Betreff
Bebauungsplan Unna Nr. 87A „Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna“
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Vorlage
125/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen billigt die Stellungnahme der Verwaltung für den Bebauungsplan Unna Nr. 87A „Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, westliches Teilgebiet“ im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB im Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB.

 

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW S. 498)

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Stadt Unna beabsichtigt zwischen Hallohweg, A1 und der Stadtgrenze Unna-Kamen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von gewerblich-industriellen Betrieben zu schaffen. Hierbei soll zunächst eine westliche Teilfläche des Bereiches planungsrechtlich gesichert werden.

Bereits im Jahr 2002 haben die Räte der Stadt Unna und der Stadt Kamen eine Absichtserklärung zur gemeinsamen Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes in diesem Bereich beschlossen.

 

Die Stadt Kamen ist im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des o.a. Bebauungsplanes sowie bei einer späteren Planrealisierung vorrangig durch Verkehrsmehrbelastungen betroffen, insbesondere im Bereich des Knotenpunktes Kamen Karree/Unnaer Straße/Schattweg. Die Stadt Unna hat ein umfassendes Gutachten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erstellen lassen. Dieses Gutachten wurde im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 19.9.2016 beraten und zustimmend als Grundlage der Bauleit-und Verkehrsplanung im Bereich der Stadtgrenze Kamen-Unna zur Kenntnis genommen (BV Nr. 074/2016).

 

Im Zuge der Beteiligung Träger öffentlicher Belange im Rahmen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes durch die Stadt Unna war die Stadt Kamen aufgefordert bis zum 17.10.2016 eine Stellungnahme zu den Planungen abzugeben. Die Stadt Kamen hat - vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung - fristgerecht folgende Stellungnahme an die Stadt Unna übersandt.

 

 

Stellungnahme der Stadt Kamen

 

Die Stadt Kamen ist im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des o.a. Bebauungsplanes sowie bei einer späteren Planrealisierung vorrangig durch Verkehrsmehrbelastungen betroffen. Hier soll v.a. die vorhandene Verkehrserschließung in den Bebauungsplänen Nr. 61 Ka (Unnaer Straße) und 70 Ka (Kamen Karree) genutzt werden, um das Interkommunale Gewerbegebiet Kamen/Unna an das vorhandene Straßennetz anzuschließen.

 

Im Zuge des laufenden Bauleitplanverfahrens ist der Nachweis einer angemessenen Ver­kehrserschließung zu erbringen. Aus diesem Grunde hat die Stadt Unna/WFG die Aktuali­sierung des Verkehrsgutachtens des Büros Ambrosius Blanke aus dem Jahre 2011 in Auftrag gegeben.

 

Im Ergebnis des Verkehrsgutachtens zeigen die detaillierten Leistungsfähigkeitsberechnungen, dass an dem Knotenpunkt Unnaer Straße / Kamener Straße / Schattweg mit den zugrunde gelegten Grünzeiteinstellungen des Interkommunales Gewerbegebiet Unna / Kamen – Verkehrsgutachten vorhandenen Festzeitprogramm mit einer Umlaufzeit von 114 sec in allen Signalgruppen eine zumindest ausreichende Verkehrsqualität der Stufe D erreicht wird.

Durch die Entwicklung der Plangebiete UN87A und UN87C sowie einer möglichen Verkaufsflächenerweiterung der Firma IKEA und den damit verbundenen Zusatzverkehren ergeben sich zwangsläufig leichte Erhöhungen der mittleren Wartezeiten in den betroffenen Verkehrsströmen.

Die Erhöhung der mittleren Wartezeiten führt jedoch in der Mehrzahl der betroffenen Verkehrsströme zu keiner veränderten Bewertung der Verkehrsqualität gegenüber der bestehenden Verkehrssituation. Ausgenommen ist lediglich der Linksabbiegestrom aus dem Kamen Karree, der im Falle einer IKEA-Erweiterung mit einer Zunahme der mittleren Wartezeit von der Qualitätsstufe C in die Qualitätsstufe D herabsinkt. Dennoch wird auch in diesem Verkehrsstrom der Schwellenwert einer noch ausreichenden Verkehrsqualität deutlich unterschritten.

Für die betrachteten Gewerbeflächenentwicklungen kann somit am Knotenpunkt Unnaer Straße /Kamener Straße / Schattweg eine insgesamt ausreichende Leistungsfähigkeit aufgezeigt werden.

 

Grundlage der Leistungsfähigkeitsüberprüfung ist der bestehende Kreisverkehr mit zweispurigen Kreiszufahrten in den beiden Zufahrtsarmen Kamen Karree, einspurigen Zufahrten in den Zufahrtsarmen Kamen Karree Süd und Zufahrt Plangebiet UN87A sowie einer zweistreifigen Kreisfahrbahn.

In allen Kreisverkehrszufahrten ergeben sich sowohl in der ANALYSE als auch in den untersuchten PROGNOSE-Lastfällen mittlere Wartezeiten von weniger als 10 sec/Fz.

Ein Großteil der Verkehrsteilnehmer kann den Kreisverkehr nahezu ungehindert ohne nennenswerte Zeitverluste befahren.

Der Kreisverkehr Kamen Karree ist auch nach der Entwicklung weiterer Gewerbeflächen bzw. Verkaufsflächenerweiterungen als leistungsfähig mit hohen Kapazitätsreserven einzustufen.

 

In der Sitzung vom 19. September 2016 hat der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen das aktualisierte Verkehrsgutachten zustimmend als Grundlage der Bauleit-und Verkehrsplanung im Bereich der Stadtgrenze Kamen-Unna zur Kenntnis genommen.

 

Da die Leistungsfähigkeit des Verkehrknotenpunktes sowie des Kreisverkehres gutachterlich nachgewiesen wurde und ansonsten keine Bedenken seitens der Stadt Kamen gegen die Planverwirklichung bestehen, wird hiermit die nachbargemeindliche Abstimmung bestätigt.