Betreff
Nachbesetzungen von Mitgliedschaften in Gremien gem. § 113 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
016/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag des Bürgermeisters werden gem. § 113 Abs. 2 GO NRW für die weitere Wahlperiode des Rates folgende Vertreter der Verwaltung benannt:

 

 

ordentliches Mitglied

GSW Kamen, Bönen, Bergkamen – Aufsichtsrat

 

Ralf Tost

Klinikum Westfalen GmbH – Gesellschafterversammlung

Dr. Uwe Liedtke

 

 

 

stv. Mitglied

 

 

GSW Kamen, Bönen, Bergkamen – Aufsichtsrat

 

Dr. Uwe Liedtke

 

KBG – Gesellschafterversammlung

 

Ingelore Peppmeier

 

Städte- und Gemeindebund NRW – Mitgliederversammlung

 

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu be­nennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vor­geschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.

 

Für die Wahrnehmung der entsprechenden Mitgliedschaftsrechte im Aufsichtsrat der Gemein­schaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen (ordentliches Mitglied), in der Gesellschafter­versammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (stellvertretendes Mitglied), in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Westfalen GmbH (ordentliches Mitglied) und in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW (stellvertretendes Mitglied) war bisher Herr Jörg Mösgen benannt. Mit dem Ausscheiden von Herrn Mösgen zum 31.01.2016 aus dem Dienst der Stadt Kamen ist eine Nachbesetzung erforderlich.

Der Bürgermeister benennt die Vertreter der Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW einen Nachfolger, wenn jemand vorzeitig aus einem Gremium, für das er bestellt wurde, ausscheidet. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.