Betreff
Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW
Vorlage
021/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als stellvertretendes Mitglied in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen:

 

bisher:             Adrian Mork

 

neu:                 Timon Lütschen

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW werden Vertreter, die Mitgliedsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen stellen die ordentlichen Mitglieder (Städte und Gemeinden) mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 Einwohner drei Vertreter und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter für die Mitgliederversammlung. Vom Rat sind daher 6 ordentliche und 6 stellvertretende Mitglieder zu bestellen.

 

Herr Adrian Mork hat sein Ratsmandat zum 31.12.2015 niedergelegt. Er war stellvertretendes Mitglied in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die Fraktion B90/Die Grünen hat als Nachfolger Herrn Timon Lütschen vorgeschlagen.