Durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) erfolgte bei der Stadt Kamen von September 2014 bis April 2015 eine überörtliche Prüfung. Grundlage für die Prüfung war der § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

 

Die überörtliche Prüfung umfasste die Prüfgebiete Finanzen, Personalwirtschaft und Demogra­fie, Sicherheit und Ordnung, Tagesbetreuung für Kinder, Schulen, Grünflächen.

 

Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister Prüfungsberichte zu einer überörtlichen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor.

 

Mit Schreiben vom 11.01.2016 wurden die Prüfungsberichte den Mitgliedern des Rechungsprü­fungsausschusses, deren Stellvertretern sowie den Fraktionen zugestellt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet nach § 105 Abs. 5 GO NRW den Rat über den wesentlichen Inhalt der Prüfberichte sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Der Bericht über die o. a. Prüfung wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 02.02.2016 beraten.

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste im Anschluss an seine Beratungen folgenden Be­schluss:

 

 

Als Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist dem Rat der Stadt Ka­men bekannt zu geben:

 

 

 

Die überörtliche Prüfung umfasste die Prüfgebiete Finanzen, Personalwirtschaft und Demogra­fie, Sicherheit und Ordnung, Tagesbetreuung für Kinder, Schulen, Grünflächen.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) sieht in den Prüfgebieten teilweise Handlungsbedarf bzw. Handlungsmöglichkeiten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, dass Feststellungen und Empfehlungen der Prüfungsberichte in die Beratungen zu künftigen Entscheidungen einfließen sollen.