Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Kamen beschließt:
1.
Dem aus
Anlass der Vereinigung der Sparkasse UnnaKamen mit der Sparkasse Fröndenberg
nach § 27 Abs. 3 SpkG NRW zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag
(Anlage 1) zwischen dem Sparkassenzweckverband und der Stadt Fröndenberg wird
zugestimmt.
2.
Die
aufgrund der Sparkassenvereinigung erforderliche Änderung der Satzung des
Sparkassenzweckverbandes zum 01.01.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Satzung erhält mit Wirkung ab 01.01.2017 die aus der Anlage 2 ersichtliche
Fassung.
3.
Die in
die Verbandsversammlung entsandten Vertreter der Stadt Kamen werden angewiesen,
bei den Beschlüssen über die Vereinigung der Sparkassen, des Verwaltungsrates
und seines Vorsitzenden sowie der Satzung für die vereinigte Sparkasse so zu
stimmen, wie es im öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart ist.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
1. Ausgangslage
Vor dem
Hintergrund der aktuellen und künftigen Herausforderungen wie z. B. der
anhaltenden Niedrigzinsphase, des weiter zunehmenden Wettbewerbsdrucks im
Firmen- und Privatkundengeschäft sowie der steigenden regulatorischen
Anforderungen und der Digitalisierung haben die Träger der Sparkasse UnnaKamen
und der Sparkasse Fröndenberg die beiden Sparkassen mit der Prüfung
strategischer Optionen beauftragt.
Aus diesem Grund
wurden in den vergangenen Monaten Gespräche zur Vereinigung der Sparkasse
UnnaKamen mit der Sparkasse Fröndenberg geführt.
Nach den
Regelungen des Sparkassengesetzes (§ 27 Abs. 1 S. 1 SpkG NRW) können
benachbarte Sparkassen und Sparkassen innerhalb eines Kreisgebietes durch
Beschluss der Vertretung ihrer Träger (§ 41 lit. l GO NRW i. V. m. § 27 SpkG
NRW) nach Anhörung der Verwaltungsräte und des für die beteiligten Sparkassen
jeweils zuständigen Sparkassen- und Giroverbandes vereinigt werden. Die
Vereinigung kann durch Neugründung oder durch Aufnahme von einer bestehenden
oder neu zu errichtenden Sparkasse erfolgen.
Die Sparkassen
UnnaKamen und Fröndenberg sind sowohl benachbart als auch jeweils innerhalb des
Kreisgebietes Unna ansässig.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse UnnaKamen empfiehlt mit
Beschlussfassung vom 02. November 2016, die Sparkasse UnnaKamen mit der
Sparkasse Fröndenberg zum 1. Januar 2017 auf der Basis
der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2016 zu
vereinigen.
Der Empfehlung
des Sparkassenverwaltungsrates liegen die Fusions-Eckpunkte, die von einer
Verhandlungskommission, bestehend aus Mitgliedern des Verwaltungsrats der
Sparkasse UnnaKamen und des Verwaltungsrats der Sparkasse Fröndenberg
erarbeitet wurden, zu Grunde.
Grundlage für
die Sparkassenvereinigung im Wege der Aufnahme der Sparkasse Fröndenberg durch
die Sparkasse UnnaKamen (§ 27 Abs. 1 S. 2 SpkG NRW) soll der als
Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag sein. Die von den
Verwaltungsräten und Sparkassenzweckverbandsversammlung gebilligten Eckpunkte
sind in das Fusionsvertragswerk aufgenommen.
Der für beide
Sparkassen zuständige Sparkassenverband Westfalen-Lippe begrüßt mit Schreiben
vom 27. Oktober 2016 die Vereinigung beider Sparkassen und erklärt, dass aus
seiner Sicht einer Fusion nichts entgegensteht.
Die
Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des
Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede
als Vertretung des Sparkassenträgers zur Vereinigung der beiden Sparkassen und
über die Aufnahme der Stadt Fröndenberg in den Sparkassenzweckverband
des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen, der Stadt Fröndenberg
und der Gemeinde Holzwickede zur Übernahme der Sparkassen-Trägerschaft ist
vorgesehen für den 5. Dezember 2016. Die Stadt Fröndenberg als Träger wird
voraussichtlich über die Vereinigung am 23. November 2016 beschließen.
