Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2017 und der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2016 – 2020.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2017 und der Ergebnis- und Finanzplanung
für die Jahre 2016 – 2020 wurden nach den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbetriebsverordnung
NRW (EigVO NRW) aufgestellt.
Der Wirtschaftsplan besteht aus
1.
dem
Erfolgsplan,
2.
dem
Vermögensplan,
3.
der
Stellenübersicht.
Der
Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des
Wirtschaftsjahres 2017.
Im
Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in
welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der
Einnahmeseite werden die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu
beschaffenden Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das
Wirtschaftsjahr 2017 schließt
im Erfolgsplan
mit
Erträgen in Höhe von 13.747.000,00
€
und
Aufwendungen in Höhe von 10.685.900,00 €
und
im Vermögensplan
mit
Einnahmen in Höhe von 12.286.000,00
€
und
Ausgaben in Höhe von 12.286.000,00 €
ab.
Die
Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für
das Jahr 2017.
Gemäß § 4
der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat
der Stadt Kamen.
Neben dem
Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des
Vermögensplans von 2016 bis 2020. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung
ist in den Wirtschaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein
Investitionsprogramm zugrunde zu legen.