Betreff
Wahl von Mitgliedern in die Gesellschafterversammlung der GSW Kamen, Bönen, Bergkamen
Vorlage
080/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als Mitglied in die Gesellschafterver­sammlung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen:

 

bisher:              Annette Mann

 

neu:                 Martin Köhler

 

 

b)    Auf Vorschlag des Bürgermeisters wird gem. § 113 Abs. 2 GO NRW für die weitere Wahlperiode des Rates Frau Elke Kappen zum Mitglied in die Gesellschafterversammlung benannt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu be­nennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vor­geschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.

 

Frau Annette Mann war ordentliches Mitglied in der Gesellschafterversammlung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen. Mit dem Tod von Frau Mann ist eine Nachbesetzung erforderlich. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie be­stellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehr­heitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger Herrn Martin Köhler vorgeschlagen.

 

Als Vertreter der Verwaltung in der Gesellschafterversammlung der GSW Kamen, Bönen, Bergkamen wurde Herr Tost benannt.

 

Zum neuen Mitglied soll Frau Elke Kappen benannt werden.