Die Mitglieder
der Zweckverbandsversammlung sind nach der Gemeindeordnung weisungs-gebunden
(§ 113 Abs. 1 S. 1 + 2 GO NRW) und haben den jeweiligen Gemeinderat über
alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten (§
113 Abs. 5 S. 1 GO NRW).
2.
Kurz-Vergleich der Sparkasse UnnaKamen mit der Sparkasse Fröndenberg
Das
Geschäftsgebiet der Sparkasse UnnaKamen liegt innerhalb des Kreises Unna und
grenzt unmittelbar an das Geschäftsgebiet der Sparkasse Fröndenberg an.
Ein
Daten-Kurzüberblick zum 31. Dezember 2015 veranschaulicht die
Größenverhältnisse:
3. Vorteile
einer Vereinigung der Sparkasse UnnaKamen mit der Sparkasse Fröndenberg für die
Sparkasse UnnaKamen und ihre Träger
Eine Vereinigung
der Sparkasse UnnaKamen mit der Sparkasse Fröndenberg bietet sowohl der
Sparkasse UnnaKamen als auch der Sparkasse Fröndenberg Vorteile.
Vor dem
Hintergrund der beschriebenen Herausforderungen für Sparkassen ist eine Fusion
aus strategischer Sicht sinnvoll. So kann die betriebswirtschaftliche Basis durch
die Realisierung von Synergiepotenzialen mittelfristig verbessert werden. Damit
trägt die Fusion zur betriebswirtschaftlichen Stabilität einer regionalen
Sparkasse bei.
Für beide
Sparkassen bedeutet die Fusion die Chance, sich in einem größeren Haus und
größeren Markt gemeinsam neue Wachstumschancen zu erschließen. Eine dauerhafte
und qualitativ hochwertige Betreuung der Privat- und Geschäftskunden in der
Region eröffnet Möglichkeiten zur Steigerung der Erträge. Die Sparkasse möchte
sich weiterhin als Qualitätsführer in der Region etablieren und bestehende
Kundenverbindungen sichern bzw. ausbauen sowie neue Kunden gewinnen. Die
Fusionssparkasse sichert die gute Ausgangsposition und Perspektive als starker
Partner und Nukleus für mögliche weitere Konsolidierungsprozesse. Das oberste
Ziel ist die Eigenkapitalbasis des Fusionsinstituts zu stärken, um die
regulatorischen Anforderungen auch in der Zukunft zu erfüllen.
Die Mitarbeiter
der Fusionssparkasse stellen auch in der Zukunft die entscheidende Ressource
dar. Durch eine Fusion würde ein großer und wirtschaftlich stabiler Arbeitgeber
entstehen, der Arbeitsplätze sichert, flexiblere Einsatzmöglichkeiten schafft
und neue Karriereperspektiven bietet. Durch die Fusion entstehen für die
Mitarbeiter Perspektiven zur Übernahme neuer Aufgaben und Verantwortlichkeiten
(z. B. Projektarbeit, Etablierung Spezialisten).
In der
betrieblichen Organisation würde ein höheres Kundenvolumen eine weitere
Effizienzsteigerung ermöglichen.
Bei
Marketing-/Werbemaßnahmen würden Abstimmungsbedarf und/oder Streuverluste
reduziert. Abgrenzungsschwierigkeiten hinsichtlich des
Sparkassenregionalprinzips würden entfallen.
Aus der
Vereinigung mit der Sparkasse Fröndenberg erwartet die Sparkasse UnnaKamen
mittelfristig einen adäquaten Ergebnisbeitrag für das Gesamtinstitut, der
oberhalb der aggregierten Einzelplanungen der beiden Häuser liegt.
4.
Sorgfaltsprüfung Kredit- und Beteiligungsportfolio der Sparkassen
Durch den
Vorstand der beiden Sparkassen und ausgewählte Spezialisten der beiden
Sparkassen wurde die Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) in beiden Sparkassen auf
Basis der Prüfungsberichte zum Stichtag 31.12.2015 gegenseitig durchgeführt.
Des Weiteren lagen Vergleiche der Risikokennzahlen beider Sparkassen aus der
betriebswirtschaftlichen Analyse des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe vor.
