Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt:

 

1.    Dem aus Anlass der Vereinigung der Sparkasse UnnaKamen mit der Sparkasse Fröndenberg nach § 27 Abs. 3 SpkG NRW zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag (Anlage 1) zwischen dem Sparkassenzweckverband und der Stadt Fröndenberg wird zugestimmt.

2.    Die aufgrund der Sparkassenvereinigung erforderliche Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes zum 01.01.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Satzung erhält mit Wirkung ab 01.01.2017 die aus der Anlage 2 ersichtliche Fassung.

 

3.    Die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter der Stadt Kamen werden angewiesen, bei den Beschlüssen über die Vereinigung der Sparkassen, des Verwaltungsrates und seines Vorsitzenden sowie der Satzung für die vereinigte Sparkasse so zu stimmen, wie es im öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart ist.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

1. Ausgangslage

Vor dem Hintergrund der aktuellen und künftigen Herausforderungen wie z. B. der anhaltenden Niedrigzinsphase, des weiter zunehmenden Wettbewerbsdrucks im Firmen- und Privatkundengeschäft sowie der steigenden regulatorischen Anforderungen und der Digitalisierung haben die Träger der Sparkasse UnnaKamen und der Sparkasse Fröndenberg die beiden Sparkassen mit der Prüfung strategischer Optionen beauftragt.

 

Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Monaten Gespräche zur Vereinigung der Sparkasse UnnaKamen mit der Sparkasse Fröndenberg geführt.

 

Nach den Regelungen des Sparkassengesetzes (§ 27 Abs. 1 S. 1 SpkG NRW) können benachbarte Sparkassen und Sparkassen innerhalb eines Kreisgebietes durch Beschluss der Vertretung ihrer Träger (§ 41 lit. l GO NRW i. V. m. § 27 SpkG NRW) nach Anhörung der Verwaltungsräte und des für die beteiligten Sparkassen jeweils zuständigen Sparkassen- und Giroverbandes vereinigt werden. Die Vereinigung kann durch Neugründung oder durch Aufnahme von einer bestehenden oder neu zu errichtenden Sparkasse erfolgen.

 

Die Sparkassen UnnaKamen und Fröndenberg sind sowohl benachbart als auch jeweils innerhalb des Kreisgebietes Unna ansässig.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse UnnaKamen empfiehlt mit Beschlussfassung vom 02. November 2016, die Sparkasse UnnaKamen mit der Sparkasse Fröndenberg zum 1. Januar 2017 auf der Basis der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2016 zu vereinigen.

 

Der Empfehlung des Sparkassenverwaltungsrates liegen die Fusions-Eckpunkte, die von einer Verhandlungskommission, bestehend aus Mitgliedern des Verwaltungsrats der Sparkasse UnnaKamen und des Verwaltungsrats der Sparkasse Fröndenberg erarbeitet wurden, zu Grunde.

 

Grundlage für die Sparkassenvereinigung im Wege der Aufnahme der Sparkasse Fröndenberg durch die Sparkasse UnnaKamen (§ 27 Abs. 1 S. 2 SpkG NRW) soll der als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag sein. Die von den Verwaltungsräten und Sparkassenzweckverbandsversammlung gebilligten Eckpunkte sind in das Fusionsvertragswerk aufgenommen.

Der für beide Sparkassen zuständige Sparkassenverband Westfalen-Lippe begrüßt mit Schreiben vom 27. Oktober 2016 die Vereinigung beider Sparkassen und erklärt, dass aus seiner Sicht einer Fusion nichts entgegensteht. 

 

Die Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede als Vertretung des Sparkassenträgers zur Vereinigung der beiden Sparkassen und über die Aufnahme der Stadt Fröndenberg in den Sparkassenzweckverband des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen, der Stadt Fröndenberg und der Gemeinde Holzwickede zur Übernahme der Sparkassen-Trägerschaft ist vorgesehen für den 5. Dezember 2016. Die Stadt Fröndenberg als Träger wird voraussichtlich über die Vereinigung am 23. November 2016 beschließen.

