Betreff
Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in der Mitgliederversammlung der Naturförderungsgesellschaft Kreis Unna
Vorlage
013/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt folgende Umbesetzung in der Mitgliederversammlung der Naturförderungsgesellschaft Kreis Unna:

 

bisher:             Dirk Ebbinghaus

 

neu:                 Helmut Krause

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 3 Abs. 3 Ziffer c) i.V.m. § 6 Abs. 2 der Satzung der Naturförderungsgesellschaft entsenden die Städte und Gemeinden als ordentliche und stellvertretende Mitglieder drei Delegierte in die Mitgliederversammlung.

 

Herr Dirk Ebbinghaus, stellvertretendes Mitglied in der Mitgliederversammlung der Naturförderungsgesellschaft Kreis Unna, hat sein Mandat am 11.01.2017 niedergelegt.

 

Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW hat das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung von frei geworbe­nen Ausschusssitzen die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehörte. Demnach liegt das Recht bei der CDU-Fraktion.

 

Für Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung. Da­nach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen er­halten hat.

 

Die CDU-Fraktion hat als Nachfolger Helmut Krause vorgeschlagen.