Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
- Dem Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
- Der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Da der Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
In seiner Sitzung am 14.06.2017 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zu entlasten. Dieser Empfehlung schließt sich die Verwaltung an.
Hinweis zur Beschlussvorlage:
Mitglieder des Rates, die zugleich Mitglieder im Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH sind, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:
Eisenhardt, Ralf
Heidler, Daniel
Hupe, Hermann
Köhler, Martin
Schnack, Lana
Zühlke, Nicola