Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich und für die Betreuung in der „verlässlichen Grundschule“ in der Stadt Kamen
Vorlage
034/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich und für die Betreuung in der „verlässlichen Grundschule“ in der Stadt Kamen.“

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die durch Ratsbeschluss am 15.11.2012 beschlossene Satzung enthält ausschließlich Regelungen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich.

 

Parallel zur offenen Ganztagsschule wird an allen Schulstandorten der Primarstufe in Kamen das Betreuungsangebot des „verlässlichen Ganztags“ seit vielen Jahren beitragspflichtig angeboten und von den Eltern regelmäßig angenommen.

 

Beide Betreuungsangebote fallen unter das Förderprogramm des Landes:

 

„Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS)“

gemäß Runderlass BASS 11-02 Nr. 19“

 

und waren Bestandteile der im Jahr 2015 durchgeführten Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW).

 

Die GPA formulierte in dem vorgelegten Bericht, dass die Elternbeiträge für den „verlässlichen Ganztag“ bisher ohne Elternbeitragssatzung von der Stadt Kamen festgesetzt werden. Diese Form der Beitragsfestsetzung bzw. –erhebung ist rechtlich unzulässig.

Es handelt sich dabei ebenfalls um öffentlich-rechtliche Abgaben, die durch Elternbeitragssatzung erhoben und durch Bescheid festgesetzt werden müssen.

 

Der Landrat des Kreises Unna als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 13.11.2015 zum Prüfungsbericht der GPA Stellung genommen und auf die Schaffung der satzungsmäßigen Grundlage – mit der Bitte um Bericht bis 30.06.16 -  hingewiesen.

 

Vorgeschlagen wird deshalb, den bereits im Jahr 2012 beschlossenen Satzungstext um die Regelung zum „verlässlichen Ganztag“ zu ergänzen.

 

In die Neufassung wurden folgende Änderungen eingearbeitet:

-       Neufassung der Überschrift

-       Ergänzung § 1 Abs. 1

-       § 1 Abs. 2 jetzt § 5 Abs. 2

-       § 2 Abs. 1 S. 3 jetzt § 1 Abs. 2

-       § 4 Abs. 1, redaktionelle Änderung des Abbuchungstages

-       § 6, verlässliche Grundschule neuer Text

-       § 6 wird § 7

-       § 7 wird § 8 (In-Kraft-treten zum Schuljahresbeginn 2016/17)

 

 

Die neu eingefügten Regelungen des § 6 der Satzung beschreiben die jahrelange Praxis in Bezug auf das Betreuungsangebot.

Die Höhe des Elternbeitrages sowie der Beitrag zur Ferienbetreuung sind seit vielen Jahren unverändert.

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen sind nicht vorhanden.