Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Gebühren für
2017 können stabil bleiben. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass die noch
bestehende restliche Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung für das Jahr 2013
durch die restliche Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2014 und der
Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2015 mehr als aufgefangen wird. Es wird
vorgeschlagen, die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2015 nur zum Teil zu
veranschlagen. Die verbleibende Überdeckung kann Unvorhergesehenes auffangen,
zumal für die Beschaffung von Streumitteln (Unterhaltung des
Infrastrukturvermögens) in diesem Jahr deutlich weniger (- 22.500 €)
veranschlagt wurden. Es wurde davon ausgegangen, dass die bestehenden
Lagerbestände nur unwesentlich ergänzt werden müssen.
Bei der Kalkulation
ergibt sich nur eine geringfügige Unterdeckung, so dass die Gebührensätze des Jahres 2016 unverändert
auch für 2017 zu Grunde gelegt werden sollten.