Betreff
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2015
Vorlage
047/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.    Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2015 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.    Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 354.456,21 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

Der Wirtschaftplan 2015 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde vom damaligen Auf­sichtsrat der KBG mit einem Verlust von 468.400 € beschlossen.

Im Haushalt der Stadt Kamen war dieser Betrag eingestellt und wurde unterjährig in Form von Ab­schlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.

Der Verlust des Jahres 2015 beträgt 354.456,21 €. In 2016 werden unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen 113.943,79 € von der KBG an die Stadt zurück gezahlt, da das Jahreser­gebnis 2015 um diesen Wert besser ist als der Wirtschaftsplan.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 110.223,77 € verbessert. Dies resultiert im We­sentlichen aus den deutlich höheren Umsätzen. Die umsatzabhängigen Aufwendungen haben sich dem­entsprechend erhöht. Die Gehaltskosten blieben annähernd gleich zum Ansatz des Vorjahres. Wie be­reits im Jahr 2014 wurde eine Mitarbeiterin im Gastronomiebereich aus Mutterschutzgründen ersetzt. Eine Beanspruchung der Gastronomieleitung als Honorarkraft erfolgte jedoch nur im ersten Quartal, was zu einer entsprechenden Verminderung der Aufwendungen für bezogene Leistungen führte. Ab dem zweiten Quartal wurde dafür ein Mitarbeiter eingestellt, dessen Gehalt über die Gehaltskonten abge­rechnet wird, was sich als Mehraufwand zeigt. Das Geschäftsführergehalt des ehemaligen Geschäftsfüh­rers entfiel ab August 2015. Im Gegenzug wurde ein Mitarbeiter aus dem Angestelltenbereich zum neuen Geschäftsführer bestimmt.

 

Der entwickelte Maßnahmenkatalog kam sukzessive zur Umsetzung. Entsprechend wurde der Aufsichts­rat bereits im März 2014 aufgelöst. Der Geschäftsführer und ein Verwaltungsmitarbeiter der KBG haben je einen Teil ihrer Tätigkeit im Bereich Kultur der Stadt Kamen geleistet. Ebenso erbringen die techni­schen Mitarbeiter Leistungen für die Stadtverwaltung. Hierfür werden entsprechende Erstattungen ge­leistet. Die Buchhaltung und die kaufmännische Leitung werden gegen Entgelt durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung gestellt.

Der nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresab­schluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneinge­schränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus dem als Anlage beigefügten Testatexemplar ersichtlich.

Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht wurden der Gesellschafterver­sammlung am 09.05.2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Gemäß § 11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des Lageberichts der Ge­sellschafterversammlung.

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der KBG gem. § 9 Abs. 2 Gesell­schaftsvertrag in den genannten Fällen nur nach Weisung des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

Anlage

Testatexemplar der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2015