Betreff
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2016
Vorlage
059/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.    Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2016 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.    Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 276.598,05 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Wirtschaftplan 2016 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde von der Gesellschafterversammlung der KBG mit einem Verlust von 450.400 € beschlossen.

Im Haushalt der Stadt Kamen war dieser Betrag eingestellt und wurde unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.

 

Der Verlust des Jahres 2016 beträgt 276.598,05 €. In 2017 wurden die Abschlagszahlungen unterjährig auf 411.000 € gekürzt. Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlags­zahlungen werden nach Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafterversammlung im August 2017 134.401,95 € von der KBG an die Stadt zurück gezahlt.

 

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 77.858,16 € verbessert. Dies ist vor allem durch Einmaleffekte begründet. Sonstige höhere Erträge konnten die Mehraufwendungen im Bereich Personal und Steuern mehr als kompensieren und führen zu dem deutlich besseren Ergebnis. Das wirtschaftliche Ziel, das Jahresergebnis der KBG weiter zu verbessern, wurde somit erreicht.

 

Auch im Jahr 2016 wurde der auf Basis einer Strukturanalyse aufgestellte Maßnahmenkatalog zur Optimierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH weiter umgesetzt. Nachdem bereits im Jahr 2014 der Aufsichtsrat aufgelöst wurde, fand nun im Bereich des Personals eine weitere Umstrukturierung statt. Eine bei der Stadt Kamen zum 01.07.2016 neu eingestellte Mitarbeiterin und der bisherige kaufmännische Leiter (ebenfalls Mitarbeiter der Stadt Kamen) wurden zum 01.07.2016 mit jeweils 30 % ihres Stellenanteils mit der Geschäftsführung der KBG betraut (Veranstaltungsbereich und kaufmännischer Bereich). Der ehemalige Geschäftsführer wird seit dem 01.07.16 als Prokurist eingesetzt. Er und ein Verwaltungsmitarbeiter leisten ca. 35 % bzw. 15 % ihrer Tätigkeit weiterhin im Bereich Kultur des Gesellschafters. Ebenso erbringen die Mitarbeiter im technischen Bereich Leistungen für den Gesellschafter. Für diese Leistungen erhält die KBG eine Erstattung. Die Buchhaltung wird weiterhin gegen Entgelt durch Mitarbeiter des Gesellschafters gestellt.

 

Der nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in vollem Wortlaut aus dem als Anlage beigefügten Testatexemplar ersichtlich.

 

Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht wurden der Gesellschafterversammlung am 22.06.2017 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Gemäß § 11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des Lageberichts der Gesellschafterversammlung.

 

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der KBG gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages in den genannten Fällen nur nach Weisung des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 


Anlagen:

 

Testatexemplar der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2016