Wettbewerbsverfahren Nebenzentrum
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss stimmt dem dargestellten
konzeptionellen Ablauf eines Wettbewerbes für die Umgestaltung des
Nebenzentrums zu und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Durchführung
des Verfahrens.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 das
„Integrierte Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve“ beschlossen. Darin
enthalten ist die Maßnahme „Wettbewerbsverfahren Nebenzentrum“. In der Sitzung
des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses am 19.09.2016 wurden bereits die
Grundzüge des Wettbewerbsverfahrens zur Gestaltung des Nebenzentrum
Kamen-Heeren-Werve vorgestellt.
Eine Vorstellung der inhaltlichen Details durch das beauftragte
Planungsbüro erfolgt vor Beratung und Beschluss dieser Vorlage unter
Tagesordnungspunkt 2.1 dieser Sitzung.
Vorlaufend zum Wettbewerbsverfahren fand am Donnerstag, 02.02.2017 ein
öffentlicher Workshop im Ortsteil statt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs nach den Regeln für
Architektenwettbewerbe der Architektenkammer NRW ist für den 20.02.2017
geplant. Diese wurde von dem Büro plan-lokal in enger Abstimmung mit der
Verwaltung erarbeitet und stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar.
1. Anlass
und Kurzbeschreibung der Planungsaufgabe
Die Stadt Kamen liegt im östlichen Ruhrgebiet in der geographischen
Mitte des Kreises Unna und zählt mit ihren derzeit rund 46.000 Einwohnern
(Stand: 31.12.2015) zu den mittleren kreisangehörigen Städten in NRW. Die
Einwohnerdichte der Stadt Kamen liegt mit 1.071 EW/km² im Vergleich zum Kreis
Unna (729 EW/km²) und zum Regierungsbezirk Arnsberg (449 EW/km²) deutlich
höher. Die Stadt Kamen besteht aus sechs Stadtteilen, wobei knapp die Hälfte der
Einwohner in Kamen-Mitte lebt. Im Rahmen der kommunalen Gebietsreform wurden im
Jahr 1968 die zuvor selbständigen Orte Derne, Heeren-Werve, Methler, Rottum und
Südkamen eingemeindet.
Im Jahr 2015 wurde von plan-lokal im Auftrag der Stadt Kamen ein
Integriertes Handlungskonzept für den Ortsteil Heeren-Werve erstellt. Der
Stadtteil Heeren-Werve liegt im süd-östlichen Stadtgebiet, etwa fünf Kilometer
vom Stadtzentrum Kamen-Mitte entfernt. Zum 31.12.2015 lebten 8.261 Einwohner
mit Haupt- und Nebenwohnsitz in Heeren-Werve, was einem Anteil von ca. 18 % an
der Gesamtstadt entspricht. Der wesentliche Siedlungsbereich von Heeren-Werve
erstreckt sich zwischen der Landesstraße 663 (Heerener Straße), der
Landesstraße 665 (Werver Mark) und dem Waldgebiet Heerener Holz. Der Stadtteil
ist sowohl westfälisch ländlich als auch von der Bergbauzeit geprägt.
Zahlreiche ehemalige Bergarbeitersiedlungen zeugen noch heute von dieser
Epoche, die im Jahr 1965 mit der Schließung der Zeche Königsborn II in Heeren-Werve
endete. Zudem verleihen die weiten Wald- und Wiesenflächen dem Stadtteil sein
typisches Erscheinungsbild.
Ziel des Konzeptes war es, eine Gesamtstrategie für den Stadtteil zu
formulieren. Zudem konnten Städtebaufördermittel des Landes NRW aus dem
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ erfolgreich akquiriert werden. Ein
Maßnahmenkonzept aus 12 Projekten soll die Zusammenarbeit im Stadtteil
intensivieren, den Wohnwert verbessern und die Infrastruktur stabilisieren. (Download: http://www.buergerbeteiligung.de/kamen/bericht_150907_ihk_khw.pdf)
Ein wesentlicher Baustein in der Umsetzungsphase innerhalb der
Städtebauförderung wird die bauliche Umgestaltung des Nebenzentrums sein. Im
Nebenzentrum, der heutigen Stadtteilmitte Heeren-Werves, im südlichen
Abschnitt der Mittelstraße und im weiteren Verlauf in der östlich angrenzenden
Märkischen Straße befindet sich der Versorgungsschwerpunkt von Heeren-Werve.
