Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt
bis zum Ende seiner Legislaturperiode nachstehende Mitglieder in den
Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH:
ordentliches Mitglied stellvertretendes
Mitglied
bisher: Dirk
Ebbinghaus Ralf
Eisenhardt
neu: Reiner
Schulte-Barth Rainer
Fuhrmann
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 14 Ziff.
2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 11 Mitgliedern. Die
Stadt Kamen entsendet 6 Vertreter, und zwar den Bürgermeister, den 1.
Beigeordneten, ein Mitglied des Betriebsrates der GmbH sowie 3 Mitglieder, die
vom Rat der Stadt Kamen in den Aufsichtsrat bestellt werden. Die Mitglieder
sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.
Herr Dirk
Ebbinghaus hat sein Ratsmandat zum 11.01.2017 niedergelegt. Er ist ordentliches
Mitglied im Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH.
Mit eMail vom
09.02.2017 hat Herr Ralf Eisenhardt sein stellvertretendes Mandat im
Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH niedergelegt.
Gemäß § 50 Abs. 4
GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig
aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger
ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen.
Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Als nachfolgend
ordentliches Mitglied schlägt die CDU-Fraktion Herrn Reiner Schulte-Barth vor.
Als stellvertretendes Mitglied wird Herr Rainer Fuhrmann vorgeschlagen.