Betreff
Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH
Vorlage
081/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterver­sammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH:

 

bisher:             Kerstin Heidler

 

neu:                 Volker Sekunde

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen entsandt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.

 

Frau Kerstin Heidler war bislang stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH. Sie hat ihr Mandat am 31.07.2016 niedergelegt. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie be­stellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehr­heitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger Herrn Volker Sekunde vorgeschlagen.