Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für
die Dauer seiner Wahlzeit nachstehende Mitglieder in die Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Sparkasse UnnaKamen:
ordentliches Mitglied stellvertretendes
Mitglied
bisher: Dirk
Ebbinghaus Rosemarie
Gerdes
neu: Rosemarie
Gerdes Rainer
Fuhrmann
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 4 Abs. 2
der Satzung i. V. m. § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GkG), sind die Vertreter der Verbandsversammlung durch die Vetretungskörperschaft
des jeweiligen Verbandsmitgliedes für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus
den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte
oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes zu entsenden. Gemäß § 4 Abs.
1 der Satzung sind seitens der Stadt Kamen 4 Vertreter zu entsenden.
Herr Dirk
Ebbinghaus war ordentliches Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Sparkasse UnnaKamen. Er hat sein Mandat am 11.01.2017 niedergelegt, somit ist
eine Nachbesetzung erforderlich. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein
Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie
bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet
sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Als Nachfolger
schlägt die CDU-Fraktion die jetzige Stellvertreterin Frau Rosemarie Gerdes
vor. Als stellvertretendes Mitglied wird Herr Rainer Fuhrmann vorgeschlagen.