Betreff
Wahl eines Vertreters für den Beirat der Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
086/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schlägt dem Aufsichtsrat der Westfalen Klinikum GmbH folgenden Vertreter für die Wahl in den Beirat vor:

 

bisher:             Annette Mann

 

neu:                 Christiane Klanke


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags ist der Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH berechtigt einen Beirat zu bilden, der beratende Funktion hat. Der Beirat setzt sich zusammen aus vom Aufsichtsrat zu berufenden fachkundigen, dem Klinikum verbundenen Personen. Dazu gehören 7 Personen, die der Aufsichtsrat auf Vorschlag der Stadt Kamen in den Beirat wählen kann. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.

 

Frau Annette Mann war Mitglied im Beirat der Klinikum Westfalen GmbH. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger Frau Christiane Klanke vorgeschlagen.