Betreff
Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Kamen
hier: Beschluss des Integrierten Kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Kamen einschließlich des Aufbaus eines Klimaschutz-Controllingsystems
Vorlage
010/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt das vorliegende Integrierte Kommunale Klimaschutzkonzept für die Stadt Kamen (IKSK) als wichtigen Bestandteil zum kommunalen Umwelt- und Klimaschutz.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit) einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. Wesentlicher Bestandteil des Förderantrags ist die Förderung der Personalkosten für den Einsatz einer Klimaschutzmanagerin oder eines Klimaschutzmanagers.

 

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Konzepts einschließlich des Aufbaus eines Klimaschutz-Controllingsystems beauftragt. Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss ist regelmäßig zu informieren.

 

Die Umsetzung der im Integrierten Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt dabei vorbehaltlich der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln ist jeweils entsprechend zu prüfen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat am 07.03.2013 beschlossen, ein integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Kamen zu erstellen.

 

Initialberatung zum strukturierten Einstieg in den kommunalen Klimaschutz

Die Verwaltung stellte in einem ersten Schritt einen Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für Beratungsleistungen für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen (Förderkennzeichen: 03KS5868). Dieses vorgelagerte Verfahren im Vorfeld eines integrierten Klimaschutzkonzeptes richtet sich vor allem an kleine und mittlere Kommunen. Neben einer umfassenden Bestandsaufnahme dient die Beratung vor allem dazu, Handlungsfelder zu identifizieren, Strukturen aufzubauen und Strategien zu entwickeln sowie frühzeitig Akteure einzubinden.

Die Beratungsleistung begann im Juli 2013 und endete im April 2014. Die Ergebnisse der Initialberatung bildeten die Grundlage für die Beantragung weiterer Fördermittel für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Kamen.

 

Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Kamen

Die Erarbeitung des integrierten Klimaschutzkonzepts für die Stadt Kamen erfolgte im Zeitraum 01.10.2014 bis 31.12.2015 und wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gefördert.

 

Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Kamen

Antragsteller

Stadt Kamen

Förderkennzeichen

03K00577

Förderzeitraum

01.10.2014 - 31.12.2015

Förderquote

85 %

Gesamtausgaben

68.040,- €

Bewilligte Zuwendung

57.834,-€

Eigenanteil Stadt Kamen

10.206,-€

Beauftragtes Büro

B.A.U.M. Consult GmbH aus Hamm

 

Das Konzept wurde durch das Büro B.A.U.M. Consult aus Hamm in Kooperation mit der Planersocietät aus Dortmund und dem Öko-Zentrum NRW (Hamm) unter Beteiligung eines Projektteams, u.a. bestehend aus Fachbüro, Vertretern des Umwelt- und Klimaschutzausschusses, Wirtschaft, Interessenvertretungen und Verwaltung, erarbeitet.

 

Mit dem integrierten Klimaschutzkonzept wurden die bereits laufenden und geplanten Projektmaßnahmen gebündelt. Nach einer umfassenden Bestandsanalyse wurden Potenzialerhebungen für alle erneuerbaren Energieformen, Kraft-Wärme-Kopplungs- sowie Effizienzpotenziale durchgeführt und Zukunftsszenarien erarbeitet.

 

Das Integrierte Klimaschutzkonzept umfasst alle klimarelevanten Bereiche. In Absprache mit allen relevanten Akteuren wurden folgende Handlungsfelder verstärkt bearbeitet:

1. Modernisierung kommunaler Immobilien

2. Mobilität

3. Energieberatung und - kommunikation

4. Zubau und Integration der Erneuerbaren Energien

5. Stadtstruktur – Stadtökologie und Klimaanpassung

Ziel des integrierten Klimaschutzkonzepts ist ein umsetzungsfähiger Maßnahmenkatalog, der alle relevanten Handlungsfelder abdeckt, aber auch übergreifende Maßnahmen anbietet (z.B. Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung). Die erarbeiteten Maßnahmen werden in Steckbriefen beschrieben und anhand von Faktoren (u.a. Wirkung, Kosten, Umsetzungszeitraum, Priorität) eingeordnet. Die Maßnahmen des Konzeptes wurden gemeinsam mit den im Prozess beteiligten Personen erarbeitet und weisen in der Regel einen Durchführungszeitraum von 1020 Jahren auf. Eine durchgängige Akteursbeteiligung ist entscheidende Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes.

 

12_2015

 

Parlamentarische Beratung

 

Als Fachausschuss beschäftigte sich der Umwelt- und Klimaschutzausschuss in den Sitzungen am 20.10.2014 (Vorstellung der Methodik durch das beauftragte Büro B.A.U.M. Consult) und 26.03.2015 (Zwischenbericht zum Bearbeitungsstand durch das beauftragte Büro B.A.U.M. Consult) sowie am 03.12.2015 (Abschlussbericht durch das beauftragte Büro B.A.U.M. Consult und Einbringung) ausführlich mit der Thematik des Integrierten Klimaschutzkonzeptes.

 

Klimaschutzmanagement

 

Die Umsetzung des Maßnahmenkataloges und der Handlungsempfehlungen des Integrierten Kommunalen Klimaschutzkonzeptes erfordert die befristete Einstellung einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung. Die Klimaschutzmanagerin/der Klimaschutzmanager soll den Prozess federführend koordinieren und wesentliche Teile des Konzepts umsetzen. Ein bedeutender Bestandteil ist der Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen ist nicht ausreichend.

 

Klimaschutzmanager informieren sowohl verwaltungsintern als auch extern über das Klimaschutzkonzept und initiieren Prozesse für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Durch Information/Öffentlichkeitsarbeit, Moderation und Management soll die Umsetzung des Gesamtkonzepts und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützt und initiiert werden. Neben Projektmanagement, Koordinierung, Vernetzung und methodischer Beratung gehört auch die Erfassung und Auswertung klimaschutzrelevanter Daten zu den Aufgaben eines Klimaschutzmanagers.

 

Für eine Umsetzung des Klimaschutzkonzepts ist aus Sicht der Verwaltung die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin oder eines Klimaschutzmanagers zwingend erforderlich.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Neueinstellung von Klimaschutzmanager/innen. Hierzu ist ein Förderantrag beim zuständigen Projektträger Jülich (PtJ) erforderlich. Die Förderquote für Kommunen mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept beläuft sich auf 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Laufzeit beträgt drei Jahre (ggf. Anschlussförderung für max. zwei weitere Jahre). Grundlegende Voraussetzung für die Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement ist ein vom Rat beschlossenes integriertes Klimaschutzkonzept (oder -teilkonzept), das nicht älter als drei Jahre ist. Die Antragstellung einer Stelle für Klimaschutzmanagement unterliegt keiner Einreichungsfrist und kann ganzjährig beim Projektträger Jülich erfolgen.

 

Die Kosten für die eigentliche Umsetzung des Konzepts und damit verbundene Investitionen sind vom Antragsteller zu tragen.

 

Die Klimaschutzmanagerin/der Klimaschutzmanager kann weitere Fördermittel beantragen. Im Rahmen des Vorhabens besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Umsetzung einer einzelnen, ausgewählten (investiven) Klimaschutzmaßnahme zu beantragen. Die Maßnahme soll herausragend bezüglich Energieeinsparung und Klimaschutz sein.