Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte „Zwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gebühr 2012-2014:
Schmutzwassergebühr 2,94 €/cbm
Niederschlagsabwassergebühr 1,24 €/qm
Gebühr 2015:
Schmutzwassergebühr 3,00 €/cbm
Niederschlagsabwassergebühr 1,34 €/qm
Gebühr 2016:
Schmutzwassergebühr 3,02 €/cbm
Niederschlagsabwassergebühr 1,40 €/qm
Geplante Gebühr
2017:
Schmutzwassergebühr 2,96 €/cbm
Niederschlagsabwassergebühr 1,50 €/qm
Eine Gebührenanpassung in 2017 wird durch folgende Faktoren verursacht:
1.
Die Personalkosten für die technischen
Mitarbeiter der Stadtentwässerung steigen um 24.900,00 €. Die Betriebsleitung
beabsichtigt, ab Mitte 2017 einen Mitarbeiter einzustellen, der ab 2018 alle
notwendigen Kanalinspektionen durchführt. Die Anschaffung eines entsprechenden
TV-Untersuchungsfahrzeuges wurde im Investitionsplan berücksichtigt. Hierdurch
können sowohl Kosten bei der Position Kanalreinigung/Kanalinspektion eingespart
wie auch Zusatzerträge bei den Eigenleistungen erwirtschaftet werden.
2.
Im Bereich Kanalunterhaltung steigen die Kosten
um 80.000,00 €. Der Anstieg der Unterhaltungskosten hat zwei Ursachen: Der
Jahresvertrag für Unterhaltungsarbeiten wurde neu ausgeschrieben und hat zu
Preiserhöhungen geführt. Die systematischen Auswertungen der intensiven
Kanaluntersuchungen der Vorjahre haben zudem aufgezeigt, dass ein erhöhter
Sanierungsbedarf insbesondere bei den Kanalschächten besteht.
3.
Der Lippeverband erhöht seinen Jahresbeitrag um
247.200,00 € auf 5.014.300,00 €.
4.
In Kamen sinken auch weiterhin die den
Lippeverbandsanlagen zugeführten Schmutzwassermengen aufgrund der
demographischen Entwicklung und dem auch weiterhin zunehmendem Einsatz
technischer Vorrichtungen zum Einsparen von Frischwasser
(ca. - 10.000 cbm pro Jahr).
5.
Da den Lippeverbandsanlagen insgesamt immer
weniger Schmutzwassermengen zur Reinigung zugeführt werden, verändern sich die
Kostenanteile der Lippeverbandsumlage immer mehr zu Lasten des
Niederschlagsabwassers. Der gleiche Effekt trifft auch auf den Kostenverteilungsschlüssel
der Stadtentwässerung zu. Im Bereich der Schmutzwassergebühr führt dies dazu,
dass die anteiligen Kosten für Schmutzwasser nicht steigen und die Gebühr geringfügig gesenkt
werden kann. Im Bereich des Niederschlagswassers können die zu veranlagenden
Mehrmengen die zusätzlichen Kosten aufgrund der Verschiebung der
Kostenverteilungsschlüssel nicht auffangen, so dass sich die Niederschlagsabwassergebühr
erhöht.
6.
Die kalkulatorischen Abschreibungen, die mit
Wiederbeschaffungszeitwerten errechnet werden, steigen um 154.600,00 €. Dies
wird im Wesenlichen durch die Preisindexsteigerung für Ortskanäle (2010: Index
Basiswert bei 100,0; 2. Quartal 2016: Indexwert bei 111,5) verursacht.
7.
Der kalkulatorische Zinssatz wurde von 6,7 % (in
2016) auf 6,4 % reduziert und liegt damit weiterhin im rechtssicheren Rahmen.
Die kalkulatorischen Zinsen steigen um 125.300,00 €, da mehr betriebsbedingtes
Vermögen (Berechnungsgrundlage Restbuchwerte auf der Grundlage von
Herstellungs- und Anschaffungskosten) geschaffen wurde als abgeschrieben werden
musste.
8.
In die Kalkulation 2017 werden anteilig
108.000,00 € aus der Unterdeckung 2014 (von insgesamt 308.000,00€) zu Lasten der Gebühren und
97.000,00 € aus der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2015 (von insgesamt
97.000,00 €) gebührenmindernd eingestellt.
Die Höhe der Schmutzwassergebühren wird daher wie folgt vorgeschlagen:
a. für Schmutzwasser je cbm 2,96 € (bisher: 3,02 €)
b.
für Mitglieder der Abwasserverbände, die
selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
Verband herangezogen werden je cbm 1,56
€ (bisher: 1,56 €)
c.
für Grundstücke, die unmittelbar in eine
Verbandsanlage entwässert werden ohne
dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
entrichtet werden je cbm 1,40
€ (bisher: 1,46 €)
Die Höhe der Niederschlagsabwassergebühren wird wie folgt vorgeschlagen:
a. für Niederschlagsabwasser je qm 1,50 € (bisher: 1,40 €)
b.
für Mitglieder der Abwasserverbände, die
selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
Verband herangezogen werden je qm 1,00
€ (bisher: 0,96 €)
c.
für Grundstücke, die unmittelbar in eine
Verbandsanlage entwässert werden ohne
dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
entrichtet werden je qm 0,50
€ (bisher: 0,44 €)
Im Übrigen wird auf die beigefügte Gebührenkalkulation verwiesen.
Aufgrund des neuen Landeswassergesetzes LWG NRW (in Kraft getreten am 16.07.2016) wurde in der Änderungssatzung auch der § 7 der Gebühren- und Beitragssatzung zur Abwassersatzung, der auf das neue Gesetz Bezug nimmt, angepasst.
Anlagen:
Satzungsentwurf
Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)