hier: Ausräumung des Gremienvorbehalts seitens der GSW als Gesellschafter der Trianel GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates
der GSW vom 07.11.2016 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW
als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH, mit dem
erklärten Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW an der
einstimmigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH
vom 05.10.2016 mitgewirkt zu haben, wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen,
Bönen, Bergkamen (GSW) ist zurzeit an der Trianel GmbH (Trianel) mit 0,83%
beteiligt. Die Trianel beabsichtigt bei der TOW ihre Kapitaleinlage zu
reduzieren und hat in der Gesellschafterversammlung am 05.10.2016 unter
Vorbehalt notwendiger Gremienbeschlüsse der GSW nachfolgenden Beschluss
gefasst:
„Die Gesellschafterversammlung der Trianel
GmbH stimmt zu, dass die Trianel GmbH ihre Beteiligung an der Trianel Onshore
Windkraftwerke GmbH & Co. KG reduziert.
Die Trianel GmbH führt ihre Kapitaleinlage im
Wege einer Kapitalherabsetzung als Kommanditist an der Trianel Onshore
Windkraftwerke GmbH & Co. KG in der Höhe von 6.075.000 Euro zurück und
bleibt mit einer verbleibenden Kapitaleinlage in Höhe von 2.925.000 Euro
investiert. Dies entspricht einer Beteiligung an der Trianel Onshore
Windkraftwerke GmbH & Co. KG in Höhe von 5,35%.
Mit der Kapitalherabsetzung an der Trianel
Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG
geht zwingend eine entsprechende prozentuale
Beteiligungsherabsetzung an der persönlich haftenden Gesellschafterin Trianel
Onshore Windkraftwerke Verwaltungs GmbH der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH
& Co. KG (Einheits-KG) sowie an den mittelbar gehaltenen
Projektgesellschaften der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG
einher.
Die Gesellschafterversammlung der Trianel
GmbH erteilt die Zustimmung zum Abschluss
und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge,
die in diesem Zusammenhang erforderlich sind
und werden. Die Geschäftsführung wird
ermächtigt, in Gesellschafterversammlungen der
Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co.
KG entsprechende Beschlüsse zu fassen und Handlungen vorzunehmen, die notwendig
und zweckdienlich sind.
Etwaige Gremienvorbehalte seitens der
Gesellschafter zu diesem Beschluss müssen bis zum 30. November 2016 ausgeräumt
werden, damit die wirtschaftliche und rechtliche Umsetzung zum 31. Dezember
2016 erfolgen kann.“
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am
07.11.2016 wird der Kapitalherabsetzungsvorgang der Trianel bei der TOW
beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine
Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug
aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.
Wie mit der Geschäftsführung und den
Verwaltungsvorständen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird
den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.
Sollte eine abweichende Beschlussfassung des
Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat entsprechend berichtet.
Anlagen:
- Vorlage Aufsichtsrat nebst Anlage