Beschlussvorschlag:
- Der Rat der
Stadt Kamen stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der
Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH, an der die Stadt Kamen unmittelbar
beteiligt ist, auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten
Gesellschaftsvertrages zu und beauftragt die Vertreter der Stadt Kamen in
der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH,
entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.
- Der Rat der
Stadt Kamen stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der
VKU-Verkehrsdienst GmbH, an der die Stadt Kamen durch die Verkehrsgesellschaft
Kreis Unna mbH mittelbar beteiligt ist, auf der Grundlage des als Anlage 2
beigefügten Gesellschaftsvertrages zu und beauftragt die Vertreter der
Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft
Kreis Unna mbH, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.
- Der Rat der
Stadt Kamen stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der
Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH, an der die Stadt Kamen durch die
Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH mittelbar beteiligt ist, auf der
Grundlage des als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsvertrages zu und
beauftragt die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung
der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH, entsprechenden Beschlüssen
zuzustimmen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die geänderten Gesellschaftsverträge im Rahmen
des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens bei der Kommunalaufsicht
anzuzeigen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit den §§ 108a und
108b der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wurde in den
Jahren 2010/2015 erstmals eine gesetzliche Grundlage für Arbeitnehmervertreter
in fakultativen Aufsichtsräten von Unternehmen und Einrichtungen in
privatrechtlicher Form geschaffen.
Von den
Gesellschaften, an denen die Stadt Kamen unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist, verfügen nur die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) und deren
Servicegesellschaft Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) über einen
fakultativen Aufsichtsrat mit Arbeitnehmervertretern. Die in den entsprechenden
Gesellschaftsverträgen getroffenen Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung
widersprechen allerdings teilweise den neuen, dezidierten gesetzlichen
Regelungen, sodass die Verträge aus diesem Grund anzupassen sind.
Darüber hinaus
sollen die Verträge – ebenso wie der Gesellschaftsvertrag der
VKU-Verkehrsdienst GmbH – auch in redaktioneller Hinsicht vollumfänglich an das
geltende Gemeindewirtschaftsrecht angepasst werden.
Die beigefügten
Vertragsentwürfe wurden zwischen den betroffenen Gesellschaften und der
Beteiligungsverwaltung abgestimmt. Darüber hinaus ist eine Vorabstimmung mit
der Bezirksregierung Arnsberg erfolgt.
Anlagen:
- Synopse zum
Gesellschaftsvertrag der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH
- Synopse zum
Gesellschaftsvertrag der VKU-Verkehrsdienst GmbH
- Synopse zum
Gesellschaftsvertrag der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH
- Gesetz zur
Änderung der Gemeindeordnung
- Vorschriften
zur Entsendung von Arbeitnehmervertretern inkl. Übersicht