Betreff
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2016
Vorlage
053/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2016 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 230.238,16 € ist durch die Stadt Kamen ausgeglichen worden.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2016 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs der TECHNOPARK KAMEN GmbH Mittel in Höhe von 277.000 € angemeldet. Dies entspricht im Wesentlichen dem Wirtschaftsplan 2016 (296.919 €) der GmbH abzüglich eines vereinbarten HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v. 20.000 €.

 

Im Jahr 2016 wurden von der Stadt Kamen in Abstimmung mit der Geschäftsführung der GmbH Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich in Höhe von 277.000 € geleistet. Da der tatsächliche Verlust 230.238,16 € beträgt, sind von der GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses 46.761,84 € an die Stadt Kamen zurückzuzahlen. In dieser Höhe ergibt sich gegenüber dem verminderten Planwert nach HSK eine zusätzliche Haushaltsverbesserung.

 

Aufgrund drei vorliegender Kündigungen von Mietverträgen und aufgrund 19 auslaufender Mietverträge, können 2017 auch größere Leerstände nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist die Nachfrage potentieller, geeigneter Existenzgründer u. a. konjunktur- und arbeitsmarktbedingt weiterhin äußerst verhalten.

 

Gem. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung, nach Vorberatung im Aufsichtsrat, über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lageberichts und über die Ergebnisverwendung.

 

Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.

 

Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht zur Prüfung und Beratung in der Sitzung am 14.06.2017 vorgelegen.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.

 

Da der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 


Anlagen:

 

Testatexemplar der Technopark Kamen GmbH zum 31.12.2016