Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen
Vorlage
100/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte "Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen" und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

1.    Zu § 2

      

       Bislang ist das Ende der Gebührenplicht (z. B. bei Leerstand eines Hauses und Abzug der Müllbehälter) hinsichtlich der Nutzung der Rest- bzw. Biomüllgefäße nicht eindeutig formuliert. Zur Klarstellung wird daher die vorgelegte Änderung vorgeschlagen. Im Übrigen handelt es sich um redaktionelle Anpassungen.

 

2.    Zu § 3


Für das Jahr 2017 müssen die Restmüllgebühren um durchschnittlich 4 % angehoben werden. Die Biomüllgebühren können dagegen unverändert übernommen werden.

 

Insgesamt werden die Aufwendungen rd. 5,16 Mio. € und die erwarteten Erlöse (Altpapierverkauf, Verkauf Restmüllsäcke etc.) rd. 0,44 Mio. € betragen, so dass rund 4,72 Mio. € (davon für Bioabfall rund 0,57 Mio. € und für Restmüll 4,14 Mio. €) über die Gebühreneinnahme zu decken sind.

 

Die Erhöhung der Aufwendung um rd. 246.800 € ist hauptsächlich auf eine Steigerung bei den Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Hier sind ursächlich die Kreiseinheits­gebühr, das Projekt „Saubere Stadt Kamen“ und die Wertstoffhöfe.

 

Der Verkaufserlös für Altpapier steigt von rd. 56 €/t auf rd. 85 €/t, so dass die Erlöse deutlich steigen.

 

Die Erhöhung der kalkulatorischen Kosten resultiert aus einer geplanten höheren Anschaffung von GVG in 2017. Es wurde ein Zinssatz von 6% berücksichtigt.

 

Die restliche Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2014 und ein Teil der Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2015 wurden dem Kostenträger „Biomüll“ zugeordnet, damit dieses Gebühren stabil bleiben und die Erhöhung der Restmüllgebühren in einem moderaten Bereich liegen.

 


Anlagen:

 

-       Änderungssatzung

-       Gebührenkalkulation