Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates
der GSW vom 05.09.2016 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
a)
der Gründung und Beteiligung an einer gemeinsamen
Servicegesellschaft mit der Stadtwerke Unna GmbH in der Rechtsform einer GmbH
wird zugestimmt;
b)
die Entsendung der Geschäftsführung der GSW in die
Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft. Die Geschäftsführer der GSW
werden bestimmt, die
Rechte und
Pflichten aus der Beteiligung der GSW an der Servicegesellschaft wahrzunehmen;
c)
den Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r)
Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung erforderlich sind und werden.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
1. Zusammenfassung
Die GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) strebt eine
gemeinsame Beteiligung mit der Stadtwerke Unna GmbH (SWU) an der „Provion
Stadtwerke IT GmbH“ (Provion) (oder einer ähnlichen Firmierung) an.
Gegenstand des
Unternehmens ist die Entwicklung und Erbringung von Dienstleistungen für
Unternehmen in kommunaler Trägerschaft im Rahmen einer gemeinsamen internen
Servicegesellschaft im Bereich der Energiewirtschaft.
Innerhalb der
Provion sollen gemeinsame Dienstleistungsaufgaben gebündelt wahrgenommen
werden, um Kosteneinsparungspotentiale gemeinsam zu heben und die ersten
Schritte für eine zukünftige Zusammenarbeit zu ebnen. Erklärtes Ziel ist es,
u.a. durch die zu erwartenden Synergieeffekte langfristig den Erhalt und die
Eigenständigkeit der kommunal beteiligten Stadtwerke weiterhin zu stärken. Die
Dauer der Beteiligung an der Provion soll entsprechend langfristigen Charakter
haben.
Mit dem
vorliegenden Beschluss steht der Gründungs- bzw. Beteiligungsbeschluss zur
Entscheidung an. Die GSW und die SWU sind gewillt sich jeweils mit 50% am
Stammkapital der Provion in Höhe von 50 T€ zu beteiligen. Die Stammeinlage der
GSW in die Servicegesellschaft kann aus liquiden Mitteln der GSW erfolgen.
2.
Provion als neue
interkommunale Servicekooperationsplattform
2.1 Geschäftsmodell und Zielmodell der Kooperation
Mit der Gründung der Provion soll eine neue
interkommunale Kooperationsplattform für die Entwicklung und Erbringung von
Dienstleistungen im Rahmen einer gemeinsamen Servicegesellschaft im Bereich der
Energiewirtschaft geschaffen werden.
Die GSW und die SWU streben seit langem eine
Intensivierung ihrer Zusammenarbeit im Bereich IT an. Im Rahmen eines
gemeinsamen Projektes in 2013/2014 wurde die Möglichkeit zur Kooperation
analysiert und ein Zielmodell erarbeitet.
Das Zielmodell
sieht neben einer gemeinsamen Gesellschaft die Synchronisierung bzw.
Zusammenlegung von Aufgaben vor, bei denen Synergieeffekte zu erwarten sind:
Lizenzen und Implementierungsarbeiten Rechenzentrumsbetrieb Personal &
Kompetenzen IT - Einkauf
Über den wirtschaftlichen Nutzen hinaus
werden durch die Kooperarion noch weitere Vorteile wie die Positionierung in
der Region sowie die Basis für weitere Kooperationen erwartet.
Es ist geplant zwei Geschäftsführer für die
Provion zu bestellen. Aufgrund der anstehenden Tätigkeit im IT Bereich, sollen
die IT Leiter der GSW und der SWU mit der Geschäftsführung betraut werden. Im
Rahmen der Vertretungsregelungen und für die kaufmännischen Fragestellungen ist
vorgesehen, dass die GSW und die SWU jeweils einen Prokuristen für die
Gesellschaft benennen.
Eine zeitnahe Gründung der Gesellschaft wird
angestrebt, da eine gemeinsame Umstellung der aktuellen Schleupen Version in
beiden Häusern auf eine neue Version ansteht und es sich anbietet, jetzt diese
Aufgabe von der neuen Provion durchführen zu lassen. Dabei spielen Lizenzen und
Implementierungsarbeiten eine wesentliche Rolle. Durch die Kooperation sollen
innerhalb der nächsten drei Jahre insgesamt 300 T€ an Lizenzgebühren eingespart
werden.
2.2 Chancen und Risiken
Die Geschäftsführung der GSW und der SWU sehen für
die Servicegesellschaft große Chancen in der Provion, Kostenvorteile für beide
Gesellschafter zu erzielen. Mit der Gründung der Gesellschaft sollen die ersten
Schritte im Rahmen der Kooperation gegangen werden. Es bleibt die weitere
Entwicklung abzuwarten, ob sich die er-wünschten Kosteneffekte entsprechend
entwickeln. Das Chancenpotential wird jedoch als sehr hoch bewertet.
Mögliche Risiken für die Gesellschafter der Provion
werden nicht gesehen. Bedingt durch die Gesellschaftsform als GmbH ist die
Haftung auf ihr Gesellschaftsvermögen begrenzt. Auch die zu erbringenden
Dienstleistungen sind nicht neu, sondern sollen gebündelt bearbeitet und
ausgeführt werden.
3. Hinweise
Umsetzung § 113 GO NRW:
Mit Hinweis auf § 7 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der Provion, haben Gesellschafter, die den Bestimmungen
der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) unterliegen, das Recht unter
den Voraussetzungen des § 113 GO NRW einen vom Rat ihres kommunalen Eigentümers
bestellten Vertreter bzw. im Falle der GSW durch einen Beschluss des
Aufsichtsrates als gem. Gesellschaftsvertrag der GSW zuständigem Gremium in die
Gesellschafterversammlung der Provion zu entsenden. Die Geschäftsführung der
GSW soll entsprechend benannt werden, die Rechte und Pflichten aus der
Beteiligung der GSW an der Provion wahrzunehmen.
Die Geschäftsführung der GSW wird bei künftigen
Entscheidungen der Gesellschaft sicherstellen, dass bei GO – relevanten
Beschlüssen, zuvor die Mitwirkung des Aufsichtsrates bzw. der
Gesellschafterversammlung der GSW erfolgt.
Vorabprüfung Kommunalaufsicht des Kreises Unna:
Das geplante Vorhaben wurde der zuständigen
Aufsichtsbehörde vorgetragen. Der Gesellschaftsvertrag wurde mit der
Kommunalaufsicht vorabgestimmt.
4.
Weiteres Vorgehen
Die Beteiligung bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der
GSW. Das weitere Verfahren ist mit den jeweiligen Verwaltungsleitungen
abgestimmt worden. Vor der Entscheidung der Gesellschafterversammlung wird die
Geschäftsführung den Verwaltungen der Gesellschafterkommunen die
Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates mit begründenden Unterlagen zuleiten, um
eine Beschlussfassung der Räte als Vorgabe für die jeweiligen Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW herbeizuführen.
Nach Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung wird der zuständigen Kommunalaufsicht im Kreis Unna
die beabsichtigte Beteiligung auf dem Dienstweg angezeigt.
Anlagen:
Gesellschaftsvertrag
der Provion