Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) und der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) sowie Neufassung des Gesellschaftsvertrages der VKU-Verkehrsdienst GmbH (VKU-VD)
Vorlage
117/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH, an der die Stadt Kamen unmittelbar beteiligt ist, auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages zu und beauftragt die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der VKU-Verkehrsdienst GmbH, an der die Stadt Kamen durch die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH mittelbar beteiligt ist, auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Gesellschaftsvertrages zu und beauftragt die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH, an der die Stadt Kamen durch die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH mittelbar beteiligt ist, auf der Grundlage des als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsvertrages zu und beauftragt die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die geänderten Gesellschaftsverträge im Rahmen des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit den §§ 108a und 108b der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wurde in den Jahren 2010/2015 erstmals eine gesetzliche Grundlage für Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von Unternehmen und Einrichtungen in privatrechtlicher Form geschaffen.

 

Von den Gesellschaften, an denen die Stadt Kamen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, verfügen nur die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) und deren Servicegesellschaft Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) über einen fakultativen Aufsichtsrat mit Arbeitnehmervertretern. Die in den entsprechenden Gesellschaftsverträgen getroffenen Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung widersprechen allerdings teilweise den neuen, dezidierten gesetzlichen Regelungen, sodass die Verträge aus diesem Grund anzupassen sind.

 

Darüber hinaus sollen die Verträge – ebenso wie der Gesellschaftsvertrag der VKU-Verkehrsdienst GmbH – auch in redaktioneller Hinsicht vollumfänglich an das geltende Gemeindewirtschaftsrecht angepasst werden.

 

Die beigefügten Vertragsentwürfe wurden zwischen den betroffenen Gesellschaften und der Beteiligungsverwaltung abgestimmt. Darüber hinaus ist eine Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg erfolgt.

 

 


Anlagen:

 

  1. Synopse zum Gesellschaftsvertrag der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH
  2. Synopse zum Gesellschaftsvertrag der VKU-Verkehrsdienst GmbH
  3. Synopse zum Gesellschaftsvertrag der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH
  4. Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung
  5. Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmervertretern inkl. Übersicht