Betreff
Beteiligung der GSW an einer gemeinsamen Servicegesellschaft mit der Stadtwerke Unna GmbH zur Wahrnehmung gemeinsamer Dienstleistungsaufgaben
Vorlage
090/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 05.09.2016 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

a)     der Gründung und Beteiligung an einer gemeinsamen Servicegesellschaft mit der Stadtwerke Unna GmbH in der Rechtsform einer GmbH wird zugestimmt;

 

b)     die Entsendung der Geschäftsführung der GSW in die Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft. Die Geschäftsführer der GSW werden bestimmt, die

Rechte und Pflichten aus der Beteiligung der GSW an der Servicegesellschaft wahrzunehmen;

 

c)     den Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung erforderlich sind und werden.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

1.    Zusammenfassung

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) strebt eine gemeinsame Beteiligung mit der Stadtwerke Unna GmbH (SWU) an der „Provion Stadtwerke IT GmbH“ (Provion) (oder einer ähnlichen Firmierung) an.

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen in kommunaler Trägerschaft im Rahmen einer gemeinsamen internen Servicegesellschaft im Bereich der Energiewirtschaft.

 

Innerhalb der Provion sollen gemeinsame Dienstleistungsaufgaben gebündelt wahrgenommen werden, um Kosteneinsparungspotentiale gemeinsam zu heben und die ersten Schritte für eine zukünftige Zusammenarbeit zu ebnen. Erklärtes Ziel ist es, u.a. durch die zu erwartenden Synergieeffekte langfristig den Erhalt und die Eigenständigkeit der kommunal beteiligten Stadtwerke weiterhin zu stärken. Die Dauer der Beteiligung an der Provion soll entsprechend langfristigen Charakter haben.

 

Mit dem vorliegenden Beschluss steht der Gründungs- bzw. Beteiligungsbeschluss zur Entscheidung an. Die GSW und die SWU sind gewillt sich jeweils mit 50% am Stammkapital der Provion in Höhe von 50 T€ zu beteiligen. Die Stammeinlage der GSW in die Servicegesellschaft kann aus liquiden Mitteln der GSW erfolgen.

 

 

2.    Provion als neue interkommunale Servicekooperationsplattform

 

2.1  Geschäftsmodell und Zielmodell der Kooperation

 

Mit der Gründung der Provion soll eine neue interkommunale Kooperationsplattform für die Entwicklung und Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen einer gemeinsamen Servicegesellschaft im Bereich der Energiewirtschaft geschaffen werden.

 

Die GSW und die SWU streben seit langem eine Intensivierung ihrer Zusammenarbeit im Bereich IT an. Im Rahmen eines gemeinsamen Projektes in 2013/2014 wurde die Möglichkeit zur Kooperation analysiert und ein Zielmodell erarbeitet.

 

Das Zielmodell sieht neben einer gemeinsamen Gesellschaft die Synchronisierung bzw. Zusammenlegung von Aufgaben vor, bei denen Synergieeffekte zu erwarten sind:

 

Lizenzen und Implementierungsarbeiten

 

Rechenzentrumsbetrieb

 

Personal & Kompetenzen

 

IT - Einkauf

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Über den wirtschaftlichen Nutzen hinaus werden durch die Kooperarion noch weitere Vorteile wie die Positionierung in der Region sowie die Basis für weitere Kooperationen erwartet.

Es ist geplant zwei Geschäftsführer für die Provion zu bestellen. Aufgrund der anstehenden Tätigkeit im IT Bereich, sollen die IT Leiter der GSW und der SWU mit der Geschäftsführung betraut werden. Im Rahmen der Vertretungsregelungen und für die kaufmännischen Fragestellungen ist vorgesehen, dass die GSW und die SWU jeweils einen Prokuristen für die Gesellschaft benennen.

 

Eine zeitnahe Gründung der Gesellschaft wird angestrebt, da eine gemeinsame Umstellung der aktuellen Schleupen Version in beiden Häusern auf eine neue Version ansteht und es sich anbietet, jetzt diese Aufgabe von der neuen Provion durchführen zu lassen. Dabei spielen Lizenzen und Implementierungsarbeiten eine wesentliche Rolle. Durch die Kooperation sollen innerhalb der nächsten drei Jahre insgesamt 300 T€ an Lizenzgebühren eingespart werden.

 

 

2.2  Chancen und Risiken

 

Die Geschäftsführung der GSW und der SWU sehen für die Servicegesellschaft große Chancen in der Provion, Kostenvorteile für beide Gesellschafter zu erzielen. Mit der Gründung der Gesellschaft sollen die ersten Schritte im Rahmen der Kooperation gegangen werden. Es bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten, ob sich die er-wünschten Kosteneffekte entsprechend entwickeln. Das Chancenpotential wird jedoch als sehr hoch bewertet.

 

Mögliche Risiken für die Gesellschafter der Provion werden nicht gesehen. Bedingt durch die Gesellschaftsform als GmbH ist die Haftung auf ihr Gesellschaftsvermögen begrenzt. Auch die zu erbringenden Dienstleistungen sind nicht neu, sondern sollen gebündelt bearbeitet und ausgeführt werden.

 

3.    Hinweise

 

Umsetzung § 113 GO NRW:

Mit Hinweis auf § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Provion, haben Gesellschafter, die den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) unterliegen, das Recht unter den Voraussetzungen des § 113 GO NRW einen vom Rat ihres kommunalen Eigentümers bestellten Vertreter bzw. im Falle der GSW durch einen Beschluss des Aufsichtsrates als gem. Gesellschaftsvertrag der GSW zuständigem Gremium in die Gesellschafterversammlung der Provion zu entsenden. Die Geschäftsführung der GSW soll entsprechend benannt werden, die Rechte und Pflichten aus der Beteiligung der GSW an der Provion wahrzunehmen.

 

Die Geschäftsführung der GSW wird bei künftigen Entscheidungen der Gesellschaft sicherstellen, dass bei GO – relevanten Beschlüssen, zuvor die Mitwirkung des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung der GSW erfolgt.

 

Vorabprüfung Kommunalaufsicht des Kreises Unna:

Das geplante Vorhaben wurde der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgetragen. Der Gesellschaftsvertrag wurde mit der Kommunalaufsicht vorabgestimmt.

 

4.    Weiteres Vorgehen

 

Die Beteiligung bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der GSW. Das weitere Verfahren ist mit den jeweiligen Verwaltungsleitungen abgestimmt worden. Vor der Entscheidung der Gesellschafterversammlung wird die Geschäftsführung den Verwaltungen der Gesellschafterkommunen die Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates mit begründenden Unterlagen zuleiten, um eine Beschlussfassung der Räte als Vorgabe für die jeweiligen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW herbeizuführen.

Nach Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung wird der zuständigen Kommunalaufsicht im Kreis Unna die beabsichtigte Beteiligung auf dem Dienstweg angezeigt.

 


Anlagen:

 

Gesellschaftsvertrag der Provion