Betreff
Überörtliche Prüfung – Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Kamen im Jahr 2015
Vorlage
069/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) erfolgte bei der Stadt Kamen vom 02.09.2015 bis zum 07.01.2016 die überörtliche Prüfung „Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Kamen“. Grundlage für die Prüfung war der § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

 

Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister Prüfungsberichte zu einer überörtlichen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor.

 

Mit Schreiben vom 13.06.2016 wurde der Prüfungsbericht den Mitgliedern des Rates sowie den Fraktionen zugestellt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet nach § 105 Abs. 5 GO NRW den Rat über den wesentlichen Inhalt der Prüfberichte sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Der Bericht über die o. a. Prüfung wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 12.09.2016 beraten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste im Anschluss an seine Beratungen folgenden Beschluss:

 

 

Als Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist dem Rat der Stadt Kamen bekannt zu geben:

 

 

Laut Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) ist eine Stellungnahme der Stadt gegenüber der GPA NRW für diesen Prüfungsbericht nicht erforderlich.

 

Die GPA NRW stellt in dem Bericht u. a. fest, dass die Aussagekraft des Gesamtabschlusses der Stadt Kamen begrenzt ist. Dies sei auf die Besonderheiten der verselbstständigten Aufgabenbereiche im Konsolidierungskreis zurückzuführen. Der Gesamtabschluss liefere wenige Erkenntnisse, die nicht bereits aus den Einzelabschlüssen der Konzernmutter und der voll konsolidierten Unternehmen gewonnen werden könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, dass Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichtes in die Beratungen zu künftigen Entscheidungen einfließen sollen.