Durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (GPA) erfolgte bei der Stadt Kamen von September 2014 bis
April 2015 eine überörtliche Prüfung. Grundlage für die Prüfung war
der § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die überörtliche Prüfung umfasste die Prüfgebiete
Finanzen, Personalwirtschaft und Demografie, Sicherheit und Ordnung,
Tagesbetreuung für Kinder, Schulen, Grünflächen.
Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister
Prüfungsberichte zu einer überörtlichen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss
zur Beratung vor.
Mit Schreiben vom 11.01.2016 wurden die
Prüfungsberichte den Mitgliedern des Rechungsprüfungsausschusses, deren
Stellvertretern sowie den Fraktionen zugestellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet nach § 105
Abs. 5 GO NRW den Rat über den wesentlichen Inhalt der Prüfberichte sowie über
das Ergebnis seiner Beratungen.
Der
Bericht über die o. a. Prüfung wurde in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 02.02.2016 beraten.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss fasste im Anschluss an seine Beratungen folgenden Beschluss:
Als
Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist dem Rat der Stadt
Kamen bekannt zu geben:
Die überörtliche Prüfung umfasste die Prüfgebiete
Finanzen, Personalwirtschaft und Demografie, Sicherheit und Ordnung,
Tagesbetreuung für Kinder, Schulen, Grünflächen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
(GPA) sieht in den Prüfgebieten teilweise Handlungsbedarf bzw.
Handlungsmöglichkeiten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, dass Feststellungen und Empfehlungen der Prüfungsberichte in die Beratungen zu künftigen Entscheidungen einfließen sollen.