Betreff
Elfte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Kamen
Vorlage
073/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „Elfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren­satzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Niederschlagsabwasser- und die Schmutzwassergebühr konnten für die Gebühren­pflichtigen ohne Sonderregelungen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 konstant gehalten werden:

 

Schmutzwassergebühr                       2,94 €/cbm

Niederschlagsabwassergebühr          1,24 €/qm

 

In 2015 wurde eine Gebührenanpassung notwendig:

 

Schmutzwassergebühr                       3,00 €/cbm

Niederschlagsabwassergebühr          1,34 €/qm

 

 

Geplante Gebühr 2016                      

 

Schmutzwassergebühr                       3,02 €/cbm

Niederschlagsabwassergebühr          1,40 €/qm

 

Die weitere Gebührenanpassung in 2016 wird durch folgende Faktoren verursacht:

 

1.    Der Lippeverband erhöht seinen Jahresbeitrag um 271.900,00 €.

2.    In Kamen sinken auch weiterhin die den Lippeverbandsanlagen zugeführten Schmutz­wassermengen aufgrund der demographischen Entwicklung und dem auch weiterhin zunehmendem Einsatz technischer Vorrichtungen zum Einsparen von Frischwasser
(ca. - 20.000 cbm pro Jahr).

3.    Da den Lippeverbandsanlagen insgesamt immer weniger Schmutzwassermengen zur Reinigung zugeführt werden, verändern sich die Kostenanteile der Lippeverbandsumlage immer mehr zu Lasten des Niederschlagsabwassers. Der gleiche Effekt trifft auch auf den Kostenverteilungsschlüssel der Stadtentwässerung zu. Im Bereich der Schmutz­wasser­gebühr führt dies dazu, dass die anteiligen Kosten für Schmutzwasser nur moderat steigen und so die Gebühr trotz sinkender Mengen relativ stabil gehalten werden kann. Im Bereich des Niederschlagswassers können die zu veranlagenden Mehrmengen die zusätzlichen Kosten aufgrund der Verschiebung der Kostenverteilungsschlüssel nicht auffangen, so dass sich die Niederschlagsabwassergebühr erhöht.

4.    Ab 1.1.2016 werden die Betriebs- und Wartungskosten von Kanalspülwagen und Dienst­wagen der SEK direkt von der Stadtent­wässerung übernommen. Für Wartung, Reparatur und Kraftstoff insbe­sondere des Kanalspülfahrzeugs werden rd. 41.500,00 € an Mehrkosten (bei dem Auf­wands­posten Unterhaltung/Wartung) eingestellt.

 

5.    Die Personalkosten für die technischen Mitarbeiter der Stadtentwässerung steigen um 29.000,00 €. Diese Steigerung wird ausgeglichen durch Mehreinnahmen aus der Erstat­tung der Stadt Kamen für Leistungen, die die SEK für die Stadt Kamen durchführt (Straßenbau und Bauordnung).

6.    Die kalkulatorischen Abschreibungen, die mit Wiederbeschaffungszeitwerten errechnet werden, steigen um 6.600,00 €. Verursacht wird dies wesentlich durch die Preisindex­steigerung für Ortskanäle (2010: Index Basiswert 100,0 – 2014: Indexwert bei 108,0).

7.    Der kalkulatorische Zinssatz von 6,7 % wurde beibehalten. Die kalkulatorischen Kosten sinken um 146.000,00 €, da weniger betriebsbedingtes Vermögen (Berechnungs­grund­lage Restbuchwerte auf der Grundlage von Herstellungs- und Anschaffungskosten) geschaffen wurde als abgeschrieben werden musste.

8.    2016 werden insgesamt 120.000,00 € aus den Unterdeckungen 2012 (105.000,00 €) und 2013 (15.000,00 €) eingestellt

Die Unterdeckung aus 2014 (308.000,00 €) wird jeweils zur Hälfte in 2017 und 2018 eingesetzt.

Die Höhe der Schmutzwassergebühren wird daher wie folgt vorgeschlagen:

 

a.    für Schmutzwasser je cbm                                                     3,02 € (bisher: 3,00 €)

b.    für Mitglieder der Abwasserverbände, die
selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
Verband herangezogen werden je cbm                                 1,56 € (bisher: 1,59 €)

c.    für Grundstücke, die unmittelbar in eine
Verbandsanlage entwässert werden ohne
dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
entrichtet werden je cbm                                                        1,46 € (bisher: 1,41 €)

 

 

Die Höhe der Niederschlagsabwassergebühren wird wie folgt vorgeschlagen:

 

a.    für Niederschlagsabwasser je qm                                          1,40 €  (bisher: 1,34 €)

b.    für Mitglieder der Abwasserverbände, die
selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
Verband herangezogen werden je qm                                   0,96 € (bisher: 0,94 €)

c.    für Grundstücke, die unmittelbar in eine
Verbandsanlage entwässert werden ohne
dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
entrichtet werden je qm                                                          0,44 € (bisher: 0,40 €)

 

 

Im Übrigen wird auf die beigefügte Gebührenkalkulation verwiesen.


Anlagen:

 

Satzungsentwurf

Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)