Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Kamen beschließt folgende Umbesetzung in der Mitgliederversammlung der
Naturförderungsgesellschaft Kreis Unna:
bisher: Dirk
Ebbinghaus
neu: Helmut
Krause
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 3 Abs. 3 Ziffer c) i.V.m. § 6 Abs. 2 der Satzung der Naturförderungsgesellschaft entsenden die Städte und Gemeinden als ordentliche und stellvertretende Mitglieder drei Delegierte in die Mitgliederversammlung.
Herr Dirk
Ebbinghaus, stellvertretendes Mitglied in der Mitgliederversammlung der
Naturförderungsgesellschaft Kreis Unna, hat sein Mandat am 11.01.2017
niedergelegt.
Gem. § 50 Abs. 3
GO NRW hat das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung von frei geworbenen
Ausschusssitzen die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl
angehörte. Demnach liegt das Recht bei der CDU-Fraktion.
Für
Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung. Danach
ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten hat.
Die CDU-Fraktion hat als Nachfolger Helmut Krause vorgeschlagen.