 

Die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung sind nach der Gemeindeordnung weisungs-gebunden (§ 113 Abs. 1 S. 1 + 2 GO NRW) und haben den jeweiligen Gemeinderat über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten (§ 113 Abs. 5 S. 1 GO NRW).

 

2. Kurz-Vergleich der Sparkasse UnnaKamen mit der Sparkasse Fröndenberg

 

Das Geschäftsgebiet der Sparkasse UnnaKamen liegt innerhalb des Kreises Unna und grenzt unmittelbar an das Geschäftsgebiet der Sparkasse Fröndenberg an.

 

Ein Daten-Kurzüberblick zum 31. Dezember 2015 veranschaulicht die Größenverhältnisse:

 

 

3. Vorteile einer Vereinigung der Sparkasse UnnaKamen mit der Sparkasse Fröndenberg für die Sparkasse UnnaKamen und ihre Träger

 

Eine Vereinigung der Sparkasse UnnaKamen mit der Sparkasse Fröndenberg bietet sowohl der Sparkasse UnnaKamen als auch der Sparkasse Fröndenberg Vorteile.

 

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Herausforderungen für Sparkassen ist eine Fusion aus strategischer Sicht sinnvoll. So kann die betriebswirtschaftliche Basis durch die Realisierung von Synergiepotenzialen mittelfristig verbessert werden. Damit trägt die Fusion zur betriebswirtschaftlichen Stabilität einer regionalen Sparkasse bei.

 

Für beide Sparkassen bedeutet die Fusion die Chance, sich in einem größeren Haus und größeren Markt gemeinsam neue Wachstumschancen zu erschließen. Eine dauerhafte und qualitativ hochwertige Betreuung der Privat- und Geschäftskunden in der Region eröffnet Möglichkeiten zur Steigerung der Erträge. Die Sparkasse möchte sich weiterhin als Qualitätsführer in der Region etablieren und bestehende Kundenverbindungen sichern bzw. ausbauen sowie neue Kunden gewinnen. Die Fusionssparkasse sichert die gute Ausgangsposition und Perspektive als starker Partner und Nukleus für mögliche weitere Konsolidierungsprozesse. Das oberste Ziel ist die Eigenkapitalbasis des Fusionsinstituts zu stärken, um die regulatorischen Anforderungen auch in der Zukunft zu erfüllen.

 

Die Mitarbeiter der Fusionssparkasse stellen auch in der Zukunft die entscheidende Ressource dar. Durch eine Fusion würde ein großer und wirtschaftlich stabiler Arbeitgeber entstehen, der Arbeitsplätze sichert, flexiblere Einsatzmöglichkeiten schafft und neue Karriereperspektiven bietet. Durch die Fusion entstehen für die Mitarbeiter Perspektiven zur Übernahme neuer Aufgaben und Verantwortlichkeiten (z. B. Projektarbeit, Etablierung Spezialisten).

 

In der betrieblichen Organisation würde ein höheres Kundenvolumen eine weitere Effizienzsteigerung ermöglichen.

 

Bei Marketing-/Werbemaßnahmen würden Abstimmungsbedarf und/oder Streuverluste reduziert. Abgrenzungsschwierigkeiten hinsichtlich des Sparkassenregionalprinzips würden entfallen.

 

Aus der Vereinigung mit der Sparkasse Fröndenberg erwartet die Sparkasse UnnaKamen mittelfristig einen adäquaten Ergebnisbeitrag für das Gesamtinstitut, der oberhalb der aggregierten Einzelplanungen der beiden Häuser liegt.

 

4. Sorgfaltsprüfung Kredit- und Beteiligungsportfolio der Sparkassen

 

Durch den Vorstand der beiden Sparkassen und ausgewählte Spezialisten der beiden Sparkassen wurde die Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) in beiden Sparkassen auf Basis der Prüfungsberichte zum Stichtag 31.12.2015 gegenseitig durchgeführt. Des Weiteren lagen Vergleiche der Risikokennzahlen beider Sparkassen aus der betriebswirtschaftlichen Analyse des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe vor. Insbesondere untersucht wurden potenzielle Risiken im jeweiligen Kredit- und Beteiligungsportfolio sowie in den Eigenanlagen der beiden Sparkassen. Die gegenseitige Prüfung zeigte keine wesentlichen Auffälligkeiten auf. Die gemeinsame Sparkasse erfüllt nach heutigem Kenntnisstand und mit Planung bis 2020 die verschärften Kapitalanforderungen für Kreditinstitute und weist eine ausreichende Risikotragfähigkeit auf.

