Betreff
Überörtliche Prüfung – Staatszuweisungen der Stadt Kamen im Jahr 2015 –,
Förderprogramm Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS)
Vorlage
005/2016
Art
Mitteilungsvorlage

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) hat das Förderprogramm Zuwendun­gen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbe­reich (OGS) in der Zeit vom 08.06.-15.06.2015 geprüft. Grundlage für die Prüfung war der § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

 

Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht zu einer überörtli­chen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor.

 

Mit Schreiben vom 11.01.2016 wurde der Prüfungsbericht den Mitgliedern des Rechungsprü­fungsausschusses, deren Stellvertretern sowie den Fraktionen zugestellt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet nach § 105 Abs. 5 GO NRW den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Der Bericht über die o. a. Prüfung wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 02.02.2016 beraten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste im Anschluss an seine Beratungen folgenden Be­schluss:

 

 

Als Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist dem Rat der Stadt Ka­men bekannt zu geben:

 

 

Die Managementübersicht zu Beginn des Berichtes fasst die wesentlichen Ergebnisse der Prü­fung zusammen. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Stadt Kamen die Förderakten sehr sorgfältig und transparent führt und die Zuwendungsvoraussetzungen in den geprüften Schuljah­ren 2011/2012 bzw. 2012/2013 vollständig erfüllt worden sind.

 

Weiterhin wurden aber auch Feststellungen getroffen, die eine Korrektur oder Überprüfung er­forderlich machen oder es wurden Empfehlungen zu Verbesserungspotenzialen ausgesprochen. Die Hinweise und Forderungen der Kommunalaufsicht werden umgesetzt.

 

Eine Stellungnahme der Stadt Kamen gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ist laut Prüfungsbericht nicht erforderlich.

 

Die Erhebungsgrundlage ist in Bezug auf das Betreuungsangebot „Verlässlicher Ganztag“ zu prüfen.

 

 

Hinweise zum Sachstand:

 

Die Verwaltung hat bereits im Schul- und Sportausschuss am 15.02.2016 folgendes mitgeteilt:

 

Die Weiterverfolgung beziehungsweise ein Wiederaufgreifen der im Prüfbericht getroffenen Feststellungen liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Bewilligungsstelle.

Der Bericht wurde mit der Bezirksregierung Arnsberg in Einzelpunkten mündlich besprochen.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat aktuell zum Prüfbericht lediglich eine Nachfrage zum Sach­verhalt der 1. Feststellung auf Seite 11 des Berichtes. Begründende Unterlagen dazu werden nachgereicht.

 

Nachfragen zu den übrigen Feststellungen sind von dort nicht zu erwarten. Die Bezirksregierung hat ausdrücklich bestätigt, dass seitens der Stadt Kamen der Zuwendungszweck voll und ganz erfüllt wurde.