Planerisches Ziel des freiraumplanerischen Wettbewerbs ist die behutsame
Qualifizierung der öffentlichen Flächen in der Stadtteilmitte Heeren-Werves. Es
sollen hochwertige Begegnungs- und Verweilräume entstehen. Der Wettbewerbsraum
unterteilt sich in einen eng gefassten Realisierungsbereich und den
angrenzenden Ideenbereich. Der Realisierungsbereich umfasst rund 6.000 m² und
erstreckt sich vorranging über Straßen- und Platzflächen der Märkischen Straße
zwischen der Mittelstraße und der Westfälischen Straße. Die Grundstücke
befinden sich im Eigentum der Stadt Kamen. Derzeit mangelt es an Aufenthaltsqualität
und einer multifunktionalen Nutzbarkeit des Platzes für alle Generationen. Bei
der Umgestaltung des Straßenraums sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
·
Verkehrsberuhigung
/ Geschwindigkeitsreduzierung ggf. durch Einrichtung eines Verkehrsberuhigten
Geschäftsbereichs,
·
Verbesserung
des Parkplatzangebotes,
·
Berücksichtigung
aller Verkehrsteilnehmer,
·
Reduzierung
der Barrieren,
·
Berücksichtigung
des vorhandenen Ausbaus im Kreuzungsbereich Märkische Str./ Mittelstr.,
·
Ziel:
Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Schaffung einer „Flaniermeile“ und einer multifunktional
nutzbaren Fläche
Ein intensiver Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den lokalen
Akteuren findet im Rahmen der Erarbeitung der Auslobung statt.
ABBILDUNG
REALISIERUNGSBEREICH / IDEENBEREICH
2. Art
des Verfahrens
Bei dem Verfahren handelt es sich um einen nichtoffenen, einphasigen
freiraumplanerischen Wettbewerb nach RPW 2013 (Richtlinie für
Planungswettbewerbe). Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Der Zulassungsbereich
ist der Europäische Wirtschaftsraum sowie die Schweiz.
3. Bewerbungsverfahren
und Teilnahmeberechtigung
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten. Die
Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmer begrenzt. 3 Teilnehmer wurden bereits im
Vorfeld zur Teilnahme am Wettbewerb aufgerufen und sind gesetzt.
Die übrigen 12 Teilnehmer können sich in einem Bewerbungsverfahren zur
Teilnahme am Wettbewerb melden. Bewerben sich mehr Teilnehmer als noch
verfügbare Teilnahmeplätze wird per Losverfahren entschieden. Das Losverfahren
findet unter juristischer Aufsicht in Räumlichkeiten der Stadt Kamen statt. Es
werden nur solche Teilnehmer zum Losverfahren zugelassen, die die
Teilnahmevoraussetzungen dieser Bekanntmachung erfüllen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner
und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen
oder am Tag der Bekanntmachung freier Mitarbeiter eines Bewerbers/ eines
Mitgliedes einer Bewerbergemeinschaft sind oder bevorzugt sein könnten oder
Einfluss haben könnten. In diesem Fall werden alle Beiträge der angemeldeten
Verfasser vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Der
Landschaftsarchitekt ist der federführende und gegenüber der Ausloberin
bevollmächtigte Bewerber bzw. Vertreter einer möglichen Arbeitsgemeinschaft.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
sie am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach
geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens oder
GATS zu führen bevollmächtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die
Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer am Tag der Bekanntmachung über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie)
gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet
ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen
bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung
verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Entwurfsverfasser der
juristischen Person müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen
erfüllen.
Die Bewerber und Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften können
Fachberater hinzuziehen. Die Fachberater müssen nicht entsprechend der oben
genannten Kriterien teilnahmeberechtigt sein. Diese müssen lediglich in der
Verfassererklärung erwähnt und noch nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung benannt
werden.
Die Bewerbungen müssen bis zum 20.03.2017,
18:00 Uhr fristgerecht eingereicht werden:
4. Preisgeldsumme
Für die Prämierung der Arbeiten ist eine Wettbewerbssumme von insgesamt
20.000 € (brutto) eingeplant. Dieser Vorschlag liegt zur Zeit der
Architektenkammer mit der Bitte um Zustimmung vor. Es ist beabsichtigt, die
Wettbewerbssumme für 3 Preise wie folgt aufzuteilen:
1.
Preis 10.000 €
2.
Preis
6.500 €
3.
