Betreff
Integriertes Handlungskonzept Kamen Heeren-Werve
Wettbewerbsverfahren Nebenzentrum
Beschluss
Vorlage
009/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss stimmt dem dargestellten konzeptionellen Ablauf eines Wettbewerbes für die Umgestaltung des Nebenzentrums zu und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Durchführung des Verfahrens.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 das „Integrierte Hand­lungs­konzept Kamen-Heeren-Werve“ beschlossen. Darin enthalten ist die Maßnahme „Wettbe­werbsverfahren Nebenzentrum“. In der Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrs­aus­schusses am 19.09.2016 wurden bereits die Grundzüge des Wettbewerbsverfahrens zur Gestaltung des Nebenzentrum Kamen-Heeren-Werve vorgestellt.

 

Eine Vorstellung der inhaltlichen Details durch das beauftragte Planungsbüro erfolgt vor Beratung und Beschluss dieser Vorlage unter Tagesordnungspunkt 2.1 dieser Sitzung.

 

Vorlaufend zum Wettbewerbsverfahren fand am Donnerstag, 02.02.2017 ein öffentlicher Workshop im Ortsteil statt.

 

Die Bekanntmachung des Wettbewerbs nach den Regeln für Architektenwettbewerbe der Architektenkammer NRW ist für den 20.02.2017 geplant. Diese wurde von dem Büro plan-lokal in enger Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet und stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar.

1.     Anlass und Kurzbeschreibung der Planungsaufgabe

Die Stadt Kamen liegt im östlichen Ruhrgebiet in der geographischen Mitte des Kreises Unna und zählt mit ihren derzeit rund 46.000 Einwohnern (Stand: 31.12.2015) zu den mittleren kreis­angehörigen Städten in NRW. Die Einwohnerdichte der Stadt Kamen liegt mit 1.071 EW/km² im Vergleich zum Kreis Unna (729 EW/km²) und zum Regierungsbezirk Arnsberg (449 EW/km²) deutlich höher. Die Stadt Kamen besteht aus sechs Stadtteilen, wobei knapp die Hälfte der Einwohner in Kamen-Mitte lebt. Im Rahmen der kommunalen Gebietsreform wurden im Jahr 1968 die zuvor selbständigen Orte Derne, Heeren-Werve, Methler, Rottum und Südkamen eingemeindet.

Im Jahr 2015 wurde von plan-lokal im Auftrag der Stadt Kamen ein Integriertes Handlungs­konzept für den Ortsteil Heeren-Werve erstellt. Der Stadtteil Heeren-Werve liegt im süd-öst­lichen Stadtgebiet, etwa fünf Kilometer vom Stadtzentrum Kamen-Mitte entfernt. Zum 31.12.2015 lebten 8.261 Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz in Heeren-Werve, was einem Anteil von ca. 18 % an der Gesamtstadt entspricht. Der wesentliche Siedlungsbereich von Heeren-Werve erstreckt sich zwischen der Landesstraße 663 (Heerener Straße), der Landesstraße 665 (Werver Mark) und dem Waldgebiet Heerener Holz. Der Stadtteil ist so­wohl westfälisch ländlich als auch von der Bergbauzeit geprägt. Zahlreiche ehemalige Bergarbeitersiedlungen zeugen noch heute von dieser Epoche, die im Jahr 1965 mit der Schlie­ßung der Zeche Königsborn II in Heeren-Werve endete. Zudem verleihen die weiten Wald- und Wiesenflächen dem Stadtteil sein typisches Erscheinungsbild.

Ziel des Konzeptes war es, eine Gesamtstrategie für den Stadtteil zu formulieren. Zudem konnten Städtebaufördermittel des Landes NRW aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ erfolgreich akquiriert werden. Ein Maßnahmenkonzept aus 12 Projekten soll die Zusammenarbeit im Stadtteil intensivieren, den Wohnwert verbessern und die Infrastruk­tur stabilisieren. (Download: http://www.buergerbeteiligung.de/kamen/bericht_150907_ihk_khw.pdf)

Ein wesentlicher Baustein in der Umsetzungsphase innerhalb der Städtebauförderung wird die bauliche Umgestaltung des Nebenzentrums sein. Im Nebenzentrum, der heutigen Stadt­teilmitte Heeren-Werves, im südlichen Abschnitt der Mittelstraße und im weiteren Verlauf in der östlich angrenzenden Märkischen Straße befindet sich der Versorgungsschwerpunkt von Heeren-Werve.

