Betreff
Sanierung und Erweiterung des Freizeitzentrums Lüner Höhe
hier: Bewerbung zum Sonderprogramm "Hilfe im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"
Vorlage
026/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit einem Projekt des Freizeitzentrums Lüner Höhe für das Sonderprogramm des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW)

„Hilfe im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zu bewerben“.

 

Die Finanzmittel zur Realisierung der Maßnahme werden im Haushalt 2016 vorbehaltlich der Förderung durch das MBWSV NRW zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Das oben genannte Projekt erfüllt alle Voraussetzungen zu dem genannten Sonderprogramm zur Integration von Flüchtlingen. Es ist inhaltlich und hinsichtlich der Fördervoraussetzungen zum bereits im Rat vom 12.11.2015 beschlossenen und beantragten Projekt - „Sanierung und Erweiterung des Jugendfreizeitzentrums Lüner Höhe“ für das Zukunftsinvestitionsprogramm – Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur -  nahezu identisch. Auch in dem neuen Projekt werden die Daten der Vorstudie zum Quartier Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße zugrunde gelegt.

Die in der Studie aufgezeigten verschiedenen Handlungsansätze, die zu einer zukunftsfähigen Gestaltung des Quartiers beitragen sollen, können für das neu zu beantragende Projekt übernommen werden. Sie werden lediglich mit der ausführlichen Darstellung des Handlungsansatzes „Integration von Flüchtlingen“ ergänzt.

Auch in diesem Zusammenhang erwirbt das städtische Jugendfrei­zeitzentrum Lüner Höhe (JFZ) eine herausragende Bedeutung. Es ist mit diesem Projektantrag geplant, das JFZ zu einem zentralen Quartierstreffpunkt mit dem Schwerpunkt Integration von Flüchtlingen auszubauen, zu erweitern und zu qualifizieren.

Die parallelen Bewerbungen bei zwei verschiedenen Fördergebern werden deshalb vollzogen, um die Chance einer Zuwendung zu erhöhen, da es lt. Aussage der Ministerien Projektanträge mit einem insgesamt höheren Finanzvolumen gibt, als Fördermittel zur Verfügung stehen.

Die parallele Antragstellung ist nicht förderschädlich.

 

Finanzielle Verwirklichung:

 

Eine Investition dieser Größenordnung ist im Rahmen des städtischen Haushaltes als erheblich und überdurchschnittlich einzustufen.

 

Eine erste Schätzung geht von einem Kostenrahmen von 1.100.000 € aus. Der Projektaufruf sieht für Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, eine Förderung in Höhe von 90% vor. Der kommunale Eigenanteil an den Gesamtkosten beträgt 10%.

Eine gesicherte Eigenanteilfinanzierung ist ein Erfordernis, um sich an dem o.g. Zukunftsin­vestitionsprogramm zu beteiligen. 

Das dargestellte Konzept einer zielorientierten und strukturierten Quartiersentwicklung lässt sich von der Stadt Kamen nur realisieren, wenn eine entsprechende Förderung durch das Land erfolgt.