Insbesondere untersucht wurden potenzielle Risiken im jeweiligen Kredit- und
Beteiligungsportfolio sowie in den Eigenanlagen der beiden Sparkassen. Die
gegenseitige Prüfung zeigte keine wesentlichen Auffälligkeiten auf. Die
gemeinsame Sparkasse erfüllt nach heutigem Kenntnisstand und mit Planung bis
2020 die verschärften Kapitalanforderungen für Kreditinstitute und weist eine
ausreichende Risikotragfähigkeit auf.
5. Verhältnis
der Verbandsmitglieder innerhalb des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna,
der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen, der Stadt Fröndenberg und der Gemeinde
Holzwickede
Der
Sparkassenzweckverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts kennt keine
Kapitalanteile. Eine Quotenregelung wird jedoch benötigt, um in der Satzung des
Sparkassenzweckverbandes festzulegen, wie Gewinnausschüttungen der Sparkasse an
den Zweckverband auf die Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes zu verteilen
sind, wie bei einer theoretischen Auflösung der Sparkasse der Liquidationserlös
auf die Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes zu verteilen ist und wie
etwaige Haftungsverpflichtungen des Zweckverbands im Innenverhältnis der
Verbandsmitglieder geregelt werden. Sie ist ferner Orientierungsmaßstab für die
Gremienbesetzung.
Die Bemessung
der Verhältnisse erfolgte unter Berücksichtigung der Vermögens-/
Eigenkapitalsituation der beiden Sparkassen. Danach empfiehlt der
Sparkassenverwaltungsrat für das Verhältnis der Verbandsmitglieder innerhalb
des Sparkassenzweckverbandes die folgenden Quoten:
Unter
Berücksichtigung der internen Verhältnisse in den Zweckverbänden ergeben sich
aus Trägersicht folgende rechnerische Anteile
Kreis Unna: 14,9
%
Kreisstadt Unna:
44,7 %
Stadt Kamen:
17,5 %
Gemeinde
Holzwickede: 14,9 %
Stadt
Fröndenberg: 8 %
Der Entwurf der
Satzung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der
Stadt Kamen, der Stadt Fröndenberg und der Gemeinde Holzwickede ist als Anlage
beigefügt.
6.
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Kreisstadt Unna, des
Kreises Unna, der Stadt Unna, der Stadt Kamen, der Stadt Fröndenberg und der
Gemeinde Holzwickede
Die Anzahl der
Sitze der bisherigen Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes der Kreisstadt
Unna, des Kreises Unna, der Stadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde
Holzwickede bleibt unverändert. Die Stadt Fröndenberg entsendet zusätzlich zwei
Vertreter (mit Stellvertreter). Der Verbandsvorsteher, sein Stellvertreter und
die Mitglieder des Sparkassenvorstandes nehmen an den Sitzungen der
Verbandsversammlung mit beratender Stimme teil.
7.
Verwaltungsrat der Sparkasse UnnaKamen
Der
Verwaltungsrat der Sparkasse soll während der laufenden und folgenden
Kommunalwahlperiode aus 21 Mitgliedern bestehen, und zwar dem Vorsitzenden, 14
sachkundigen Mitgliedern und 6 Dienstkräften der Sparkasse, sowie einer
entsprechenden Anzahl von Stellvertretern.
Obgleich bei
Sparkassenfusionen stets eine Neuwahl erforderlich ist, sollen die für die
laufende Wahlperiode gewählten Mitglieder von der Verbandsversammlung für die
verbleibende Wahlperiode erneut gewählt werden.
8. Auswirkungen
/ Zusammenhänge
Bei der
Ausschüttung von Überschüssen erhält die Stadt Kamen
zwar quotal einen um 1,5 % niedrigeren Anteil, da die Beteiligungsquote von
19,0 % auf 17,5 % sinkt. Dieser Anteil bezieht sich allerdings auf einen
erhöhten zu verteilenden Wert.
Anlagen:
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Sparkassenzweckverband des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede und der Stadt Fröndenberg (Entwurf)
- Satzung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen, der Stadt Fröndenberg und der Gemeinde Holzwickede (Entwurf)
- Präsentation Stadtrat Kamen zur Beschlusslage - Fusionsanbahnung der Sparkassen UnnaKamen und Fröndenberg