Planerisches Ziel des freiraumplanerischen Wettbewerbs ist die behutsame Qualifizierung der öffentlichen Flächen in der Stadtteilmitte Heeren-Werves. Es sollen hochwertige Begeg­nungs- und Verweilräume entstehen. Der Wettbewerbsraum unterteilt sich in einen eng ge­fassten Realisierungsbereich und den angrenzenden Ideenbereich. Der Realisierungsbereich umfasst rund 6.000 m² und erstreckt sich vorranging über Straßen- und Platzflächen der Märkischen Straße zwischen der Mittelstraße und der Westfälischen Straße. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Kamen. Derzeit mangelt es an Aufent­haltsqualität und einer multifunktionalen Nutzbarkeit des Platzes für alle Generationen. Bei der Umgestaltung des Straßenraums sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

·         Verkehrsberuhigung / Geschwindigkeitsreduzierung ggf. durch Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs,

·         Verbesserung des Parkplatzangebotes,

·         Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer,

·         Reduzierung der Barrieren,

·         Berücksichtigung des vorhandenen Ausbaus im Kreuzungsbereich Märkische Str./ Mittelstr.,

·         Ziel: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Schaffung einer „Flaniermeile“ und einer multifunktional nutzbaren Fläche

Ein intensiver Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den lokalen Akteuren findet im Rahmen der Erarbeitung der Auslobung statt.

ABBILDUNG REALISIERUNGSBEREICH / IDEENBEREICH

 

2.     Art des Verfahrens

Bei dem Verfahren handelt es sich um einen nichtoffenen, einphasigen freiraumplanerischen Wettbewerb nach RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe). Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Der Zulassungsbereich ist der Europäische Wirtschaftsraum sowie die Schweiz.

3.     Bewerbungsverfahren und Teilnahmeberechtigung

Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Teil­nehmer begrenzt. 3 Teilnehmer wurden bereits im Vorfeld zur Teilnahme am Wettbewerb aufgerufen und sind gesetzt.

Die übrigen 12 Teilnehmer können sich in einem Bewerbungsverfahren zur Teilnahme am Wettbewerb melden. Bewerben sich mehr Teilnehmer als noch verfügbare Teilnahmeplätze wird per Losverfahren entschieden. Das Losverfahren findet unter juristischer Aufsicht in Räum­lichkeiten der Stadt Kamen statt. Es werden nur solche Teilnehmer zum Losverfahren zugelassen, die die Teilnahmevoraussetzungen dieser Bekanntmachung erfüllen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekannt­ma­chung freier Mitarbeiter eines Bewerbers/ eines Mitgliedes einer Bewerbergemeinschaft sind oder bevorzugt sein könnten oder Einfluss haben könnten. In diesem Fall werden alle Beit­räge der angemeldeten Verfasser vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Der Landschaftsarchitekt ist der federführende und gegenüber der Ausloberin bevollmächtigte Bewerber bzw. Vertreter einer möglichen Arbeitsgemeinschaft.

Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens oder GATS zu führen bevoll­mäch­tigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer am Tag der Bekanntmachung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungs­richtlinie) gewährleistet ist.

 

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern ihr satzungs­ge­mäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbs­auf­gabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benen­nen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Entwurfsverfasser der juristischen Person müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.

Die Bewerber und Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften können Fachberater hin­zuziehen. Die Fachberater müssen nicht entsprechend der oben genannten Kriterien teil­nahmeberechtigt sein. Diese müssen lediglich in der Verfassererklärung erwähnt und noch nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung benannt werden.