Preis
3.500 €
Das Preisgericht kann mit einem einstimmigen Beschluss eine andere
Aufteilung der Wettbewerbssumme bestimmen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in
den genannten Beträgen enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische
Preisträger wird die Umsatzsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Weitere
Beauftragung
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren
Beauftragung. Die Stadt Kamen verpflichtet sich, unter Würdigung der
Empfehlungen des Preisgerichts, einen Preisträger (einen Gewinner) für die
Erstellung der Ausführungsplanung zu beauftragen,
·
sofern
kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,
·
soweit
mindestens einer oder eine der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/-innen,
deren Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie
Ausführung der übertragenden Leistungen gewährleistet.
Eine Überarbeitung und Qualifizierung der Wettbewerbsergebnisse wird für
das zweite und dritte Quartal 2017, der Baubeginn für die Umsetzung der
Maßnahmen für Ende 2017/ Anfang 2018 angestrebt. Im Falle einer weiteren
Beauftragung werden die im Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen der
Teilnehmer bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn die
Wettbewerbsarbeit in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren
Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
6. Preisgericht
Stimmberechtigte Mitglieder des Preisgerichts
1. Hermann Hupe, Bürgermeister der Stadt Kamen (Sachpreisrichter)
2. Friedhelm
Lipinski, Ausschussvorsitzender des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses
(Sachpreisrichter)
3. Dr. Uwe Liedtke, Beigeordneter der Stadt Kamen (Fachpreisrichter)
4.Rainer Fuhrmann, Ausschussvorsitzender des Wirtschaftsausschusses
(Sachpreisrichter)
5. Karl-Heinz Stoltefuß, Ortsheimatpfleger Heeren-Werve
(Sachpreisrichter)
6. Fachpreisrichter Landschaftsarchitektur
7. Fachpreisrichter Landschaftsarchitektur
8. Fachpreisrichter Landschaftsarchitektur
9. Fachpreisrichter Verkehrsplanung
Stellvertretende Mitglieder des Preisgerichts
1. Ursula Müller,
stellv. Ausschussvorsitzende des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses
(Sachpreisrichterin)
2. Elke Kappen, Beigeordnete, Dez. I (Sachpreisrichterin)
3. Fachpreisrichter Landschaftsarchitektur
4. Fachpreisrichter Verkehrsplanung
Beratende Mitglieder des Preisgerichts
1. Thorsten Vieweg, Vorsitzender des Gewerbevereins Heeren-Werve
2. N.N., Bündnis 90 / Die Grünen
3. N.N., FW / FDP
4. N.N., Die Linke / GAL
Die
Fraktionen werden gebeten, die beratenden Mitglieder des Preisgerichtes namentlich
bis zum 17.02.2017 zu benennen.
Vorprüfung
1. Gabriela Schwering, Stadt Kamen
2. Matthias Breuer, Stadt Kamen
3. Alfred Körbel, plan-lokal
4. Sarah Werlemann, plan-lokal
5. Lukas Issinger, plan-lokal
7. Ausloberin
Stadt Kamen
8. Zeitplan
20.03.2017 Bewerbungsschluss
22.03.2017 Auslosung
der Teilnehmer
27.03.2017 Beginn
der Arbeitsphase
06.04.2017 Rückfragenkolloquium
02.06.2017 Abgabe
der Arbeiten (Poststempel)
Ende Juni/Anfang Juli 2017: Jurysitzung
Anschließend: Ausstellung
der Wettbewerbsergebnisse
9. Wettbewerbsbetreuung
plan-lokal
Bovermannstraße 8
44141 Dortmund
Finanzierung
des Wettbewerbs:
Die für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlichen Finanzmittel
stehen im Haushalt der Stadt Kamen im Produkt 51.01.01 Maßnahmennummer 523 zur
Verfügung. Es sind Gesamtkosten in einer Höhe von rd. 50.000 Euro zu erwarten.
Sie setzen sich aus den Preisgeldern, Aufwandsentschädigungen für das
Preisgericht sowie Kosten für die Verfahrensbetreuung zusammen. Die Umsetzung
wird aus Mitteln der Städtebauförderung des Landes NRW in Höhe von 80 % der
zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Die Bewilligung der Förderung für die
Durchführung des Wettbewerbes wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg
vom 17.08.2016 erteilt. Mit der Verfahrensbetreuung und Dokumentation des Wettbewerbes
wurde das Büro plan-lokal, Dortmund, beauftragt.