Betreff
Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2017
Vorlage
099/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenkalkulation für die Straßenreinigungsgebühren 2017 wird beschlossen. Die Gebührensätze aus 2016 gelten auch für 2017.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Gebühren für 2017 können stabil bleiben. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass die noch bestehende restliche Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung für das Jahr 2013 durch die restliche Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2014 und der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2015 mehr als aufgefangen wird. Es wird vorgeschlagen, die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2015 nur zum Teil zu veranschlagen. Die verbleibende Überdeckung kann Unvorhergesehenes auffangen, zumal für die Beschaffung von Streumitteln (Unterhaltung des Infrastrukturvermögens) in diesem Jahr deutlich weniger (- 22.500 €) veranschlagt wurden. Es wurde davon ausgegangen, dass die bestehenden Lagerbestände nur unwesentlich ergänzt werden müssen.

 

Bei der Kalkulation ergibt sich nur eine geringfügige Unterdeckung, so dass die Gebührensätze des Jahres 2016 unverändert auch für 2017 zu Grunde gelegt werden sollten.