Betreff
Kapitalherabsetzung der Trianel GmbH bei der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH + Co. KG (TOW)
hier: Ausräumung des Gremienvorbehalts seitens der GSW als Gesellschafter der Trianel GmbH
Vorlage
106/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 07.11.2016 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH, mit dem erklärten Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW an der einstimmigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 05.10.2016 mitgewirkt zu haben, wird zugestimmt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) ist zurzeit an der Trianel GmbH (Trianel) mit 0,83% beteiligt. Die Trianel beabsichtigt bei der TOW ihre Kapitaleinlage zu reduzieren und hat in der Gesellschafterversammlung am 05.10.2016 unter Vorbehalt notwendiger Gremienbeschlüsse der GSW nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH stimmt zu, dass die Trianel GmbH ihre Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG reduziert.

Die Trianel GmbH führt ihre Kapitaleinlage im Wege einer Kapitalherabsetzung als Kommanditist an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG in der Höhe von 6.075.000 Euro zurück und bleibt mit einer verbleibenden Kapitaleinlage in Höhe von 2.925.000 Euro investiert. Dies entspricht einer Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG in Höhe von 5,35%.

 

Mit der Kapitalherabsetzung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG

geht zwingend eine entsprechende prozentuale Beteiligungsherabsetzung an der persönlich haftenden Gesellschafterin Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs GmbH der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (Einheits-KG) sowie an den mittelbar gehaltenen Projektgesellschaften der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG einher.

 

Die Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH erteilt die Zustimmung zum Abschluss

und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind

und werden. Die Geschäftsführung wird ermächtigt, in Gesellschafterversammlungen der

Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG entsprechende Beschlüsse zu fassen und Handlungen vorzunehmen, die notwendig und zweckdienlich sind.

 

Etwaige Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu diesem Beschluss müssen bis zum 30. November 2016 ausgeräumt werden, damit die wirtschaftliche und rechtliche Umsetzung zum 31. Dezember 2016 erfolgen kann.“

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 07.11.2016 wird der Kapitalherabsetzungsvorgang der Trianel bei der TOW beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 

Sollte eine abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat entsprechend berichtet.

 


Anlagen:

 

-       Vorlage Aufsichtsrat nebst Anlage