Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die vorgelegte "Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen" und die dieser
Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
1. Zu § 2
Bislang ist das Ende der Gebührenplicht (z. B. bei Leerstand
eines Hauses und Abzug der Müllbehälter) hinsichtlich der Nutzung der Rest-
bzw. Biomüllgefäße nicht eindeutig formuliert. Zur Klarstellung wird daher die
vorgelegte Änderung vorgeschlagen. Im Übrigen handelt es sich um redaktionelle
Anpassungen.
2. Zu § 3
Für das Jahr 2017 müssen die Restmüllgebühren um durchschnittlich 4 % angehoben
werden. Die Biomüllgebühren können dagegen unverändert übernommen werden.
Insgesamt werden die Aufwendungen rd. 5,16 Mio. € und die erwarteten Erlöse (Altpapierverkauf,
Verkauf Restmüllsäcke etc.) rd. 0,44 Mio. € betragen, so dass rund 4,72 Mio. €
(davon für Bioabfall rund 0,57 Mio. € und für Restmüll 4,14 Mio. €) über die
Gebühreneinnahme zu decken sind.
Die Erhöhung der Aufwendung um rd. 246.800 € ist hauptsächlich auf eine
Steigerung bei den Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Hier sind
ursächlich die Kreiseinheitsgebühr, das Projekt „Saubere Stadt Kamen“ und die
Wertstoffhöfe.
Der
Verkaufserlös für Altpapier steigt von rd. 56 €/t auf rd. 85 €/t, so dass die
Erlöse deutlich steigen.
Die
Erhöhung der kalkulatorischen Kosten resultiert aus einer geplanten höheren
Anschaffung von GVG in 2017. Es wurde ein Zinssatz von 6% berücksichtigt.
Die
restliche Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2014 und ein Teil
der Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2015 wurden dem
Kostenträger „Biomüll“ zugeordnet, damit dieses Gebühren stabil bleiben und die
Erhöhung der Restmüllgebühren in einem moderaten Bereich liegen.
Anlagen:
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Änderungssatzung
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Gebührenkalkulation