Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden
beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgef�t
abzustimmen:
1.
Der Jahresabschluss der Kamener
Betriebsf�ungsgesellschaft mbH zum 31.12.2015 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
2.
Der Lagebericht wird genehmigt.
3.
Der Jahresfehlbetrag in H� von 354.456,21 �ird
von der Stadt Kamen ausgeglichen.
Sachverhalt und Begr�ung (einschl. finanzielle M�ichkeit der Verwirklichung):
Der Wirtschaftplan 2015 der Kamener Betriebsf�ungsgesellschaft mbH
wurde vom damaligen Auf�chtsrat der KBG mit einem Verlust von 468.400 �beschlossen.
Im Haushalt der Stadt Kamen war dieser Betrag eingestellt und wurde
unterj�ig in Form von Ab�hlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.
Der Verlust des Jahres 2015 betr� 354.456,21 �In 2016 werden
unter Ber�sichtigung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen
113.943,79 �on der KBG an die Stadt zur� gezahlt, da das Jahreser�bnis
2015 um diesen Wert besser ist als der Wirtschaftsplan.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das
Jahresergebnis um 110.223,77 �erbessert. Dies resultiert im We�ntlichen
aus den deutlich h�ren Ums�en. Die umsatzabh�igen Aufwendungen haben sich
dem�tsprechend erh�. Die Gehaltskosten blieben ann�rnd gleich zum Ansatz
des Vorjahres. Wie be�its im Jahr 2014 wurde eine Mitarbeiterin im
Gastronomiebereich aus Mutterschutzgr�en ersetzt. Eine Beanspruchung der
Gastronomieleitung als Honorarkraft erfolgte jedoch nur im ersten Quartal, was
zu einer entsprechenden Verminderung der Aufwendungen f�bezogene Leistungen
f�te. Ab dem zweiten Quartal wurde daf�ein Mitarbeiter eingestellt, dessen
Gehalt �r die Gehaltskonten abge�chnet wird, was sich als Mehraufwand
zeigt. Das Gesch�sf�ergehalt des ehemaligen Gesch�sf�rers entfiel ab
August 2015. Im Gegenzug wurde ein Mitarbeiter aus dem Angestelltenbereich zum
neuen Gesch�sf�er bestimmt.
Der entwickelte Ma�hmenkatalog kam sukzessive zur Umsetzung.
Entsprechend wurde der Aufsichts�t bereits im M� 2014 aufgel�. Der
Gesch�sf�er und ein Verwaltungsmitarbeiter der KBG haben je einen Teil
ihrer T�gkeit im Bereich Kultur der Stadt Kamen geleistet. Ebenso erbringen
die techni�hen Mitarbeiter Leistungen f�die Stadtverwaltung. Hierf�werden
entsprechende Erstattungen ge�istet. Die Buchhaltung und die kaufm�ische
Leitung werden gegen Entgelt durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung gestellt.
Der nach �bsp;14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der
Gesch�sf�ung aufzustellende Jahresab�hluss (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der
EversheimStuible Treuberater GmbH gepr�. Dies hat zu keinen Einwendungen
gef�t. Der uneinge�hr�te Best�gungsvermerk der EversheimStuible
Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus dem als Anlage beigef�en
Testatexemplar ersichtlich.
Der gepr�e Jahresabschluss, der Lagebericht und der Pr�ngsbericht
wurden der Gesellschafterver�mmlung am 09.05.2016 zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Gem��bsp;11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages
unterliegt die Beschlussfassung �r die Feststellung des Jahresabschlusses,
�r die Ergebnisverwendung und �r die Genehmigung des Lageberichts der Ge�llschafterversammlung.
Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der
KBG gem. �bsp;9 Abs. 2 Gesell�haftsvertrag in den genannten
F�en nur nach Weisung des Rates Gesellschafterbeschl�e fassen k�en, wird
der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gem�dem
Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Anlage
Testatexemplar
der Kamener Betriebsf�ungsgesellschaft mbH zum 31.12.2015
