Betreff
Auflösung der Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Netz GmbH +
Co. KG und der Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Netz
Verwaltungs-GmbH
Vorlage
018/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) vom 11.12.2015 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

1.      der Auflösung und Beendigung der Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Netz

GmbH & Co. KG (SHL Netz) und der Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Netz Verwaltungs-GmbH (SHL GmbH) zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt;

 

2.      die Geschäftsführer der GSW werden bevollmächtigt, sämtliche Erklärungen und Rechtshandlungen zur Auflösung und Beendigung der Gesellschaften vorzunehmen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Gesellschafter haben 2005 vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderungen im Energierecht eine Zusammenarbeit im Netzbereich vereinbart und zu diesem Zweck die oben genannten Gesellschaften gegründet. Gesellschafter waren neben der GSW, die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, die Stadtwerke Soest GmbH und die Stadtwerke Fröndenberg GmbH.

 

Nach der Ankündigung der Landesregulierungsbehörde NRW dem Stadtwerkeverbund wirtschaftliche Vorteile zu verweigern, wurde 2009 beschlossen, die operativen Aktivitäten der SHL Netz einzustellen und den Netzbetrieb, der zu diesem Zeitpunkt durch die SHL Netz durchgeführt wurde, zum 01.01.2010 wieder auf die Gesellschafter zu übertragen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Stadtwerke Soest ausgeschieden.

 

In den Jahren danach haben sich keine weiteren Formen der Zusammenarbeit ergeben. Daher soll die Gesellschaft einschließlich ihrer Komplementärgesellschaft aufgelöst und beendet werden. Die Gesellschafter der SHL Netz haben daher unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmungen ihrer Gesellschafter die Auflösung und Beendigung der Gesellschaften beschlossen.

 

Auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung soll Herr Arnim Köhn, Prokurist der Stadtwerke Hamm GmbH, zum alleinigen Liquidator der Gesellschaft bestellt werden.

 

Die Bücher und Schriften der Gesellschaft sollen nach Beendigung der Liquidation von den Stadtwerken Hamm in Verwahrung genommen werden.

 

Nach § 111 GO NRW bedarf die Auflösung einer vorherigen Zustimmung des Rates eines jeden Gesellschafters und nach § 115 GO NRW einer Anzeige bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde mit einem Vorlauf von 6 Wochen vor der Auflösung. Die Einhaltung der Voraussetzungen soll u. a. mit diesem Beschluss erfüllt werden. Nach Vorliegen der kommunalrechtlichen Voraussetzungen soll die Liquidation umgesetzt werden.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 11.12.2015 wurde die Auflösung beraten und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 

Das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW wird gebündelt über die GSW erfolgen.