Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
045/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsan­stalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH be­schlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2015 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresgewinn 2015 von 3.162.199,25 € wird in Höhe von 382.154,00 € der Allgemei­nen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 2.780.045,25 € auf das Wirtschaftsjahr 2016 vorgetragen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO NRW hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebe­richt aufzustellen, unter Angabe des Datums zu unterschreiben und über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der sie mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Ge­meinde zur Feststellung weiterleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Der Betriebsausschuss soll die Er­gebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in seine Beratung einbezie­hen.

Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Zur Zeit liegt der Verwaltung noch keine Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, GPA NRW, zum Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2015 der Wirtschaftsprüfungsgesell­schaft Ernst & Young GmbH vor. Daher erfolgt der Beschlussvorschlag vorbehaltlich der Zu­stimmung der GPA NRW.

Entsprechend der Vorschrift des § 26 Abs. 2 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebs­satzung der Stadtentwässerung Kamen stellt der Rat der Stadt Kamen den Jahresabschluss und den Lagebericht in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresgewinns.

Detaillierte Einzelheiten sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2015, bestehend aus:

 -     Bilanz zum 31.12.2015

 -     Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015

 -     Anhang

 -     Lagebericht und

 -     dem beiliegenden Auszug aus dem Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH zu entnehmen.

Die Bilanz zum 31.12.2015 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 84.348.512,66 € (Vorjahr: 85.642.591,14 €) ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 einen Jahresgewinn in Höhe von 3.162.199,25 € aus.

Von dem Jahresgewinn werden 382.154 € aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Der verbleibende Gewinn in Höhe von 2.780.045,25 € wird auf das Wirtschaftsjahr 2015 vorgetragen.