Betreff
Genehmigung von überplanmäßigem Aufwand bei der Buchungsstelle 36.01.01.531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an Andere
Vorlage
095/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Bei der Buchungsstelle 36.01.01.531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an Andere wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 620.000,00 € zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

 

Zum 01.08.2016 trat das Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Aus­stattung der Kindertagesbetreuung (Gesetz zur Änderung des Kindesbildungsgesetzes)

in Kraft. Diese gesetzlichen Änderungen und die Aufgabenerfüllung nach dem KiBiz haben Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Im Wesentlichen betrifft dies folgende finan­zielle Veränderungen:

 

-       die Kindpauschalen erhöhen sich gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 KiBiz abweichend von

Satz 1 in den Kindergartenjahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 jährlich um 3%. Dies erhöht im Haushaltsjahr 2016 die Aufwendungen um rd. 166.100,00 €.

 

-       das Land gewährt gem. § 21 Abs. 2 KiBiz in den Kindergartenjahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 aus der Umverteilung des Betreuungsgeldes erstmals einen  zusätz­lichen Zuschuss dessen Höhe sich je nach Gruppenform und Be­treuungszeit aus der Anlage 3 zu dieser Vorschrift ergibt. Voraussetzung ist, dass das Jugendamt den Zuschuss an die Träger der Einrichtung seines Bezirks weiter­leitet. Durch diesen neu eingeführten zusätzlichen Zuschuss erhöhen sich die Auf­wen­dun­gen im Haushaltsjahr 2016 um rd. 85.700,00 €

 

-       die durch die KiBiz-Änderung vom 17.06.2014 zum 01.08.2015 in Kraft getretene  Planungsgarantie, die erstmals Auswirkungen auf die im Haushaltsjahr 2016 durch­geführte Endabrechnung des Kindergartenjahres 2014/2015 sowie die Anpassung der laufenden Abschlagszahlungen haben, führt zu Mehraufwendungen in Höhe von rd. 372.000,00 €.



-       bedingt durch die Erhöhungen der Kindpauschalen und den Auswirkungen der Pla­nungsgarantie steigen auch die Aufwendungen für die freiwilligen Zuschüsse. Zudem wurde durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 24.11.2015 die Gewährung freiwilliger Zuschüsse an einen weiteren Träger beschlossen. Dies belastet den An­satz mit insgesamt rd. 58.000,00

 

-       auch durch diverse Abrechnungsfälle mit dem Land (z.B. Endabrechnung der Betriebskos­ten anhand der Ist-Belegungen in den Kitas, Sprachfördermittel Delfin 4, Verwen­dungs­nachweise - Personaleinsatz, Anpassung Trägerfördersatz u.s.w.) wird der Ansatz mit rd. 102.000,00 € belastet.

 

-       Förderungen im Bereich u3-Ausbau (Umstellung einer Gruppenform mit der Schaffung zusätzlicher u3-Plätzen, Einrichtung von Großtagespflegestellen und Schaf­fung neuer u3-Plätze bei Tagesmüttern) in Höhe von 120.000,00 €.

 

-       nach dem KiBiz bewilligt das Land für das im gleichen Jahr beginnende Kindergar­tenjahr Abschlagszahlungen auf die u3-Pauschale. Unterjährig sind zu den Aus­schluss­terminen 01.11., 01.02. und 31.07. e.J. gegenüber dem Land Meldungen zu den u3-Pauschalen auf der Grundlage der tatsächlichen Belegungen in den Kitas zu tätigen. Hierbei sind die Stichtage der Geburtsdaten Grundlage für die Bewilligung dieses Zuschusses. Der Ansatz wurde bei der Haushaltsplanung in 2015 zu gering angesetzt, so dass weitere Mittel in Höhe von 216.200,00 € benötigt werden.

 

 

Die umfangreichen gesetzlichen Änderungen haben auch Auswirkungen auf das Abrech­nungsverfahren des abgelaufenen Kindergartenjahres 2015/2016 sowie ggf. auf die laufen­den Abschlagszahlungen. Hier sind der Wegfall des 10-prozentigen Korridorwertes sowie die Einführung der Planungsgarantie zu benennen. Das Land bzw. die Software-Firma er­arbei­ten zurzeit programmtechnische Lösungen zur Erstellung der Endabrechnung. Es wird er­wartet, dass das Modul voraussichtlich im Oktober/November 2016 freigegeben wird. Erst dann ist die Bearbeitung der Endabrechnung möglich und die finanziellen Auswirkungen des­sen bekannt.

 

 

Insgesamt sind durch diese Maßnahmen im Kalenderjahr 2016 erhebliche Mehraufwen­dun­gen  entstanden. Diese können teilweise innerhalb des Produktes durch Mehrerträge auf der Buchungsstelle 36.01.01.414100 – Zuschüsse des Landes von rd. 460.600,00 € und der Buchungsstelle 36.01.01.443700 -  Erstattung öffentlich-rechtlicher Forderungen von priva­ten Unternehmen von rd. 39.400,00 € gedeckt werden.

 

Der über die vorgenannte Deckung innerhalb des Produktes hinausgehende Aufwand in Höhe von 620.000,00 € wird wie folgt gedeckt:

 

Mehrerträge:

52.02.01.431100 - Verwaltungsgebühren (Baugebühren)                                       37.000,00 €

53.01.01.465100 - Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligungen (GSW)           280.000,00 €

57.02.01.4425000-0102 - Erstattungen von verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen und Sondervermögen                           100.000,00 €

61.01.01.401200 - Grundsteuer B                                                                            47.000,00 €

                                                                                                                                464.000,00 €

 

 

Minderaufwendungen:

57.02.01.545300 - Aufwendungen aus Verlustübernahmen (KBG)                           39.000,00 €

61.01.01.537200 - Kreisumlage                                                                                  60.000,00 €

61.01.01.551700 - Zinsaufwendungen an Kreditinstitute                                            57.000,00 €

                                                                                                                       156.000,00 €

 

Die vorgenannten Entwicklungen waren bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2016 nicht absehbar.

 

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 sind diese Änderungen des KiBiz ab dem 01.08.2016 bereits eingeplant.