Durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) erfolgte bei der Stadt Kamen vom 02.09.2015 bis
zum 07.01.2016 die überörtliche Prüfung „Gesamtabschluss und Beteiligungen der
Stadt Kamen“. Grundlage für die Prüfung war der § 105 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister
Prüfungsberichte zu einer überörtlichen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss
zur Beratung vor.
Mit Schreiben vom 13.06.2016 wurde der Prüfungsbericht
den Mitgliedern des Rates sowie den Fraktionen zugestellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet nach §
105 Abs. 5 GO NRW den Rat über den wesentlichen Inhalt der Prüfberichte sowie
über das Ergebnis seiner Beratungen.
Der
Bericht über die o. a. Prüfung wurde in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 12.09.2016 beraten.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss fasste im Anschluss an seine Beratungen folgenden
Beschluss:
Als
Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist dem Rat der Stadt
Kamen bekannt zu geben:
Laut Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
(GPA NRW) ist eine Stellungnahme der Stadt gegenüber der GPA NRW für diesen
Prüfungsbericht nicht erforderlich.
Die GPA NRW stellt in dem Bericht u. a. fest, dass
die Aussagekraft des Gesamtabschlusses der Stadt Kamen begrenzt ist. Dies sei
auf die Besonderheiten der verselbstständigten Aufgabenbereiche im
Konsolidierungskreis zurückzuführen. Der Gesamtabschluss liefere wenige
Erkenntnisse, die nicht bereits aus den Einzelabschlüssen der Konzernmutter und
der voll konsolidierten Unternehmen gewonnen werden könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, dass Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichtes in die Beratungen zu künftigen Entscheidungen einfließen sollen.