 

Die Bewerbungen müssen bis zum 20.03.2017, 18:00 Uhr fristgerecht eingereicht werden:

4.     Preisgeldsumme

Für die Prämierung der Arbeiten ist eine Wettbewerbssumme von insgesamt 20.000 € (brut­to) eingeplant. Dieser Vorschlag liegt zur Zeit der Architektenkammer mit der Bitte um Zustimmung vor. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für 3 Preise wie folgt aufzu­teilen:

1.    Preis    10.000 €

2.    Preis      6.500 €

3.    Preis      3.500 €

 

Das Preisgericht kann mit einem einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wett­bewerbssumme bestimmen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Umsatzsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5.     Weitere Beauftragung

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Beauftragung. Die Stadt Kamen verpflichtet sich, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen Preis­träger (einen Gewinner) für die Erstellung der Ausführungsplanung zu beauftragen,

·         sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,

·         soweit mindestens einer oder eine der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteil­neh­mer/-innen, deren Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der übertragenden Leistungen gewährleistet.

Eine Überarbeitung und Qualifizierung der Wettbewerbsergebnisse wird für das zweite und dritte Quartal 2017, der Baubeginn für die Umsetzung der Maßnahmen für Ende 2017/ An­fang 2018 angestrebt. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die im Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen der Teilnehmer bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn die Wettbewerbsarbeit in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

6.     Preisgericht

Stimmberechtigte Mitglieder des Preisgerichts

1. Hermann Hupe, Bürgermeister der Stadt Kamen (Sachpreisrichter)

2. Friedhelm Lipinski, Ausschussvorsitzender des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses (Sachpreisrichter)

3. Dr. Uwe Liedtke, Beigeordneter der Stadt Kamen (Fachpreisrichter)

4.Rainer Fuhrmann, Ausschussvorsitzender des Wirtschaftsausschusses (Sachpreisrichter)

5. Karl-Heinz Stoltefuß, Ortsheimatpfleger Heeren-Werve (Sachpreisrichter)

6. Fachpreisrichter Landschaftsarchitektur

7. Fachpreisrichter Landschaftsarchitektur

8. Fachpreisrichter Landschaftsarchitektur

9. Fachpreisrichter Verkehrsplanung

 

Stellvertretende Mitglieder des Preisgerichts

1. Ursula Müller, stellv. Ausschussvorsitzende des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses (Sachpreisrichterin)

2. Elke Kappen, Beigeordnete, Dez. I (Sachpreisrichterin)

3. Fachpreisrichter Landschaftsarchitektur

4. Fachpreisrichter Verkehrsplanung

 

Beratende Mitglieder des Preisgerichts

1. Thorsten Vieweg, Vorsitzender des Gewerbevereins Heeren-Werve

2. N.N., Bündnis 90 / Die Grünen

3. N.N.,  FW / FDP

4. N.N., Die Linke / GAL


Die Fraktionen werden gebeten, die beratenden Mitglieder des Preisgerichtes nament­lich bis zum 17.02.2017 zu benennen.

 

Vorprüfung

1. Gabriela Schwering, Stadt Kamen

2. Matthias Breuer, Stadt Kamen

3. Alfred Körbel, plan-lokal

4. Sarah Werlemann, plan-lokal

5. Lukas Issinger, plan-lokal

7.     Ausloberin

Stadt Kamen

8.     Zeitplan

20.03.2017                                          Bewerbungsschluss

22.03.2017                                          Auslosung der Teilnehmer

27.03.2017                                          Beginn der Arbeitsphase

06.04.2017                                          Rückfragenkolloquium

02.06.2017                                          Abgabe der Arbeiten (Poststempel)

Ende Juni/Anfang Juli 2017:               Jurysitzung

Anschließend:                                     Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse

9.     Wettbewerbsbetreuung

plan-lokal

Bovermannstraße 8

44141 Dortmund

 

 

 

Finanzierung des Wettbewerbs:

Die für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlichen Finanzmittel stehen im Haushalt der Stadt Kamen im Produkt 51.01.01 Maßnahmennummer 523 zur Verfügung. Es sind Ge­samtkosten in einer Höhe von rd. 50.000 Euro zu erwarten. Sie setzen sich aus den Preis­gel­dern, Aufwandsentschädigungen für das Preisgericht sowie Kosten für die Verfahrensbe­treuung zusammen. Die Umsetzung wird aus Mitteln der Städtebauförderung des Landes NRW in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Die Bewilligung der Förderung für die Durchführung des Wettbewerbes wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 17.08.2016 erteilt. Mit der Verfahrensbetreuung und Dokumentation des Wett­bewerbes wurde das Büro plan-lokal, Dortmund, beauftragt.