Betreff
Neubenennung des stv. Mitglieds in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede gem. § 113 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
029/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag des Bürgermeisters wird gem. § 113 Abs. 2 GO NRW für die weitere Wahlperiode des Rates der/ die erste Beigeordnete zum stellvertretenden Mitglied in die Verbandsver­samm­lung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede benannt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu be­nennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vor­geschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.

 

Als Vertreter der Verwaltung in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen und der Gemeinde Holzwickede wurde Herr Hupe benannt und als sein Stellvertreter Herr Tost.

Zum neuen stellvertretenden Mitglied soll der/ die erste Beigeordnete benannt werden.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat einen Nachfolger gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.