Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen schlägt dem Aufsichtsrat der Westfalen Klinikum GmbH folgenden Vertreter für die Wahl in den Beirat vor:
bisher: Bettina Werning
neu: Timon Lütschen
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags ist der Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH berechtigt einen Beirat zu bilden, der beratende Funktion hat. Der Beirat setzt sich zusammen aus vom Aufsichtsrat zu berufenden fachkundigen, dem Klinikum verbundenen Personen. Dazu gehören 7 Personen, die der Aufsichtsrat auf Vorschlag der Stadt Kamen in den Beirat wählen kann. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.
Frau Bettina Werning war Mitglied im Beirat der Klinikum Westfalen GmbH. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat als Nachfolger Herrn Timon Lütschen vorgeschlagen.