Betreff
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Kamen" für das Wirtschaftsjahr 2017 und die Finanzplanung für die Jahre 2016 – 2020
Vorlage
112/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2017 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2016 – 2020.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2017 und der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2016 – 2020 wurden nach den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbe­triebsverordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.

 

Der Wirtschaftsplan besteht aus

 

1.    dem Erfolgsplan,

2.    dem Vermögensplan,

3.    der Stellenübersicht.

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjah­res 2017.

 

Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel nachge­wiesen (Mittelherkunft).

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 schließt

 

            im Erfolgsplan

 

            mit Erträgen in Höhe von                                                    13.747.000,00 €

            und Aufwendungen in Höhe von                                        10.685.900,00

 

            und im Vermögensplan

 

            mit Einnahmen in Höhe von                                               12.286.000,00 €

            und Ausgaben in Höhe von                                                 12.286.000,00

 

ab.

 

Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2017.

 

Gemäß § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Neben dem Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Fi­nanzplanung zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Ver­mögensplans von 2016 bis 2020. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Wirt­schaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.