Betreff
Sanierung und Erweiterung des Freizeitzentrums Lüner Höhe
Vorlage
088/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, sich mit dem Projekt „Sanierung und Erweiterung des Freizeitzentrums Lüner Höhe“ für das Zukunftsinvestitionsprogramm – Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zu bewerben.

Die Finanzmittel zur Realisierung der Maßnahme werden im Haushalt 2016 –vorbehaltlich der Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit-zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Projektaufruf für das vorgenannte Programm wurde am 05.10.2015 veröffentlicht. Im Rah­men der Vorstudie zum Quartier Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße wurden bereits die  Stärken und Schwächen dieses Wohnbereichs, welcher durch besondere demographische und soziale Herausforderungen geprägt ist, analysiert. In der Studie wurden verschiedene Handlungsansätze aufgezeigt, die zu einer zukunftsfähigen Gestaltung des Quartiers beitragen sollen. In diesem Zusammenhang erwirbt das städtische Frei­zeitzentrum Lüner Höhe (FZ) eine herausragende Bedeutung. Es ist geplant, das FZ zu einem zentralen Quartiers­treffpunkt aus­zubauen, zu erweitern und zu qualifizieren.

 

Das FZ ist bereits jetzt ein wichtiger Treffpunkt für verschiedene Altersgruppen und Nationen und ist zudem in ein aktives Netzwerk mit Schulen, Kindergärten und Schulsozialarbeitern einge­bunden und erfüllt somit u.a. wichtige Beratungsfunktionen für Jugendliche und deren Familien. Das Freizeitangebot im Quartier für Jugendliche und junge Erwachsene ist jedoch durchaus noch ausbaufähig.

 

Es wird zeitnah die Möglichkeit erörtert, einen Quartiers- und Sozialmanager am Einsatzort zu etablieren, um die Vernetzung der verschiedenen Akteure vor Ort zu intensivieren.

 

Ferner sollen die Räumlichkeiten für kulturelle Veranstaltungen optimiert werden. Den im Quartier ansässigen Vereinen und Gruppen soll darüber hinaus ein Veranstaltungsort gegeben werden. Das Gebäude soll umfassend energetisch saniert werden. Begleitend ist ein energetisch-päda­gogisches Konzept erarbeitet worden, um im Sinne des Klimaschutzes auf die Nutzer einzu­wirken (z.B. Recycle-Bar, Sensibilisierung Energieverbrauch). Sanitäre Einrichtungen sind an die heutigen Erfordernisse anzupassen. Ein barrierefreier Ausbau soll erfolgen (Wegean­bin­dung, Eingangssituation, Aufzüge). Insgesamt entspricht das äußere Erscheinungsbild derzeit nicht den Zielgruppen und den inhaltlichen Qualitäten (versteckte Eingangssituation, schlechter Zu­stand der Außenanlagen, keine direkte Verbindung zum Quartier). Die Topographie des Ge­ländes erschwert die Erweiterungsmöglichkeiten des Bestandsgebäudes. Das zusätzlich be­nö­tig­te Raumkontingent soll durch einen Neubau erreicht werden. Ein gläserner Gang soll den Neubau mit dem Bestandsgebäude verbinden, um so auch den barrierefreien Zugang  zu er­möglichen. Beide Gebäudekomplexe sollen zudem mit Auf­zügen versehen werden. Mit dem Neubau rückt das Ensemble näher an die öffentlichen Er­schließungswege. Dadurch wird der Gesamtkomplex zudem besser wahrgenommen. Die vorhandenen Freiflächen sollen überplant und einer besseren Nutzung zugeführt werden. Das Parkplatzangebot muss ausgeweitet wer­den.

Darüber hinaus wurden vielfältige Handlungserfordernisse zu den unterschiedlichsten Themen­feldern festgestellt, die nachfolgend nur beispielhaft benannt werden:

·         Quartiersstruktur

·         Wohnen und Wohnumfeld

·         Verkehr, Wohnen

·         Soziale Infrastruktur und Vereinsleben

·         Bevölkerungsstruktur

 

Die in dem Quartier identifizierten Problemfelder bedürfen einer nachhaltigen Lösung. Die Um­setzung der Maßnahme würde wesentlich zur Stärkung, Integration und Aufwertung des Quar­tiers beitragen.

 

Der Antrag ist mit Ratsbeschluss bis zum 13.11.2015 über ein Online-Portal beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung einzureichen. Nach ein­gehender Sichtung und positiver Be­wer­tung der Antragsunterlagen erfolgt anschließend seitens des Bundesministeriums für Um­welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Januar/Februar 2016 eine Information an die Kom­munen, ob sie für die Förderung ausgewählt wurden. Bis Mai 2016 sollen die entsprechenden Zuwendungsbescheide erlassen werden.

 

 

Finanzielle Verwirklichung:

 

Eine Investition dieser Größenordnung ist im Rahmen des städtischen Haushaltes als erheblich und überdurchschnittlich einzustufen.

 

Eine erste Schätzung geht von einem Kostenrahmen von 1,3 Mio. € bis 1,8 Mio. € aus.  Der Projektaufruf sieht für Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, eine Förderung in Höhe von 90% vor. Der kommunale Eigenanteil an den Gesamtkosten beträgt 10%.

Eine gesicherte Eigenanteilfinanzierung ist ein Erfordernis, um sich an dem o.g. Zukunftsin­vesti­tionsprogramm zu beteiligen. 

Das dargestellte Konzept einer zielorientierten und strukturierten Quartiersentwicklung lässt sich von der Stadt Kamen nur realisieren, wenn eine entsprechende Förderung durch den Bund er­folgt.