Beschlussvorschlag:
Zur Teilnahme an den
mündlichen Abiturprüfungen 2017 werden folgende VertreterInnen benannt:
Gesamtschule
Städt. Gymnasium
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 27 Abs. 6
Ziff. 2 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der
gymnasialen Oberstufe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gem. § 52 Schulgesetz
NRW) vom 15.02.2005 in der zurzeit gültigen Fassung ist eine Vertreterin oder
ein Vertreter des Schulträgers berechtigt, bei den mündlichen Prüfungen und
der entsprechenden Beratung und Beschlussfassung anwesend zu sein. Für das
Städt. Gymnasium und die Gesamtschule Kamen ist je eine Vertreterin oder ein
Vertreter zu benennen.
Die mündlichen
Abiturprüfungen finden voraussichtlich wie folgt statt:
|
Städt. Gymnasium |
Gesamtschule Kamen |
4. Fach |
30.05.2017 31.05.2017 |
30.05.2017 31.05.2017 01.06.2017 |
1. bis 3. Fach |
28.06.2017 29.06.2017 |
21.06.2017 22.06.2017 23.06.2017 |
Zeugnisausgabe/Entlassfeier |
07.07.2017 |
01.07.2017 |
In den vergangenen
Jahren wurden folgende Vertreter benannt:
Jahr Städt.
Gymnasium Gesamtschule
Kamen
2012 Frau
Dreher Frau
Gerdes
2013 Frau
Gerdes Herr
Eckardt
2014 Herr
Marc Herr
Ebbinghaus
2015 Frau
Gerdes Herr
Marc
2016 Herr
Eckardt Herr
Langner