Betreff
Wahl einer ordentlichen Delegierten für die Gesellschafterversammlung der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS)
Vorlage
085/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als ordentliches Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlergesellschaft mbH (UKBS):

 

bisher:             Annette Mann

 

neu:                 Nicola Zühlke

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 17 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der UKBS entsendet die Stadt Kamen einen Delegierten sowie einen Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung. Die Delegierten sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.

 

Frau Annette Mann war ordentliches Mitglied in der Gesellschafterversammlung der UKBS. Mit ihrem Tod ist eine Nachbesetzung erforderlich. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie be­stellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehr­heitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger Frau Nicola Zühlke vorgeschlagen.