Betreff
Bädersituation Kamen
hier: Standortentscheidung und weiteres Verfahren
Vorlage
041/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

  1. Als potenzieller Standort für ein „Kombibad“ mit nebenliegendem Freibad wird das Freibadgelände in Kamen-Mitte, Am Schwimmbad festgelegt.

 

  1. Die Gemeinschaftsstadtwerke GSW Kamen-Bönen-Bergkamen werden beauftragt, für diesen Standort eine Grundlagenplanung für ein „Kombibad“ einschließlich des vorhandenen Wettkampfschwimmbeckens zu erarbeiten sowie eine darauf gestützte erste Kostenschätzung vorzunehmen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Verwaltung unter Beteiligung der Geschäftsführung der Gemeinschaftsstadtwerke GSW Kamen Bönen Bergkamen am 08.12.2015 beauftragt, eine Standortüberprüfung für ein Kombibad in Kamen vorzunehmen.

 

Das Ergebnis der Standortanalyse hat die Verwaltung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.03.2016 vorgetragen und erläutert.

Zum Verständnis eines „Kombibades“ wurde beschrieben, dass es die gesamte Nachfrage von Schulen, Vereinen und Öffentlichkeit in einem Neubau integrieren und darin für Kamen die Hallenbad- und Freibadfunktion übernehmen soll.

 

Die für diese Nutzungsanforderung erforderlichen Kapazitäten wurden aufgezeigt und ein Flächenbedarf für die Realisierung von ca. 13.000 qm aufgerufen.

 

Die Analyse der in Kamen-Mitte vorhanden Badflächen an der Gutenbergstraße und Am Schwimmbad ergab, dass nur der Standort des Freibades Am Schwimmbad für die Realisierung eines Kombibades der geeignete ist.

Nur hier ist der notwendige Flächenbedarf adäquat vorhanden. Weitere Kriterien kennzeichnen diese Präferenz: die Lagegunst als bewährter und integrierter Standort, die Nähe zum ÖPNV mit Bahn und Bus und die sehr gute Anbindung an das Radwegenetz

 

Zur weiteren Vorbereitung einer Ratsentscheidung über die zukunftsfähige Ausrichtung des Bäderangebotes in Kamen sind nun weitere fundierte Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten und dem Rat im weiteren Findungsprozess vorzulegen.

Deshalb wird empfohlen, das Freibadgelände „Am Schwimmbad“ nun als konkreten Planungsstandort festzulegen.

 

Zudem wird vorgeschlagen, dies zu verbinden mit einem Auftrag an die GSW, für diesen konkreten Standort eine Grundlagenplanung für ein „Kombibad“ mit nebenliegendem Freibad, das die beschriebenen Funktionen erfüllt zu erarbeiten bzw. durch ein Fachingenieurbüro erarbeiten zu lassen. Dabei ist der konzeptionelle Einbezug und Erhalt des vorhandenen Wettkampfschwimmbeckens zu untersuchen sowie die Verwendung der gegebenen Gebäudestruktur mit zu betrachten

 

Diese Grundlagenplanung ist zu ergänzen um eine Kostenschätzung.