Durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) erfolgte bei der Stadt Kamen vom 20.07.2016 bis zum 12.08.2016 (mit Unterbrechungen) die überörtliche Prüfung „Zahlungsabwicklung der Stadt Kamen im Jahr 2016“. Grundlage für die Prüfung war der § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Gemäß § 105 Abs. 5
GO NRW legt der Bürgermeister Prüfungsberichte zu einer überörtlichen Prüfung
dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor.
Mit Schreiben vom
08.11.2016 wurde der Prüfungsbericht den Mitgliedern des Rates sowie den
Fraktionen zugestellt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet nach § 105 Abs. 5 GO NRW den Rat über
den wesentlichen Inhalt der Prüfberichte sowie über das Ergebnis seiner
Beratungen.
Der Bericht über die o. a. Prüfung wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 01.12.2016 beraten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste im Anschluss an seine Beratungen folgenden Beschluss:
Als Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist dem Rat der Stadt Kamen bekannt zu geben:
Laut
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) wurde keine Feststellung
getroffen, die eine Stellungnahme der Stadt gegenüber der GPA NRW für diesen
Prüfungsbericht erforderlich macht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, dass Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichtes in die Beratungen zu künftigen Entscheidungen einfließen sollen.