 

5. Verhältnis der Verbandsmitglieder innerhalb des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen, der Stadt Fröndenberg und der Gemeinde Holzwickede 

 

Der Sparkassenzweckverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts kennt keine Kapitalanteile. Eine Quotenregelung wird jedoch benötigt, um in der Satzung des Sparkassenzweckverbandes festzulegen, wie Gewinnausschüttungen der Sparkasse an den Zweckverband auf die Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes zu verteilen sind, wie bei einer theoretischen Auflösung der Sparkasse der Liquidationserlös auf die Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes zu verteilen ist und wie etwaige Haftungsverpflichtungen des Zweckverbands im Innenverhältnis der Verbandsmitglieder geregelt werden. Sie ist ferner Orientierungsmaßstab für die Gremienbesetzung.

 

Die Bemessung der Verhältnisse erfolgte unter Berücksichtigung der Vermögens-/ Eigenkapitalsituation der beiden Sparkassen. Danach empfiehlt der Sparkassenverwaltungsrat für das Verhältnis der Verbandsmitglieder innerhalb des Sparkassenzweckverbandes die folgenden Quoten:

 

Unter Berücksichtigung der internen Verhältnisse in den Zweckverbänden ergeben sich aus Trägersicht folgende rechnerische Anteile

 

Kreis Unna: 14,9 %

Kreisstadt Unna: 44,7 %

Stadt Kamen: 17,5 %

Gemeinde Holzwickede: 14,9 %

Stadt Fröndenberg: 8 %

 

Der Entwurf der Satzung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen, der Stadt Fröndenberg und der Gemeinde Holzwickede ist als Anlage beigefügt.

 

6. Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Kreisstadt Unna, des Kreises Unna, der Stadt Unna, der Stadt Kamen, der Stadt Fröndenberg und der Gemeinde Holzwickede

 

Die Anzahl der Sitze der bisherigen Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes der Kreisstadt Unna, des Kreises Unna, der Stadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede bleibt unverändert. Die Stadt Fröndenberg entsendet zusätzlich zwei Vertreter (mit Stellvertreter). Der Verbandsvorsteher, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Sparkassenvorstandes nehmen an den Sitzungen der Verbandsversammlung mit beratender Stimme teil.

 

7. Verwaltungsrat der Sparkasse UnnaKamen

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse soll während der laufenden und folgenden Kommunalwahlperiode aus 21 Mitgliedern bestehen, und zwar dem Vorsitzenden, 14 sachkundigen Mitgliedern und 6 Dienstkräften der Sparkasse, sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertretern.

 

Obgleich bei Sparkassenfusionen stets eine Neuwahl erforderlich ist, sollen die für die laufende Wahlperiode gewählten Mitglieder von der Verbandsversammlung für die verbleibende Wahlperiode erneut gewählt werden.

 

8. Auswirkungen / Zusammenhänge

 

Bei der Ausschüttung von Überschüssen erhält die Stadt Kamen zwar quotal einen um 1,5 % niedrigeren Anteil, da die Beteiligungsquote von 19,0 % auf 17,5 % sinkt. Dieser Anteil bezieht sich allerdings auf einen erhöhten zu verteilenden Wert.

 


Anlagen:

 

-          Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Sparkassenzweckverband des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede und der Stadt Fröndenberg (Entwurf)

 

-          Satzung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen, der Stadt Fröndenberg und der Gemeinde Holzwickede (Entwurf)

 

-          Präsentation Stadtrat Kamen zur Beschlusslage - Fusionsanbahnung der Sparkassen UnnaKamen und Fröndenberg