Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden
beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt
abzustimmen:
1.
Der Jahresabschluss der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2015 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
2.
Der Lagebericht wird genehmigt.
3.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 354.456,21 € wird
von der Stadt Kamen ausgeglichen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Wirtschaftplan 2015 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH
wurde vom damaligen Aufsichtsrat der KBG mit einem Verlust von 468.400 €
beschlossen.
Im Haushalt der Stadt Kamen war dieser Betrag eingestellt und wurde
unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.
Der Verlust des Jahres 2015 beträgt 354.456,21 €. In 2016 werden
unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen
113.943,79 € von der KBG an die Stadt zurück gezahlt, da das Jahresergebnis
2015 um diesen Wert besser ist als der Wirtschaftsplan.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das
Jahresergebnis um 110.223,77 € verbessert. Dies resultiert im Wesentlichen
aus den deutlich höheren Umsätzen. Die umsatzabhängigen Aufwendungen haben sich
dementsprechend erhöht. Die Gehaltskosten blieben annähernd gleich zum Ansatz
des Vorjahres. Wie bereits im Jahr 2014 wurde eine Mitarbeiterin im
Gastronomiebereich aus Mutterschutzgründen ersetzt. Eine Beanspruchung der
Gastronomieleitung als Honorarkraft erfolgte jedoch nur im ersten Quartal, was
zu einer entsprechenden Verminderung der Aufwendungen für bezogene Leistungen
führte. Ab dem zweiten Quartal wurde dafür ein Mitarbeiter eingestellt, dessen
Gehalt über die Gehaltskonten abgerechnet wird, was sich als Mehraufwand
zeigt. Das Geschäftsführergehalt des ehemaligen Geschäftsführers entfiel ab
August 2015. Im Gegenzug wurde ein Mitarbeiter aus dem Angestelltenbereich zum
neuen Geschäftsführer bestimmt.
Der entwickelte Maßnahmenkatalog kam sukzessive zur Umsetzung.
Entsprechend wurde der Aufsichtsrat bereits im März 2014 aufgelöst. Der
Geschäftsführer und ein Verwaltungsmitarbeiter der KBG haben je einen Teil
ihrer Tätigkeit im Bereich Kultur der Stadt Kamen geleistet. Ebenso erbringen
die technischen Mitarbeiter Leistungen für die Stadtverwaltung. Hierfür werden
entsprechende Erstattungen geleistet. Die Buchhaltung und die kaufmännische
Leitung werden gegen Entgelt durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung gestellt.
Der nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der
Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der
EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen
geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible
Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus dem als Anlage beigefügten
Testatexemplar ersichtlich.
Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht
wurden der Gesellschafterversammlung am 09.05.2016 zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Gemäß § 11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages
unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses,
über die Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des Lageberichts der Gesellschafterversammlung.
Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der
KBG gem. § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag in den genannten
Fällen nur nach Weisung des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird
der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem
Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Anlage
Testatexemplar
der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2015