Betreff
Lärmaktionsplan der Stadt Kamen (2.Stufe)
hier: Beschluss
Vorlage
075/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stel­lungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, den vorliegenden Lärm­aktionsplan (2.Stufe) auf Grundlage des § 47 d BImSchG in der derzeit gültigen Fassung und des RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Ver­braucher­schutz vom 7.2.2008.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie (aus 2002) und der nachfolgenden nationalen
Gesetzgebung ist die Stadt Kamen verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung durchzuführen und unter Einbindung der Bürger, der beteiligten Behörden und des Rates zu diskutieren und letztlich beschließen zu lassen.

Dabei ist der Lärmaktionsplan (LAP) ein strategisches Planwerk, das Ziele, Strategien und Maß­nahmen zur Lärmminderung formuliert. Er bezieht sich auf Gebiete, die an Hauptverkehrsstra­ßen, Hauptschienenwegen und/oder Großflughäfen angrenzen und sich bei der vorherigen Kar­tierung von Lärmimmissionen als besonders belastet herausgestellt haben (durch Überschrei­tung der Auslösewerte Lden>70 dB(A) und Lnight>60 dB(A) gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie). Wesentliche Elemente des Planes sind:

         Erfassung und Bewertung der Lärmsituation

         Entwicklung von Maßnahmen und Strategien zur Lärmminderung / -vermeidung

         Aussagen zur Maßnahmenwirkung

         Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung

 

Der Lärmaktionsplan (1.Stufe) für das Kamener Stadtgebiet bezog sich auf Straßen mit mehr als 6 Mio Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Züge/Jahr und betraf die Au­tobahnen A 1, A 2, die B 233 (zwischen Stadtgrenze Unna und ‎Lünener Straße) und die ‎Eisenbahnstrecke Dortmund-Hamm. Im Vorgriff auf die 2.Stufe der Lärmaktionsplanung wurden zusätzlich die L 654 (Lünener ‎Straße/Westring/Nordring/ Ostring/Hammer Straße), ein Abschnitt der L 663 (Dortmunder Allee/Heerener Straße) sowie die Unnaer ‎Straße (zwischen Dortmunder Allee und B 233) mit betrachtet. Der Rat der Stadt Kamen beschloss den Lärmaktionsplan (1.Stufe) am 21.07.2011.

Nunmehr liegt der Lärmaktionsplan (2.Stufe) vor, der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 ‎Züge/Jahr und Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr erfasst. Neben der oben genannten Eisenbahnstrecke Dortmund-Hamm und den oben genannten Straßen zählen dazu noch die B 233 (Münsterstraße), K 9 (Stormstraße/Bergkamener Straße) und Abschnitte der L 663 (Heere­ner Straße), L 665 (Werver Mark) und L 821 (Wasserkurler Straße).

 

Zur Verringerung von Gesundheitsgefährdungen hat die Stadt Kamen auch in der 2.Stufe die Auslösewerte der Umgebungslärmrichtlinie von Lden>70 dB(A) und Lnight>60 dB(A) freiwillig auf die vom Umweltbundesamt empfohlenen Immissionspegel von Lden>65 dB(A) und Lnight>55 dB(A) abgesenkt.

 

Eine erste Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes (2.Stufe) wurde am 11.11.2013 in der ge­meinsamen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses und des Straßenverkehrsaus­schusses durch das beauftragte Planungsbüro Richter-Richard (PRR, Aachen) vorgestellt. Mit der Einbringung des Entwurfs begann die inhaltliche Diskussion der Lärmaktionsplanung. Die vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung fand zwischen dem 28.08. und 10.10.2014 statt, zeitgleich wurde der LAP-Entwurf auf der Internetseite der Stadt Kamen eingestellt und im Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt zur Einsichtnahme ausgelegt. Ferner bot die Verwaltung am 30.09.2014 eine Bürgersprechstunde zum LAP an.

 

Die Verwaltung gab in den Sitzungen des Umwelt- und Klimaschutzausschusses am 20.10.2014 und 26.03.2015 jeweils einen Bericht zum Bearbeitungsstand des Lärmaktionsplanes und infor­mierte zuletzt über eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum 01.01.2015, wo­durch die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an bundeseigenen Hauptschienenwegen auf das Eisenbahnbundesamt übertragen wurde (betrifft die Schienenstrecke Dortmund-Kamen-Hamm).

Die offizielle Bürger- und Behördenbeteiligung erfolgte zwischen dem 20.05. bis 18.06.2015. Die Eingaben der Bürger und Behörden aus beiden Beteiligungsrunden und die Ergebnisse der fachlichen Abwägung durch die Verwaltung wurden im vorliegenden Entwurf vom 06.10.2015 dokumentiert.

Der vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplanes benötigt einen Ratsbeschluss, um Bindungs- oder Berücksichtigungswirkung zu entfalten und um kostenwirksame Entscheidungen vorberei­ten zu können. Konkrete Handlungsmöglichkeiten ergeben sich nach der Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes in Abhängigkeit von Prioritäten und verfügbaren Finanzmitteln der zuständi­gen Stellen (Baulastträgern).

 

Ausblick:

Die Stadt Kamen ist verpflichtet, den Lärmaktionsplan bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, spätestens jedoch 5 Jahre nach dem Zeitpunkt der Aufstellung zu prüfen und erforderlichenfalls fortzuschreiben (§ 47 d BImSchG).

Die Umsetzung der 3.Stufe sieht eine Aktualisierung der Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen und Hauptschienenwege bis zum 30. Juni 2017 und die Aufstellung des Lärmaktionsplanes bis zum 18. Juli 2018 vor.

Wie oben erwähnt, wird die Lärmaktionsplanung für Hauptschienenwege künftig durch das Ei­senbahnbundesamt erfolgen. Die Stadt Kamen wird sich im Rahmen der Behördenbeteiligung in diese Planung einbringen.

 

 

Anlage

 

Lärmaktionsplan, 2.Stufe (vom 06.10.2015)  --  siehe auch Ratsinformationssystem