Beschlussvorschlag:
Zur Finanzierung der Ausgleichsleistungen für
die von der VKU erbrachten Verkehrsdienste im Kreis Unna wird der Bürgermeister
beauftragt, die als Anlage 1 beigefügte Refinanzierungsvereinbarung zwischen
dem Kreis Unna sowie den Städten und Gemeinden abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
1. Allgemeines
Der Kreis Unna ist Hauptgesellschafter der
Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) und trägt gem. § 3 Abs. 1 des
Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein–Westfalen (ÖPNVG
NRW) in seinem Gebiet als Aufgabenträger
Sorge für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Neben dem Kreis Unna sind
auch die Städte Bergkamen, Kamen, Lünen, Unna und Werne sowie die Gemeinden
Bönen und Holzwickede Gesellschafter der VKU.
Der ÖPNV ist eine Aufgabe der
Daseinsvorsorge. Allgemeiner Grundsatz der Sicherstellung dieser Aufgabe ist es
dabei insbesondere, eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV
zu gewährleisten.
Der Kreis Unna hat die VKU im Wege der
Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) gem. Art. 5
Abs. 2 VO 1370/2007 mit der Erbringung von öffentlichen
Personenverkehrsdienstleistungen mit Bussen sowie flexiblen Angebotsformen (z.
B. Taxi-Bus) im Linienverkehr auf dem Gebiet des Kreises Unna betraut. Das
Anforderungsprofil dieser Personenverkehrsdienste basiert insbesondere auf dem Nahverkehrsplan des Kreises Unna.
2. Bisherige VKU
Finanzierung
Nach Maßgabe der Betrauung erhält die VKU vom
Kreis Unna für die erbrachten Verkehrsdienste jährliche Ausgleichsleistungen aus dem Kreishaushalt (Finanzierung über die
Allgemeine Kreisumlage).
Auf Basis einer zuletzt im Jahre 2007
aktualisierten Refinanzierungsvereinbarung
beteiligen sich die Städte und Gemeinden (die Gesellschafter der VKU sind)
grundsätzlich zur Hälfte an den
Ausgleichsleistungen des Kreises Unna. Grundlage der Abrechnung ist ein sog.
Betriebsleistungsschlüssel (BLS 1), der jährlich nach den anteiligen Fahrplankilometern ermittelt wird. Darüber hinaus wird
für diese Städte und Gemeinden eine Sonderabrechnung
(sog. Umweltkartenausgleich) im Bereich der Schülerverkehre durchgeführt.
Über diese Finanzierungsregelungen hinaus
bestehen für die Städte Lünen, Selm, Werne und Schwerte insgesamt drei weitere Sonderfinanzierungen, die auf der
Grundlage von Altverträgen und historisch gewachsenen Regelungen durchgeführt
werden (s. Anlage 2). Hierbei handelt es sich inhaltlich noch um
Verträge und Verkehre, die im Jahre 1999 von der Regionalverkehr Münsterland
GmbH bzw. im Jahr 2005 von der Märkischen Verkehrsgesellschaft mbH übernommen
worden sind.
3. Neue VKU Finanzierung
Die bestehenden Finanzierungsregelungen
bilden nicht mehr die heutige tatsächliche Kostensituation ab und entsprechen
nicht den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten (z. B. Finanzierung der
Schülerverkehre). Dies führt zu kommunalen Ungerechtigkeiten, Verwerfungen und
mangelnder Akzeptanz. Mit dem Abschluss einer neuen Refinanzierungsvereinbarung
soll eine einheitliche, gerechte und nachvollziehbare Verteilung der Lasten
erreicht werden. Das heißt konkret, dass die ÖPNV-Kosten der VKU
gemeinschaftlich vom Kreis Unna und von den von der VKU bedienten Kommunen nach
einem einzigen, gerechten Verteilungsschlüssel getragen werden.
Grundsätzlich müssen die so finanzierten
ÖPNV-Leistungen kompatibel mit der im Nahverkehrsplan des Kreises Unna
definierten ausreichenden Verkehrsbedienung sein. Darüber hinaus ist es
notwendig, dass die zukünftige VKU-Finanzierung „passend“ zur Landes-ÖPNV-Finanzierung
geregelt ist und den Bedürfnissen der Kommunen gerecht wird (unbürokratischer).
