Betreff
Bestellung zum Kämmerer der Stadt Kamen
Vorlage
013/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Herr Ralf Tost wird zum Kämmerer der Stadt Kamen bestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der bisherige Kämmerer und gleichzeitige 1. Beigeordnete der Stadt Kamen, Herr Jörg Mösgen, ist zum 31.01.2016 aus dem Dienst der Stadt Kamen ausgeschieden. Die Stelle der/des 1. Beigeordneten wurde zwischenzeitlich ausgeschrieben. Im Rahmen einer Organisationsänderung soll die Funktion der Kämmerin/des Kämmerers nicht an die Position der/des 1. Beigeordneten gebunden werden.

 

Kämmer/er/innen nehmen hinsichtlich ihrer Aufgaben und Funktionen eine besondere Stellung in der gemeindlichen Verwaltung ein. Nach § 71 Abs. 4 GO NRW besteht nur für kreisfreie Städte die Verpflichtung, Beigeordnete zur Kämmerin/zum Kämmerer zu bestellen. In den kreisangehörigen Städten kann gewählt werden, ob für die Position der Kämmerin/des Kämmerers eine Beigeordnetenstelle eingerichtet wird, ober ob ein/e andere/r Bedienstete/r zur Kämmerin/zum Kämmerer bestellt wird.

 

Ist eine Kämmerin/ein Kämmerer bestellt, hat diese/r die Zuständigkeit und das Recht, alle Aufgaben durchzuführen, die ihr/ihm durch Gesetz zugewiesen sind, insbesondere die Entscheidungsbefugnis über außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen (vgl. § 83 GO NRW) und über den Erlass einer Haushaltssperre (vgl. § 24 GemHVO NRW).

 

Wegen der herausgehobenen Stellung der Kämmerin/des Kämmerers empfiehlt die Verwaltung, die vorgesehene Bestellung im Einvernehmen mit dem Bürgermeister im Rahmen seiner Organisationshoheit gemäß § 62 Abs. 1 Satz 3 GO NRW durch den Rat der Stadt Kamen vorzunehmen.

 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Ralf Tost mit sofortiger Wirkung zum Kämmerer der Stadt Kamen zu bestellen.