Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte „Elfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Niederschlagsabwasser- und die Schmutzwassergebühr konnten für die Gebührenpflichtigen ohne Sonderregelungen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 konstant gehalten werden:
Schmutzwassergebühr 2,94 €/cbm
Niederschlagsabwassergebühr 1,24 €/qm
In 2015 wurde eine Gebührenanpassung notwendig:
Schmutzwassergebühr 3,00 €/cbm
Niederschlagsabwassergebühr 1,34 €/qm
Geplante Gebühr 2016
Schmutzwassergebühr 3,02 €/cbm
Niederschlagsabwassergebühr 1,40 €/qm
Die weitere Gebührenanpassung in 2016 wird durch folgende Faktoren verursacht:
1.
Der Lippeverband erhöht seinen Jahresbeitrag um
271.900,00 €.
2.
In Kamen sinken auch weiterhin die den
Lippeverbandsanlagen zugeführten Schmutzwassermengen aufgrund der
demographischen Entwicklung und dem auch weiterhin zunehmendem Einsatz
technischer Vorrichtungen zum Einsparen von Frischwasser
(ca. - 20.000 cbm pro Jahr).
3.
Da den Lippeverbandsanlagen insgesamt immer
weniger Schmutzwassermengen zur Reinigung zugeführt werden, verändern sich die
Kostenanteile der Lippeverbandsumlage immer mehr zu Lasten des
Niederschlagsabwassers. Der gleiche Effekt trifft auch auf den
Kostenverteilungsschlüssel der Stadtentwässerung zu. Im Bereich der Schmutzwassergebühr
führt dies dazu, dass die anteiligen Kosten für Schmutzwasser nur moderat
steigen und so die Gebühr trotz sinkender Mengen relativ stabil gehalten werden
kann. Im Bereich des Niederschlagswassers können die zu veranlagenden
Mehrmengen die zusätzlichen Kosten aufgrund der Verschiebung der Kostenverteilungsschlüssel
nicht auffangen, so dass sich die Niederschlagsabwassergebühr erhöht.
4. Ab 1.1.2016 werden die Betriebs- und Wartungskosten von Kanalspülwagen und Dienstwagen der SEK direkt von der Stadtentwässerung übernommen. Für Wartung, Reparatur und Kraftstoff insbesondere des Kanalspülfahrzeugs werden rd. 41.500,00 € an Mehrkosten (bei dem Aufwandsposten Unterhaltung/Wartung) eingestellt.
5.
Die Personalkosten für die technischen
Mitarbeiter der Stadtentwässerung steigen um 29.000,00 €. Diese Steigerung wird
ausgeglichen durch Mehreinnahmen aus der Erstattung der Stadt Kamen für
Leistungen, die die SEK für die Stadt Kamen durchführt (Straßenbau und
Bauordnung).
6.
Die kalkulatorischen Abschreibungen, die mit
Wiederbeschaffungszeitwerten errechnet werden, steigen um 6.600,00 €.
Verursacht wird dies wesentlich durch die Preisindexsteigerung für Ortskanäle
(2010: Index Basiswert 100,0 – 2014: Indexwert bei 108,0).
7.
Der kalkulatorische Zinssatz von 6,7 % wurde
beibehalten. Die kalkulatorischen Kosten sinken um 146.000,00 €, da weniger
betriebsbedingtes Vermögen (Berechnungsgrundlage Restbuchwerte auf der
Grundlage von Herstellungs- und Anschaffungskosten) geschaffen wurde als
abgeschrieben werden musste.
8.
2016 werden insgesamt 120.000,00 € aus den
Unterdeckungen 2012 (105.000,00 €) und 2013 (15.000,00 €) eingestellt
Die Unterdeckung aus 2014 (308.000,00 €) wird jeweils zur Hälfte in 2017 und
2018 eingesetzt.
Die Höhe der Schmutzwassergebühren wird daher wie folgt vorgeschlagen:
a. für Schmutzwasser je cbm 3,02 € (bisher: 3,00 €)
b.
für Mitglieder der Abwasserverbände, die
selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
Verband herangezogen werden je cbm 1,56
€ (bisher: 1,59 €)
c.
für Grundstücke, die unmittelbar in eine
Verbandsanlage entwässert werden ohne
dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
entrichtet werden je cbm 1,46
€ (bisher: 1,41 €)
Die Höhe der Niederschlagsabwassergebühren wird wie folgt vorgeschlagen:
a. für Niederschlagsabwasser je qm 1,40 € (bisher: 1,34 €)
b.
für Mitglieder der Abwasserverbände, die
selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
Verband herangezogen werden je qm 0,96
€ (bisher: 0,94 €)
c.
für Grundstücke, die unmittelbar in eine
Verbandsanlage entwässert werden ohne
dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
entrichtet werden je qm 0,44
€ (bisher: 0,40 €)
Im Übrigen wird auf die beigefügte Gebührenkalkulation verwiesen.
Anlagen:
Satzungsentwurf
Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)