Beschlussvorschlag:
1)
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in
der Gesellschafterversammlung in Bezug auf die konzeptionelle Entwicklung zur
Bestandssicherung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG) Beschlüsse
wie nachstehend aufgeführt herbeizuführen:
a)
Die Geschäftsführung der KBG wird um einen
Geschäftsführer aus den Reihen der Stadtverwaltung erweitert. Die
Geschäftsfelder werden in operative und kaufmännische Geschäftsführung
aufgeteilt. Eine Geschäftsordnung ist zu erstellen. Ein Prokurist ist zu bestellen.
b)
Die Geschäftsführung der KBG wird wie folgt
beauftragt:
i)
Eine Ausschreibung für die Stelle des operativen
Geschäftsführers ist vorzubereiten und der Gesellschafterversammlung
vorzulegen. Die Doppelfunktion als Fachbereichsleiter Kultur ist zu
berücksichtigen.
ii)
Eine eigenständige Veranstaltungskonzeption ist zu
erarbeiten.
iii)
Nach Sanierung der Küche im Restaurant der
Stadthalle ist die Verpachtung des Restaurants vorzunehmen.
iv)
Die Belieferung von Speisen ist nach Bedarf entweder
durch den künftigen Pächter des Restaurants oder einen externen Caterer
vorzunehmen.
2)
Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die
Verwaltung, die Küche des an die KBG verpachteten Restaurants als Teil der
Stadthalle zu sanieren und für eine Speisenausgabe von 150 bis 200 Mahlzeiten
je Veranstaltung herzurichten.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Wesentliche Strukturänderungen in der KBG und im Verhältnis zur
Stadtverwaltung Kamen wurden mit Beginn des Jahres 2014 umgesetzt. Die
beabsichtigten Wirkungen wurden erzielt. Weitere personelle, programmatische,
vertragliche, gastronomische und schließlich auch bauliche Veränderungen
erfordern nun erneut Anpassungen.
Zu den personellen Änderungen:
Um eine umfassende Vertretung der Gesellschaft im Verhinderungsfall zu
garantieren, soll ein weiterer Geschäftsführer bestellt werden. Dadurch ist
auch eine gegenseitige Kontrolle gegeben. Die Geschäftsfelder werden in operative
und kaufmännische Geschäftsführung gegliedert. Es ist eine Geschäftsordnung zu
erstellen, die die Geschäftsfelder beschreibt und Verantwortungen intern zuweist.
Der bisherige Geschäftsführer wird Prokurist. Es wird für das
Geschäftsfeld der operativen Geschäftsführung ein neuer Geschäftsführer
bestellt, der gleichzeitig auch den Fachbereich Kultur leitet. Die Bündelung
der Stellen des Veranstaltungsgeschäftsführers und des Fachbereichsleiters
Kultur bietet die Chance, diese Entwicklung zu betreiben, ohne in Konkurrenz
zum sonstigen Kulturangebot der Stadt zu treten.
Gegenüber dem Stand vor Ausscheiden des ehemaligen Geschäftsführers
werden die Personalkosten nur geringfügig ansteigen, da die neuen
Geschäftsführer nur mit einem Teil ihrer Personalkosten die KBG belasten. Hier
ist ein Umfang bei der KBG von 40 v. H. für den
operativen und 30 v. H. für den kaufmännischen
Geschäftsführer zugrunde zu legen. Den jeweils anderen Teil trägt die
Stadtverwaltung Kamen, da die Mitarbeiter hier entsprechende Stellen besetzen.
Mitarbeiter aus dem Veranstaltungsmanagement werden weiterhin zu 50 v. H. einer Stelle für den Fachbereich Kultur tätig
sein.
Zu den programmatischen Änderungen:
Auftrag für die neue Geschäftsführung der KBG soll es unter anderem
sein, in der Außenwirkung ein eigenständiges Erscheinungsbild mit einem
Wiedererkennungswert und Alleinstellungsmerkmalen zu entwickeln.
Hierzu könnten eigenständige Reihen von Kulturveranstaltungen, wie z. B.
Kleinkunst, beitragen. Auch Musikveranstaltungen kommen hierfür in Frage sowie
auch größere Unterhaltungsprogramme von Solisten oder Gruppen.
Insbesondere dann, wenn bei laufender Veranstaltung gastronomische
Angebote nachgefragt werden können, wird dies die wirtschaftliche Situation der
KBG verbessern.
Zu den gastronomischen Änderungen:
Die KBG hat grundsätzlich gute Erfahrungen mit der Unterverpachtung des
Restaurants einschließlich der Kegelbahnen gemacht. Die Pachteinnahmen durch
das Restaurant deckten einen nicht unerheblichen Teil der gesamten
Pachtaufwendungen für das Objekt Stadthalle. Darüber hinaus wurden durch das
Restaurant kleinere Veranstaltungen umfänglich gastronomisch betreut. Das
entlastete die KBG. Die Restaurantpächterin übernahm darüber hinaus auch für
größere Veranstaltungen die Speisenlieferung als Caterer.
Nach Auflösung des Pachtvertrages Anfang März 2015 übernahm ein hiesiger
Gastronom das Catering für Großveranstaltungen. Das hat sich als gute Lösung
erwiesen, zumal auch Qualität und Vielfalt des Speisenangebotes damit
zugenommen haben.
Ein funktionierender
Restaurantbetrieb ist für das Image der Stadthalle durch eine entsprechende
Strahlkraft von entscheidender Bedeutung. Er ist ein belebendes Element. Durch Synergieeffekte werden sowohl das Restaurant als auch die
Stadthalle/KBG von einer gastronomischen Wiederbelebung profitieren.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, der KBG die erneute Unterverpachtung des
Restaurants zu ermöglichen. Die Küche soll so saniert werden, dass 150 bis 200
Mahlzeiten zu einem Termin zubereitet werden können. Dann können die
Veranstaltungen der KBG bei kleineren Umfängen durch das Restaurant und bei
größeren Umfängen durch einen externen Caterer beliefert werden. Die
Speisenlieferungen sind über die KBG abstimmbar. Dadurch verhandelt der Kunde
nur mit einem Partner: Der KBG, die auch die Qualität garantiert. Die KBG kann
so sehr flexibel auf Kundenwünsche reagieren. Der externe Caterer für größere
Umfänge belastet sich nicht mit logistischem Mehraufwand für
Kleinveranstaltungen, wie es derzeit der Fall ist. Dies deckt sich mit dem
Anspruch, den Kunden der KBG nach dem Grundsatz „one face to customer“
prägnante Abläufe und eine gleichbleibend hohe und geprüfte Qualität zu bieten.
Nach Einschätzung
eines Fachunternehmens sind für die Küchensanierung bei einer Ausbringung von
150 bis 200 Mahlzeiten ca. 175 bis 200 T€ zu investieren. Die Küche auch für
größere Veranstaltungen auszubauen, würde ca. die doppelte Investition und
weitergehende bauliche Veränderungen erfordern. Dieser Ausbau ist aber auch
nicht notwendig, da die vorgeschlagene Konzeption einem neuen Restaurantpächter
hinreichend Kapazität bietet, um das Restaurant mit Speisen zu versorgen und
ein Catering für 150 bis 200 Personen an die KBG oder Dritte anzubieten; dies auch unter Nutzung des Mehrzweckbereiches für
z. B. kleinere Familienfeiern oder Konferenzen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Die Vertreter der Stadt Kamen sind in der Gesellschafterversammlung der
KBG gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages an die Beschlüsse
des Rates in Bezug auf ihre Gesellschafterbeschlüsse gebunden. Darum wird der
Rat der Stadt Kamen um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.