Betreff
Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Kamen (Gebührensatzung)
Vorlage
105/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Kamen und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

1.)   Änderung der Friedhofsgebührensatzung

 

a)     Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 die Einführung der neuen Bestattungsformen „Pflegefreie Grabstätte im Rasenfeld“ und die Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen. Zur näheren Begründung hierzu wird auf die Ausführungen in der Ratsbeschlussvorlage Nr. 049/2016 vom 31.10.2016 verwiesen.

 

Der Gebührentarif gemäß § 1 der Friedhofsgebührensatzung wurde unter Ziffer I (Grabüberlassungsgebühr) entsprechend erweitert.

 

Zu beachten ist, dass die Planung und Herrichtung der neuen Grabfelder einige Zeit in Anspruch nehmen wird und entsprechende Haushaltsmittel erst nach Beschluss des Haushaltsplanes 2017 verfügbar sind.

 

b)     Hinsichtlich der vorzeitigen Rückgabe von Grabstätten ist die vor Jahren eingeführte pauschale Gebühr bei einer maximalen Restnutzungszeit von 5 Jahren rechtlich nicht haltbar. Bei der pauschalen Berechnung wird ein Rabatt gewährt. Dieses ist nach den Grundsätzen des Gebührenrechts nicht zulässig, da sich der Rabatt für die anderen Gebührenpflichtigen gebührenerhöhend auswirkt. Die Differenz müsste alternativ aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden und würde die freiwilligen Leistungen erhöhen. Im Rahmen der Haushaltssicherung wäre auch dieses nicht zulässig. Ziel der Einführung war ein Anreiz für die Rückgabe zu bieten um die Zahl der ungepflegte Gräber zu minimieren. Dieses Angebot wurde in der Vergangenheit nur geringfügig in Anspruch genommen und hat sich daher nicht gebührenerhöhend ausgewirkt. In der Zwischenzeitlich mehren sich die Fälle, bei denen sich die Nutzungsberechtigten nach der Möglichkeit der vorzeitigen Rückgabe erkundigen und dann den 5-Jahreszeitraum abwarten. Die Gesamtsumme des Rabattes steigt somit.

 

Vergleich der Gebühren für die Rückgabe eines einstelligen Wahlgrabes:

 

Bis 5 Jahre pauschal                       =  100 €

Individuell 5 Jahre x 60 €                 =  300 €

 

 

 

 

 

Analyse der Rückgaben (2016 = Stand August):

 

2015

Anzahl

Einnahme

Fiktive Einnahme

Differenz

individuell

12

12.260,00 €

19.790,00 €

-7.530,00 €

pauschal

18

3.450,00 €

0,00 €

3.450,00 €

Summe

30

15.710,00 €

19.790,00 €

-4.080,00 €

 

 

2016

Anzahl

Einnahme

fiktive Einnahme

Differenz

individuell

5

7.320,00 €

21.780,00 €

-14.460,00 €

pauschal

25

5.100,00 €

0,00 €

5.100,00 €

 Summe

30

12.420,00 €

21.780,00 €

-9.360,00 €

 

Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten wird vorgeschlagen, die Ziff. V. 2. ersatzlos zu streichen und die verbleibende Ziff. V. 1 unter IV. zusammenzufassen.

 

 

2.) Entwicklung der Gebührensätze für das Jahr 2017

 

In der Gebührenkalkulation 2017 wurde ein gebührenumlagefähiger Aufwand in Höhe von 684.600 € ermittelt. Mit den derzeit gültigen Gebührensätzen kann mit Gebühreneinnahmen in Höhe von rd. 684.500 € (Kostendeckungsgrad 100 %) gerechnet werden, obwohl 50% (rd. 21.600 €) der Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2015 (rd. 43.170 €) eingestellt wurden. Eine Veränderung der Gebührensätze ist daher für das Jahr 2017 nicht erforderlich.

 

Die Struktur der Kalkulation wurde verändert. Innerhalb der Sach- und Dienstleistungen erfolgten Verschiebungen gegenüber dem Vorjahr. Daher kommt es bei einzelnen Rubriken zu größeren Differenzen. Insgesamt sinkt der Bedarf um rd. 37.000 €. Die Unterhaltung der Wege wird fortgeführt. Ein Teil dieser Unterhaltung wird aus dem Produkt „Öffentl. Grün“ finanziert, so dass hier der Ansatz geringer ausfällt.

 


Anlagen:

 

-       Gebührenbedarfsberechnung 2017

-       Satzungsentwurf