Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und
Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen billigt die Stellungnahme der
Verwaltung für den Bebauungsplan Unna Nr. 87A „Interkommunales Gewerbegebiet
Kamen/Unna, westliches Teilgebiet“ im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB im Verfahrensschritt der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB.
Ergebnis des
Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 ff),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW S. 498)
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die
Stadt Unna beabsichtigt zwischen Hallohweg, A1 und der Stadtgrenze Unna-Kamen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von
gewerblich-industriellen Betrieben zu schaffen. Hierbei soll zunächst eine
westliche Teilfläche des Bereiches planungsrechtlich gesichert werden.
Bereits im Jahr 2002
haben die Räte der Stadt Unna und der Stadt Kamen eine Absichtserklärung zur
gemeinsamen Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes in diesem Bereich
beschlossen.
Die
Stadt Kamen ist im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des o.a. Bebauungsplanes
sowie bei einer späteren Planrealisierung vorrangig durch
Verkehrsmehrbelastungen betroffen, insbesondere im Bereich des Knotenpunktes
Kamen Karree/Unnaer Straße/Schattweg. Die Stadt Unna hat ein umfassendes
Gutachten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens erstellen lassen. Dieses Gutachten wurde im Planungs-
und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 19.9.2016
beraten und zustimmend als Grundlage der Bauleit-und Verkehrsplanung im Bereich
der Stadtgrenze Kamen-Unna zur Kenntnis genommen (BV Nr. 074/2016).
Im Zuge der
Beteiligung Träger öffentlicher Belange im Rahmen öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes durch die Stadt Unna war die Stadt Kamen aufgefordert bis zum
17.10.2016 eine Stellungnahme zu den Planungen abzugeben. Die Stadt Kamen hat -
vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung - fristgerecht folgende
Stellungnahme an die Stadt Unna übersandt.
Stellungnahme der
Stadt Kamen
Die Stadt Kamen ist
im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des o.a. Bebauungsplanes sowie bei einer
späteren Planrealisierung vorrangig durch Verkehrsmehrbelastungen betroffen.
Hier soll v.a. die vorhandene Verkehrserschließung in den Bebauungsplänen Nr.
61 Ka (Unnaer Straße) und 70 Ka (Kamen Karree) genutzt werden, um das
Interkommunale Gewerbegebiet Kamen/Unna an das vorhandene Straßennetz
anzuschließen.
Im Zuge des laufenden Bauleitplanverfahrens ist der Nachweis einer
angemessenen Verkehrserschließung zu erbringen. Aus diesem Grunde hat die
Stadt Unna/WFG die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens des Büros Ambrosius
Blanke aus dem Jahre 2011 in Auftrag gegeben.
Im Ergebnis des Verkehrsgutachtens zeigen die detaillierten
Leistungsfähigkeitsberechnungen, dass an dem Knotenpunkt Unnaer Straße /
Kamener Straße / Schattweg mit den zugrunde gelegten Grünzeiteinstellungen des
Interkommunales Gewerbegebiet Unna / Kamen – Verkehrsgutachten vorhandenen Festzeitprogramm
mit einer Umlaufzeit von 114 sec in allen Signalgruppen eine zumindest
ausreichende Verkehrsqualität der Stufe D erreicht wird.
Durch die Entwicklung der Plangebiete UN87A und UN87C sowie einer
möglichen Verkaufsflächenerweiterung der Firma IKEA und den damit verbundenen
Zusatzverkehren ergeben sich zwangsläufig leichte Erhöhungen der mittleren
Wartezeiten in den betroffenen Verkehrsströmen.
Die Erhöhung der mittleren Wartezeiten führt jedoch in der Mehrzahl der
betroffenen Verkehrsströme zu keiner veränderten Bewertung der Verkehrsqualität
gegenüber der bestehenden Verkehrssituation. Ausgenommen ist lediglich der
Linksabbiegestrom aus dem Kamen Karree, der im Falle einer IKEA-Erweiterung mit
einer Zunahme der mittleren Wartezeit von der Qualitätsstufe C in die
Qualitätsstufe D herabsinkt. Dennoch wird auch in diesem Verkehrsstrom der
Schwellenwert einer noch ausreichenden Verkehrsqualität deutlich
unterschritten.
Für die betrachteten Gewerbeflächenentwicklungen kann somit am
Knotenpunkt Unnaer Straße /Kamener Straße / Schattweg eine insgesamt
ausreichende Leistungsfähigkeit aufgezeigt werden.
Grundlage der Leistungsfähigkeitsüberprüfung ist der bestehende
Kreisverkehr mit zweispurigen Kreiszufahrten in den beiden Zufahrtsarmen Kamen
Karree, einspurigen Zufahrten in den Zufahrtsarmen Kamen Karree Süd und Zufahrt
Plangebiet UN87A sowie einer zweistreifigen Kreisfahrbahn.
In allen Kreisverkehrszufahrten ergeben sich sowohl in der ANALYSE als
auch in den untersuchten PROGNOSE-Lastfällen mittlere Wartezeiten von weniger
als 10 sec/Fz.
Ein Großteil der Verkehrsteilnehmer kann den Kreisverkehr nahezu
ungehindert ohne nennenswerte Zeitverluste befahren.
Der Kreisverkehr Kamen Karree ist auch nach der Entwicklung weiterer
Gewerbeflächen bzw. Verkaufsflächenerweiterungen als leistungsfähig mit hohen
Kapazitätsreserven einzustufen.
In der
Sitzung vom 19. September 2016 hat der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
der Stadt Kamen das aktualisierte Verkehrsgutachten zustimmend als Grundlage
der Bauleit-und Verkehrsplanung im Bereich der Stadtgrenze Kamen-Unna zur
Kenntnis genommen.
Da die
Leistungsfähigkeit des Verkehrknotenpunktes sowie des Kreisverkehres
gutachterlich nachgewiesen wurde und ansonsten keine Bedenken seitens der Stadt
Kamen gegen die Planverwirklichung bestehen, wird hiermit die
nachbargemeindliche Abstimmung bestätigt.