Betreff
Zukunftskonzept Kamener Betriebsführungsgesellschaft
Vorlage
089/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1)    Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung in Bezug auf die konzeptionelle Entwicklung zur Bestandssicherung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG) Beschlüsse wie nachstehend aufgeführt herbeizuführen:

a)    Die Geschäftsführung der KBG wird um einen Geschäftsführer aus den Reihen der Stadtverwaltung erweitert. Die Geschäftsfelder werden in operative und kaufmännische Geschäftsführung aufgeteilt. Eine Geschäftsordnung ist zu erstellen. Ein Prokurist ist zu bestellen.

b)    Die Geschäftsführung der KBG wird wie folgt beauftragt:

i)      Eine Ausschreibung für die Stelle des operativen Geschäftsführers ist vorzubereiten und der Gesellschafterversammlung vorzulegen. Die Doppelfunktion als Fachbereichsleiter Kultur ist zu berücksichtigen.

ii)     Eine eigenständige Veranstaltungskonzeption ist zu erarbeiten.

iii)    Nach Sanierung der Küche im Restaurant der Stadthalle ist die Verpachtung des Restaurants vorzunehmen.

iv)   Die Belieferung von Speisen ist nach Bedarf entweder durch den künftigen Pächter des Restaurants oder einen externen Caterer vorzunehmen.

 

2)    Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung, die Küche des an die KBG verpachteten Restaurants als Teil der Stadthalle zu sanieren und für eine Speisenausgabe von 150 bis 200 Mahlzeiten je Veranstaltung herzurichten.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Wesentliche Strukturänderungen in der KBG und im Verhältnis zur Stadtverwaltung Kamen wur­den mit Beginn des Jahres 2014 umgesetzt. Die beabsichtigten Wirkungen wurden erzielt. Wei­tere personelle, programmatische, vertragliche, gastronomische und schließlich auch bauliche Veränderungen erfordern nun erneut Anpassungen.

 

Zu den personellen Änderungen:

 

Um eine umfassende Vertretung der Gesellschaft im Verhinderungsfall zu garantieren, soll ein weiterer Geschäftsführer bestellt werden. Dadurch ist auch eine gegenseitige Kontrolle gege­ben. Die Geschäftsfelder werden in operative und kaufmännische Geschäftsführung gegliedert. Es ist eine Geschäftsordnung zu erstellen, die die Geschäftsfelder beschreibt und Verantwor­tungen intern zuweist.

 

Der bisherige Geschäftsführer wird Prokurist. Es wird für das Geschäftsfeld der operativen Ge­schäftsführung ein neuer Geschäftsführer bestellt, der gleichzeitig auch den Fachbereich Kultur leitet. Die Bündelung der Stellen des Veranstaltungsgeschäftsführers und des Fachbereichslei­ters Kultur bietet die Chance, diese Entwicklung zu betreiben, ohne in Konkurrenz zum sonsti­gen Kulturangebot der Stadt zu treten.

 

Gegenüber dem Stand vor Ausscheiden des ehemaligen Geschäftsführers werden die Perso­nalkosten nur geringfügig ansteigen, da die neuen Geschäftsführer nur mit einem Teil ihrer Per­sonalkosten die KBG belasten. Hier ist ein Umfang bei der KBG von 40 v. H. für den operativen und 30 v. H. für den kaufmännischen Geschäftsführer zugrunde zu legen. Den jeweils anderen Teil trägt die Stadtverwaltung Kamen, da die Mitarbeiter hier entsprechende Stellen besetzen. Mitarbeiter aus dem Veranstaltungsmanagement werden weiterhin zu 50 v. H. einer Stelle für den Fachbereich Kultur tätig sein.

 

Zu den programmatischen Änderungen:

 

Auftrag für die neue Geschäftsführung der KBG soll es unter anderem sein, in der Außenwir­kung ein eigenständiges Erscheinungsbild mit einem Wiedererkennungswert und Alleinstel­lungsmerkmalen zu entwickeln.