Insbesondere ist eine Anpassung an die umgestellte Landesförderung im Rahmen
der Schülerverkehre erforderlich (Ersatz des § 45 a PBefG durch den § 11a
ÖPNV-Gesetz NRW), da der Umweltkartenausgleich nach der 45a-Methode keine
konsistente Berechnungsgrundlage mehr hat.
Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht,
dass die gesamte Refinanzierungsvereinbarung entsprechend geändert wird. Durch
eine einmalige Gesamtumstellung müssen die bestehenden unterschiedlichen
Regelungen und Vereinbarungen nicht einzeln angepasst werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
/ Modellrechnung
In der Anlage 3 zu dieser Druckache
sind die finanziellen Auswirkungen der neuen Refinanzierungsvereinbarung am
Beispiel des Prognosejahres 2017 dargestellt. Der geänderte
Verteilungsmechanismus einer grundsätzlich hälftigen Aufteilung der
Ausgleichsleistungen an die VKU zwischen dem Kreis Unna sowie den Städten und
Gemeinden führt zunächst zu einer zusätzlichen Belastung der Allgemeinen
Kreisumlage in Höhe von rd. 595 T€
pro Jahr, die entsprechend der jeweiligen Umlagegrundlagen den einzelnen
Kommunen zuzurechnen ist.
Dieser Mehrbelastung steht auf der anderen
Seite eine Einsparung bei den Städten und Gemeinden in gleicher Höhe (Summe)
gegenüber.
Bei sieben Städten und Gemeinden tritt
hierbei eine direkte Entlastung bei den Ausgleichsleistungen ein. Die Städte
Schwerte und Selm haben an dieser Stelle künftig jedoch einen höheren Aufwand
zu tragen, der nach der bisherigen Abrechnungsmethode den anderen Städten und
Gemeinden angelastet worden ist.
Insgesamt erfolgt damit eine stärkere
Gewichtung der Finanzierungsanteile über die Allgemeine Kreisumlage, die mit
ihren Berechnungsgrundlagen die jeweilige Finanzkraft der Städte und Gemeinden
berücksichtigt. Die Wirkungen auf die Allgemeine Kreisumlage im Saldo der
Veränderungen sind in der Anlage 3 dargestellt.
Zur Abmilderung der finanziellen Wirkungen
für die Kommunen, die Mehraufwendungen zu tragen haben, werden die
Differenzbeträge als Übergangslösung in einem Stufenmodell auf die Abrechnungsjahre 2017, 2018 und 2019 jeweils
zu einem Drittel verteilt (s. Anlage 4).
5. Beteiligung der Städte
und Gemeinden
Erstmalig wurde das Thema einer „neuen
VKU-Finanzierung“ in der Bürgermeisterkonferenz am 03.12.2014 auf der Basis von
Beispieldaten des Jahres 2012 erörtert. In den Sitzungen des Arbeitskreises der
Kämmerer im Kreis Unna am 02.02.2015 und am 04.05.2015 wurde eine Empfehlung
für das oben beschriebene neue VKU-Finanzierungsmodell abgegeben.
Darüber hinaus wurde eine zeitlich
gestaffelte Umsetzung dieser neuen Regelung befürwortet. Das neue
Finanzierungsmodell soll ab dem Jahr 2017 eingeführt werden.
Im Arbeitskreis der Kämmerer am 01.07.2016
wurden die Inhalte dieser Vorlage mit den einzelnen Anlagen abschließend
erörtert, nachdem in der Bürgermeisterkonferenz am 25.05.2016 die Grundzüge
sowie das weitere Vorgehen vorgestellt wurde.
Anlagen:
- Refinanzierungsvereinbarung
- VKU-Finanzierung
01.01.2007 – 31.12.2016l
- Finanzielle
Gesamtauswirkungen der neuen VKU-Finanzierung
- Finanzielle
Auswirkungen, Umsetzung der Staffelung