Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 201 und der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2015 – 2019.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2016 und der Ergebnis- und Finanzplanung
für die Jahre 2015 – 2019 wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 14 ff. der
Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.
Der Wirtschaftsplan besteht aus
1.
dem
Erfolgsplan,
2.
dem
Vermögensplan,
3.
der
Stellenübersicht.
Der
Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des
Wirtschaftsjahres 2016.
Im
Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in
welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der
Einnahmeseite werden die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu
beschaffenden Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das
Wirtschaftsjahr 2016 schließt
im Erfolgsplan
mit Erträgen in Höhe von 13.228.600,00 €
und Aufwendungen in Höhe von 10.433.200,00
€
und im
Vermögensplan
mit Einnahmen
in Höhe von 9.875.000,00
€
und Ausgaben
in Höhe von 9.875.000,00
€
ab.
Die
Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für
das Jahr 2016.
Gemäß § 4
der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat
der Stadt Kamen.
Neben dem
Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel
des Vermögensplans von 2015 bis 2019. Die 5-jährige Ergebnis- und
Finanzplanung ist in den Wirtschaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein
Investitionsprogramm zugrunde zu legen.