 

Hierzu könnten eigenständige Reihen von Kulturveranstaltungen, wie z. B. Kleinkunst, beitra­gen. Auch Musikveranstaltungen kommen hierfür in Frage sowie auch größere Unterhaltungs­programme von Solisten oder Gruppen.

 

Insbesondere dann, wenn bei laufender Veranstaltung gastronomische Angebote nachgefragt werden können, wird dies die wirtschaftliche Situation der KBG verbessern.

 

Zu den gastronomischen Änderungen:

 

Die KBG hat grundsätzlich gute Erfahrungen mit der Unterverpachtung des Restaurants ein­schließlich der Kegelbahnen gemacht. Die Pachteinnahmen durch das Restaurant deckten ei­nen nicht unerheblichen Teil der gesamten Pachtaufwendungen für das Objekt Stadthalle. Da­rüber hinaus wurden durch das Restaurant kleinere Veranstaltungen umfänglich gastronomisch betreut. Das entlastete die KBG. Die Restaurantpächterin übernahm darüber hinaus auch für größere Veranstaltungen die Speisenlieferung als Caterer.

 

Nach Auflösung des Pachtvertrages Anfang März 2015 übernahm ein hiesiger Gastronom das Catering für Großveranstaltungen. Das hat sich als gute Lösung erwiesen, zumal auch Qualität und Vielfalt des Speisenangebotes damit zugenommen haben.

 

Ein funktionierender Restaurantbetrieb ist für das Image der Stadthalle durch eine entspre­chende Strahlkraft von entscheidender Bedeutung. Er ist ein belebendes Element. Durch Syner­gieeffekte werden sowohl das Restaurant als auch die Stadthalle/KBG von einer gastronomi­schen Wiederbelebung profitieren.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, der KBG die erneute Unterverpachtung des Restaurants zu ermöglichen. Die Küche soll so saniert werden, dass 150 bis 200 Mahlzeiten zu einem Termin zubereitet werden können. Dann können die Veranstaltungen der KBG bei kleine­ren Umfängen durch das Restaurant und bei größeren Umfängen durch einen externen Caterer beliefert werden. Die Speisenlieferungen sind über die KBG abstimmbar. Dadurch verhandelt der Kunde nur mit einem Partner: Der KBG, die auch die Qualität garantiert. Die KBG kann so sehr flexibel auf Kundenwünsche reagieren. Der externe Caterer für größere Umfänge belastet sich nicht mit logistischem Mehraufwand für Kleinveranstaltungen, wie es derzeit der Fall ist. Dies deckt sich mit dem Anspruch, den Kunden der KBG nach dem Grundsatz „one face to customer“ prägnante Abläufe und eine gleichbleibend hohe und geprüfte Qualität zu bieten.

 

Nach Einschätzung eines Fachunternehmens sind für die Küchensanierung bei einer Ausbrin­gung von 150 bis 200 Mahlzeiten ca. 175 bis 200 T€ zu investieren. Die Küche auch für größere Veranstaltungen auszubauen, würde ca. die doppelte Investition und weitergehende bauliche Veränderungen erfordern. Dieser Ausbau ist aber auch nicht notwendig, da die vorgeschlagene Konzeption einem neuen Restaurantpächter hinreichend Kapazität bietet, um das Restaurant mit Speisen zu versorgen und ein Catering für 150 bis 200 Personen an die KBG oder Dritte anzubieten; dies auch unter Nutzung des Mehrzweckbereiches für z. B. kleinere Familienfeiern oder Konferenzen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu ent­scheiden.

 

Die Vertreter der Stadt Kamen sind in der Gesellschafterversammlung der KBG gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages an die Beschlüsse des Rates in Bezug auf ihre Gesellschafterbe­schlüsse gebunden. Darum wird der Rat der Stadt Kamen um Beratung und entsprechende Be­schlussfassung gebeten.