariante und Erhalt des 50 m Außenbeckens), ergänzt um eine 6. Bahn für das zu planende Hallenbad.

 

Nutzerorientierte Ausstattungsdetails werden nach Vorlage der Planung abgestimmt.

 

Die nach konkreter Planung berechneten Investitionskosten sowie der daraus resultierende kalkulierte jährliche Aufwand sind dem Rat der Stadt Kamen zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Grundsatzdiskussion über die Bäderlandschaft in der Stadt Kamen sowie der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen wurde ausgelöst durch den hohen und immer weiter steigenden jahresbezogenen Aufwand sowie den in einem Gutachten der Firma Constrata ermittelten voraussichtlichen Investitionsbedarf der Folgejahre, bis zum Jahr 2028. Es geht um eine Ertüchtigung der Altanlagen für 25 – 30 Jahre.

 

Die GSW als kommunales Unternehmen haben gem. Konsortialvertrag (§ 5, Abs. 3 „Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten verpflichtet sich die GSW, die übernommenen Einrichtungen im Bereich der Bäder und anderer Sportanlagen zu betreiben.“) klargestellt, dass unter den gravierend veränderten Bedingungen durch die Energiewende der laufende Aufwand von z.Zt.ca. 6 Mio. € nicht dauerhaft finanziert werden kann.

 

Angesichts der Konsolidierung der kommunalen Haushalte sowie der Situation der GSW aufgrund des sich verändernden Energiemarktes besteht dringender Handlungsbedarf. In verschiedenen Schritten wurde die Entscheidung für die Stadt Kamen vorbereitet. Das von der GSW beauftragte Modulare Strategiekonzept der Unternehmensberatung Altenburg wurde am 02.09.2015 in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanz- sowie des Schul- und Sportausschusses vorgestellt. 

Zur Entscheidungsfindung für die Stadt Kamen  waren unterschiedliche Kriterien zu berücksichtigen.

 

Ziel ist die Errichtung eines zukunftsorientierten Bades (Frei- und Hallenbad) unter Berücksichtigung der drei verschiedenen Nutzergruppen in den Bereichen Schulsport, öffentliches Schwimmen (einschl. Gesundheitsvorsorge) und Vereinsschwimmen.

 

Am 08.12.2015 wurde im Haupt- und Finanzausschuss (mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung) gegen ein Zentralbad votiert und der Beschluss gefasst, die Stadtverwaltung Kamen zu beauftragen, unter Beteiligung der Geschäftsführung der Gemeinschaftsstadtwerke Kamen/Bergkamen/Bönen zu überprüfen, welcher Bäderstandort in Kamen-Mitte für ein „Kombibad“ in Frage kommt.

 

Das Ergebnis der Standortanalyse (vorgestellt am 08.03.16) wies das Gelände des bisherigen Freibades in Kamen-Mitte als best-geeigneten Standort aus.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 10.05.2016 in seiner Sitzung:

 

1.      Als potentieller Standort für ein „Kombibad“ mit nebenliegendem Freibad wird das Freibadgelände in Kamen-Mitte,  Am Schwimmbad, festgelegt.

2.      Die Gemeinschaftsstadtwerke GSW Kamen-Bönen-Bergkamen werden beauftragt, für diesen Standort eine Grundlagenplanung für ein „Kombibad“ zu erarbeiten, die Planungsvarianten modellhaft aufzeigt, z.B. durch den Einbezug des vorhandenen Wettkampfschwimmbeckens sowie eine darauf gestützte erste Investitions- und Betriebskostenschätzung vorzunehmen.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanz- und des Schul- und Sportausschusses am 08.11.2016 erfolgte unter dem Tagesordnungspunkt „Neuausrichtung der Bäderlandschaft in Kamen“ die Vorstellung und Erörterung des weiterführenden Gutachtens von GMF mbH & Co. KG, Kompetenz für Bäder und Thermen durch den Verfasser, Herrn Wolfgang Debus.

Bürgermeister Hupe stellte die Grundlagenermittlung dar, dass nach Abfrage der Bedarfe der Badnutzer (Öffentlichkeit, Schulen und Vereine) sowie unter Einbeziehung der Ist-Nutzung die Daten über die GSW als Grundlage für den Gutachter zur Verfügung gestellt worden waren. Demographische Entwicklungen seien nicht eingeflossen.

 

 

Nutzerkonzept/Beteiligung

 

Bereits frühzeitig wurden die Hauptnutzer in die Diskussion um die Bäderlandschaft in Kamen mit einbezogen (Schulleiterbesprechungen, Gespräche mit schwimmsporttreibenden Vereinen und dem  Sportverband Kamen) und bildeten bereits die Grundlage der unterschiedlichen Gutachten.

 

Hierbei ist hervorzuheben, dass der Nutzungsschwerpunkt in Kamen neben dem Schulschwimmen und der öffentlichen Nutzung gerade im Bereich der Vielzahl der schwimmsporttreibenden Vereine liegt.

 

Um deren Belange in besonderer Weise aufzunehmen, fand nach Vorstellung des GMF-Gutachtens ein gesondertes Arbeitsgespräch statt, in dem die Vereine nochmals deutlich den Bedarf nach einer 6. Bahn und dem Erhalt des 50 m Außenbeckens betonten. Dieses halten sie für die Zukunft des Kamener Schwimmsports für unerlässlich. Die Stellungnahme des Sportverbandes Kamen in enger Kooperation mit den schwimmsporttreibenden Vereinen liegt vor und wird als Anlage beigefügt.

 

 

Finanzierung

 

Aufgrund der bislang vorliegenden Kostenschätzungen wurden Gespräche mit der Aufsichtsbehörde und Banken geführt. Ziel war zu klären, wie eine Finanzierung darstellbar ist. Nach diesen Gesprächen zeigt sich, dass eine Finanzierung über ein Investitionsdarlehen der geeignetste Weg ist.

Nach den heute bekannten Konditionen steht dem jährlichen Finanzierungsaufwand der  Stadt Kamen in Höhe von ca. 700 T€ die jährliche Gewinnausschüttung – möglicherweise gemehrt durch ersparte Unterhaltungsaufwendungen - entgegen.

 

 

Um den Entscheidungsprozess voranzutreiben und eine zukunftsorientierte Bädersituation in Kamen zu gestalten, sind in  zwei Bereichen Entscheidungen zu treffen.

 

1.      Die Entscheidung für eine konkrete Variante eines Kombibades. Daran geknüpft braucht es eine Kalkulation von Investitionen und dem daraus sich ergebenden jahresbezogenen Aufwand. Neben ökologischen und energetischen Aspekten sind insbesondere auch die Bedingungen für den steuerlichen Querverbund zu berücksichtigen.

2.      Eine Einigung mit den Konsortialpartnern Bergkamen, Bönen und Kamen hinsichtlich einer gemeindescharfen Abrechnung in den Bereichen Ausschüttungen und Bäderkosten unter Beibehaltung der Spartenlösung im Konsortialvertrag.


Anlagen:

 

-       Stellungnahme Stadtsportverband