Betreff
Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in den Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH
Vorlage
084/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als stellvertretendes Mitglied in den Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH:

 

bisher:             Britta Dreher

 

neu:                 Martin Köhler

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 14 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 11 Mitgliedern. Die Stadt Kamen entsendet 6 Vertreter, und zwar den Bürgermeister, den 1. Beigeordneten, ein Mitglied des Betriebsrates der GmbH sowie 3 Mitglieder, die vom Rat der Stadt Kamen in den Aufsichtsrat bestellt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.

 

Frau Britta Dreher hat ihr Ratsmandat zum 31.07.2016 niedergelegt. Sie war stellvertreten­des Mitglied im Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger Herrn Martin Köhler vorgeschlagen.